Spielplätze: Planungsgrundlagen

Die Errichtung eines Spielplatzes ist meist ein groß angelegtes Projekt, das gut geplant werden will. Von der Planung bis zur Abnahme sind viele Details zu beachten. Experten wie der TÜV Rheinland können aufzeigen, wo die größten Gefahren lauern und welche Entwicklungen sich in der vergangenen Zeit herauskristallisieren.

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Die Geschichte des Spielplatzes begann als „Sandhaufen“ im 19. Jahrhundert vor allem in deutschen Städten wie Hamburg, Stuttgart oder Dresden. Das Motiv für den Bau der Spielplätze war die aufkeimende Sorge um das Wohlbefinden der Kinder in Zeiten der Industrialisierung.

Die ersten Spielplätze entstanden daher in deutschen Städten, die Idee wurde prompt in die USA exportiert. Zwischen 1950 bis 1980 wurde viel experimentiert, in dieser Zeit wurde zum Beispiel die Kletterspinne erfunden. Ende der 1960er entstand als Gegenbewegung der Abenteuerspielplatz, in der sich Kinder frei entfalten sollten. In den vergangenen Jahrzehnten gewann der Sicherheitsfaktor Priorität. Mittlerweile lassen manche Eltern ihre Kinder nur noch mit Helm auf den Spielplatz.

Davon raten Experten allerdings dringend ab, denn wenn das Kind mit dem Helm hängen bleibt, kann es zu schmerzhaften Unfällen kommen. Und in der Tat ereignen sich auf Spielplätzen mitunter schwere Unfälle. Eine Studie der Gemeinschaft der deutschen Versicherer (GDV) aus dem Jahr 2015 zeigt, dass Gefahren häufiger auf Spielplätzen lauern als z. B. im Verkehr.

Stürze, Stöße und Toben sind auf dem Spielplatz häufig Ursachen für Unfälle von Kindern. Die GDV geht davon aus, dass sich im Jahr rund 40.000 Kinder so schwer verletzen, dass sie bleibende Schäden davontragen. Doch wie ist es um die Sicherheit auf den deutschen Spielplätzen bestellt?

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Thema Sicherheit wird groß geschrieben

Einer, der es wissen muss, ist der TÜV-Experte Ralf Diekmann. Er schätzt die Lage gegenüber Stadionwelt aktuell wie folgt ein: „Die Sicherheit auf den öffentlichen Spielplätzen ist in den vergangenen Jahren erkennbar besser geworden. Zum einen sind Problemgeräte aus den 1980er und 1990er Jahren von den Plätzen verschwunden.“ Das Problem war damals, dass diese – Bauart bedingt – nach Jahrzehnten intensiver Nutzung stark unter Rost und Fäulnis an tragenden Bauteilen litten und zahlreiche Strangulationsstellen aufwiesen. Zum anderen sei auch die Bewirtschaftung der Plätze durch die Kommunen eindeutig professioneller geworden. Und auch die Prüfer sind nach Einschätzung von Diekmann mittlerweile besser ausgebildet und gehen ihrer Arbeit mit modernem Equipment nach.

Auch wenn die Geräte und die Spielplätze sicherer geworden sind, lauern dort noch Gefahren. Diekmann betont: „Die heutigen Spielplatzgeräte sind entsprechend der EU-Vorgaben sehr sicher, da achten die Hersteller drauf. Sonst sind ihre Produkte nahezu unverkäuflich. Allerdings werden beim Aufbau, der Kontrolle, der Wartung und der Reparatur noch Fehler gemacht.“

