Fallschutzböden für Sport und Spiel: Das Wichtigste in Kürze

Bild: Stadionwelt

Ohne sie geht es nicht: Weder auf Spiel-, noch auf Sportplätzen sind Fallschutzböden wegzudenken. Die Bodenbeläge sorgen für Sicherheit und geben Planern und Betreiber die Möglichkeit, gestalterische Akzente zu setzen.

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Die Anwendungsgebiete für Fallschutzböden sind vielfältig. Sowohl auf Spiel-, und Sportplätzen sowie im urbanen Raum werden sie eingesetzt. Grundlegendes Ziel: Die Sicherheit bei Aufprällen zu erhöhen. Ein Fallschutz hat stets zum Ziel, Folgen von Stürzen zu vermeiden.

Generell lassen sich verschiedene Fallschutzböden unterscheiden: Es gibt zum einen synthetischen Fallschutz in Form von Fallschutzplatten, fugenlosen Fallschutzböden und Kunstrasen, zum anderen auch Naturmaterialien wie beispielsweise Holzschnitzel oder Rindenmulch.

Fallschutzplatten haben den Vorteil der großen Anwendungspalette. Sie weisen eine hohe Zuverlässigkeit auf und sind unverwüstlich. Gerade auf Spielplätzen, Sportanlagen und Schulhöfen ist eine Anwendung sinnvoll.

Ebenfalls auf Kinderspielplätzen und Sportanlagen sind häufig fugenlose Fallschutzböden zu finden, die anpassungsfähig sind und mit denen sich auch für kleinere Flächen verbauen lassen. Der Belag wird hierbei in einem halbflüssigen Zustand „insitu“ verarbeitet auf planem Untergrund. Im Outdoor-Bereich lässt sich hier die Wasserdurchlässigkeit steuern. Kunstrasen besteht aus einem mehrlagigen System. Über der Fallschutzmatte liegt der Kunstrasen. Dieser ermöglicht Farbspielereien und gleichzeitig ein naturähnliches Aussehen. Natürliche Fallschutzmaterialien sind zum Beispiel Holzschnitzel. Diese werden aus getrockneten Hölzern hergestellt und sorgen für einen leichten Aufbau und sind pflegeleicht. Diese sind insbesondere für Laufstrecken und als Belag für Wege geeignet.

Eine wichtige Rolle spielen Fallschutzböden auf Spielplätzen. Gerade Kinder müssen durch die Böden vor möglichen Unfällen und Aufprällen geschützt werden. Fallschutzböden können prinzipiell Fallhöhen von bis zu drei Metern abdecken.

Die sicherheitstechnischen Voraussetzungen und Ansprüche von Fallschutzböden auf Spielplätzen regelt die europäische Norm DIN EN 1177. Bei Spielgeräten kommt es auf die jeweilige Ausführung und die Höhe an, um den entsprechenden Fallschutz gemäß der DIN EN 1177 zu erfüllen. Ab einer Fallhöhe von 0,6 m ist darauf zu achten, dass stoßdämpfende Bodenmaterialien zum Einsatz kommen.

Unter dieser Fallhöhe ist dafür Sorge zu tragen, dass sich unterhalb des Geräts keine Materialien befinden, die zu Verletzungen führen könnten. Bei Fallhöhen bis zu 1,5 m reicht eine Rasenfläche als Boden theoretisch aus, dieser kann jedoch witterungs- und nutzungsbedingt auch schnell die stoßdämpfenden Eigenschaften verlieren. Als Bodenmaterialien mit stoßdämpfenden Eigenschaften zählen zum Beispiel Rindenmulch, Sand, Kies, Holzschnitzel und auch Fallschutzplatten. Bei den Naturmaterialien ist die zulässige Korngröße gemäß DIN zu beachten. Die Fallschutzplatten müssen ebenfalls der DIN 1177 entsprechen.

Im Spielplatzbau kann der Fallschutzbau aus verschiedenen Materialien bestehen. Diese müssen aber nachweisbare Eigenschaften aufweisen, um die Aufprälle abzufedern. Die Anforderungen beziehen sich hierbei insbesondere auf das Head Injury Criterion (HIC). Mit diesem Kriterium soll die Leistungsfähigkeit von Fallschutzböden ermittelt werden. Es handelt sich um ein genormtes Prüfverfahren, das die Wahrscheinlichkeit einer Kopfverletzung bestimmter Grade bei einem Aufprall auf eine Oberfläche angibt. Daraus lässt sich die kritische Fallhöhe berechnen.

Darunter versteht man diejenige Fallhöhe, die höchstens den Grenzwert 1000 erreicht. Bei diesem Wert sind Kopf und Gehirnverletzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht tödlich oder führen zu einer irreversiblen Behinderung. Dennoch sind starke Verletzungen möglich.

Des Weiteren sind Mindestvoraussetzungen in Bezug auf die Mindestschichtdicke einzuhalten. Beträgt die Fallhöhe bis zu 3 m, dann muss diese mindestens 30 cm entsprechen. Zudem ist stets eine Mindestschichtdicke von 10 cm hinzuzufügen. Ein Fallschutzboden sollte zudem über Rutschfestigkeit verfügen. Wichtig ist auch die Gleichmäßigkeit des Fallschutzes: So sollte der erforderliche Fallschutz auf der gesamten Fläche des Fallschutzbodens die gleiche kritische Fallhöhe aufweisen.

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