Architekten / Fachplanung

Wie bei klassischen Sportplätzen und Sporthallen folgt auch die Planung von Outdoor-Fitness-Anlagen, Skate-Parks, Spielplätzen, Sprayparks und anderen Freizeitanlagen einem Katalog an Normen, Empfehlungen und Verordnungen, die Kommunen, Vereine und sonstige Bauherren im Vorfeld zu beachten haben. Sie sind deshalb gut damit beraten, sich bereits in der frühen Projektphase an entsprechende Experten zu wenden.

Eine gelungene Planung geht dabei aber auch immer mit der Wahl eines geeigneten Standorts und genauen Kenntnissen über die Zielgruppen einher .

Spielplätze, Outdoor-Fitness-Anlagen & Co.

Wer eine frei zugängliche Anlage zusammenstellt, die im Kern Fitness-Geräte, aber auch Sport-Ausstattung und vielleicht noch einen Spielplatz bietet, gerät in den Geltungsbereich mehrerer Normen, die sich zum Teil überschneiden. Vieles baut dabei auf der Spielplatznorm DIN EN 1176 sowie der Fallschutzboden-Norm DIN EN 1177 auf. Die Anforderungen für Outdoor-Fitness-Geräte sind in der DIN EN 16630 beschrieben. Die Anforderungen für stationäre Trainingsgeräte bzw. frei zugängliche Multisportgeräte hingegen in der DIN EN 957 bzw. DIN EN 15312.

Hinsichtlich des sicheren Betriebs sind die herstellerseitig nachzuweisenden Zertifikate zu beachten. Aus der Spielplatznorm mit ihren Anforderungen an die Prüfung und Inspektion der Spielgeräte geht die berufliche Qualifikation des Spielplatzprüfers nach DIN 79161 hervor. Dieser ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn es um Outdoor-Fitness-Anlagen geht.

Sobald Wasser ins Spiel kommt (etwa bei Sprayparks & Wasserspielplätzen), gilt es für Fachplaner neben gestalterischen Aspekten und den sicherheitstechnischen Anforderungen an Spielplatzgeräte, die in der DIN 1176 festgehalten sind, vor allem die spezifischen Anforderungen an den sicheren Umgang mit Wasser zu beachten – insbesondere die DIN 19643 für Wasserspielplätze sowie die Badegewässerverordnungen der Länder. Die vorgeschriebene Wasserqualität sollte aber in jedem Fall mit dem örtlichen Gesundheitsamt abgeklärt werden.

Skate-Parks

Bei der Planung eines Skateparks gilt es nicht nur, infrastrukturellen und sicherheitstechnischen Anforderungen Rechnung zu tragen. Ausstattung und Standort machen den neuen Park schnell zum Treffpunkt einer ganzen Jugendszene. Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind vor allem in der DIN EN 14974 beschrieben. Auch hier gilt: Im Vorfeld muss geklärt werden, wer den Park nutzt, welche Skate-Disziplinen ermöglicht werden sollen und ob der Park am geplanten Standort überhaupt erfolgversprechend ist.

Lärmschutz

Die Konzeption einer neuen Freizeitanlage geht dabei häufig über die Planung einer einzelnen Anlage hinaus. Vielmehr ist die Planung von Outdoor-Fitness-Anlagen & Co., sollen sie doch Bewegungsmöglichkeiten für jedermann bieten und verwaiste Plätze oder Parks mit neuem Leben füllen, meist ein städtebauliches Thema. Ein möglichst zentraler und hochfrequentierter Standort muss dann mit den strengen Vorgaben zum Lärmschutz in Einklang gebracht werden. Allerdings gilt: Bei Kinderlärm sind die Vorgaben deutlich weniger streng.