Problematisch werde es zum Beispiel, wenn notwendige Abstände zu anderen Spielgeräten nicht eingehalten oder falsche Untergründe ausgewählt werden. Je nach möglicher Fallhöhe reiche beispielsweise ein Rasen zur optimalen Dämpfung von Stürzen nicht aus, dann müssen Sand, Rindenmulch oder Gummiplatten zum Einsatz kommen. Und insbesondere Sand und Rindenmulch müssen auch regelmäßig kontrolliert, aufgefüllt bzw. erneuert werden. Diese können nur dann als Fallschutz dienen, wenn sie in einem guten Zustand und ausreichend vorhanden sind. Sonst fehlt es womöglich an den notwendigen Dämpfungseigenschaften bei Stürzen. Die „Klassiker“-Probleme mit Rost, Fäulnis oder Strangulationsgefahren seien zwar rückläufig, jedoch steige dafür die Zahl der Vandalismusschäden. Ein weiteres zunehmendes Problem seien starke Verunreinigungen auf den Spielplätzen, sagt Diekmann.

Wie lassen sich Mängel vermeiden?

Übergeordnetes Ziel der Prüfer ist es, Mängelerscheinungen im Keim zu ersticken. „Die Kommunen sind auf einem guten Weg, aber dürfen nicht nachlassen.“ Für Diekmann steht fest: Das A und O und damit gleichzeitig die beste Versicherung gegen Gefahren ist die Ausbildung der Spielplatzkontrolleure. Diekmann fordert zudem jeden auf, der mit Kindern Spielplätze nutzt, augenscheinliche Probleme und Mängel wie Defekte an Geräten, Vandalismus, Verunreinigungen oder frei liegende Fundamente den Betreibern zu melden.

Entsprechende Telefonnummern sind auf Schildern an den Spielplatzeingängen vermerkt. Des Weiteren gibt es inzwischen die Möglichkeit, sich als Spielplatzpate zu engagieren: Viele Städte und Gemeinden setzen auf ehrenamtliche Spielplatzpaten. Der Aufwand ist sehr überschaubar, der Nutzen für die Kinder aber groß. Solche Paten können beispielsweise auf dem täglichen Weg zur Arbeit über einen Spielplatz laufen und Auffälligkeiten beim Betreiber melden. Generell hat der jeweilige Betreiber für die Sicherheit von öffentlich zugänglichen Spielplätzen zu sorgen. Zum Beispiel die Städte, Schulträger oder Wohnungsbaugesellschaften. Klare Vorschriften und Normen gibt es für den Bereich Spielplätze durch die europäische Norm EN 1176.

Kontrollen durch den TÜV sind nicht verpflichtend, sie können auch von anderen entsprechend qualifizierten Dienstleistern durchgeführt werden. Gemäß der DIN 1176 gibt es drei Formen der Spielplatzkontrolle. Zunächst die Sichtkontrolle, die je nach Frequentierung der Plätze bis zu täglich, mindestens aber im Abstand von zwei Wochen durchzuführen sind. Dann müssen vierteljährlich Technikkontrollen stattfinden, bei denen alle Geräte intensiv begutachtet, bespielt und getestet werden. Und schließlich gibt es die große jährliche Hauptuntersuchung, wo beispielsweise auch Fundamente freigelegt und auf Sicherheit kontrolliert werden. Alle Maßnahmen, auch der Aufbau und die Reparatur der Geräte, müssen in speziellen Spielplatztagebüchern festgehalten werden.

Trotz aller Vorschriften und Verbesserungen finden Experten wie Diekmann regelmäßig Mängel. Bei den großen bundesweiten Spielplatztests in den Jahren 2006, 2009 und 2012 stellte der TÜV noch Mängelquoten von über 90 Prozent fest.

Es gab dabei kaum Unterschiede zwischen dem Westen, Osten, Norden oder Süden der Republik. „Auch mussten wir leider sehr oft die rote Karte ziehen, wenn akute Gefahren sichtbar wurden. Heute sind die Plätze zwar auch nicht frei von Mängeln, die Schwere hat bis auf wenige Ausnahmen aber deutlich nachgelassen“, sagt Diekmann. Es lassen sich durchaus Trends in den vergangenen Jahren benennen.

