Lärmschutz

Beim Betrieb eines Sport- und Veranstaltungszentrums entsteht eine Geräuschkulisse – sei es durch das Publikum in einem Stadion und Lautsprecherdurchsagen, durch die Ausübung verschiedener Sportarten und nicht zuletzt durch die An- und Abreise von Zuschauern. Jede Form der Ausbreitung von Schall, die hierdurch entsteht, also die Emissionen, können insbesondere in benachbarten Wohngebieten als störender Lärm (Immissionen) empfunden werden. Schon bei der Planung einer Anlage und dann im Betrieb ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beachten beziehungsweise die „Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV)“.

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Um unerwünschte Überraschungen zu einem späteren Zeitpunkt im Projektverlauf zu vermeiden, sollten bereits im frühen Planungsstadium entsprechende Untersuchungen durchgeführt werden. Ein Sachverständiger erkennt bereits bei einer Vorbetrachtung in der Phase der Machbarkeitsstudie Konfliktpotenzial. Da die Baubehörde für die Erteilung der Baugenehmigung in der Regel einen gutachterlichen Nachweis fordert, sollte ein Fachplaner eingebunden werden, der das künftige Szenario möglichst genau darstellt. Muss später nachgebessert werden, können Kosten und Aufwand unter anderem für teure Schallschutzwände oder eine Änderung der verkehrlichen Erschließung empfindlich zu Buche schlagen.

Lärmschutzmaßnahmen werden meist mittels Erdwällen und/oder massiven Wänden erreicht. Dies ist aber nicht zwangsläufig erforderlich. Zum Beispiel können Einzelevents wie Sportfeste oder Feiern mit einem Party-Zelt auch temporär gedämmt werden. Ebenso ist es möglich, Sportplätze oder Baustellen semipermanent mit entsprechenden Lösungen auszustatten. Zu diesem Zweck sind mobile Lärmschutzwände verfügbar.

Anbieter Lärmschutz

WENKER & GESING Akustik und Immissionsschutz GmbH

Wir sind ein u. a. auf den Immissionsschutz spezialisiertes Ingenieur- und Sachverständigenbüro. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die schalltechnische Beratung und Begutachtung beim Umbau, der Änderung oder der Neuplanung von Sport- und Freizeitanlagen. mehr