So werden die Plätze zunehmend für eine leichte Wartung optimiert, darunter leide aber oftmals der Spielwert, erklärt Diekmann. „Wenige, einfache Geräte sind nur noch für Kinder im Kindergartenalter interessant. Hier sollte man die Angebote für die Grundschulkinder im Auge behalten, beispielsweise Rückzugsmöglichkeiten und schöne Reliefs anlegen. Das fordern auch die großen Kinderschutzverbände“, sagt Diekmann weiter.

Spielplätze ermöglichen Kindern oft den Zugang zu einer anderen, abenteuerlichen Welt. Die Spielanlagen sollten durch attraktive Spielgräte Anreize zur Bewegung und zum Spielen setzen und die sozialen und motorischen Fähigkeiten schulen. Durch eine sinnvolle Anordnung und Aufstellung der Spielplatzgeräte können insbesondere die motorischen Fähigkeiten verbessert werden.

Spielplatz-Normen für Hersteller und Betreiber

Die Planung und Überwachung der Herstellung und Aufbau von Spielgeräten für Spielplätze sind prinzipiell von einem Sachverständigen vorzunehmen – auf Grundlage der europäischen Norm DIN EN 1176/1177. In der entsprechenden Norm sind die sicherheitstechnischen Vorschriften und Anforderungen für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden definiert. Diese bezieht sich auf öffentlich zugängliche Spielplätze, darunter fallen auch Spielplätze in Kindertagesstätten und Schulen. Generell ist eine enge Abstimmung des Betreibers mit der jeweils zuständigen Versicherung wie beispielsweise der Landesunfallkasse oder Gemeinde Unfallversicherung sinnvoll und zu empfehlen.

Die Abnahme der Geräte erfolgt durch den Planer oder durch einen qualifizierten Sachverständigen, dem sogenannten Qualifizierten Spielplatzprüfer (geregelt durch DIN SPEC 79161 „Qualifizierung von Spielplatzprüfern“) Die Abnahme wird dann in einem Bericht dokumentiert, später werden hier ebenfalls die folgenden Prüfberichte festgehalten.

Verantwortlich für die Einhaltung der Normen und Vorschriften ist zunächst einmal der Spielplatzbetreiber. Er muss auch dafür sorgen, dass die in der Norm vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen eingehalten werden. Doch auch für den Spielgerätehersteller ergeben sich Pflichten. Er muss seine Geräte auf dem aktuellsten Stand der Technik anbieten und liefern. Bei Auslieferung muss also die aktuell gültige Fassung der Norm eingehalten werden. Ansonsten kann auch der Hersteller in Haftung genommen werden. Schlussendlich muss auch die Montage der Geräte nach den definierten Vorgaben aus der DIN 1176 umgesetzt werden. Haftung trägt hierbei dann die jeweils in Verantwortung stehende Montagefirma. Die jüngste Überarbeitung der DIN EN 1176 erfolgte im Dezember 2017. Die Norm besteht aus insgesamt elf Teilen – Planer und Hersteller finden hier von den allgemeinen Anforderungen und Sicherheitsbestimmungen über Detailfragen zu Schaukeln, Rutschen, Wippen, Seilbahnen, etc. die wichtigsten Grundlagen zur Thematik.

Zusätzlich soll die 1971 erstmals erschienene DIN 18034 die Vielfalt der Spielplätze sichern und helfen, diese abwechslungsreich zu gestalten. Sie ist als Hilfestellung für Planer und Betreiber von Spielplätzen für Planung, Bau und Betrieb gedacht und beinhaltet spielpädagogische Erkenntnisse. Die Norm fordert zum Beispiel naturnahe Bereiche, Kommunikationsräume für Spiel und Sport sowie Bewegungsräume mit einem hohen Spielwert. Wichtig sind zudem die Normen DIN EN 1177 (Stoßdämpfende Spielplatzböden), DIN 18 024, (Barrierefreies Bauen) und DIN 33 942 (Barrierefreie Spielplatzgeräte, sicherheitstechnische Anforderungen).

Kennzeichnung ist Pflicht

Der Hersteller der Spielplatzgeräte müssen grundsätzlich zu jedem Produkt allgemeine Informationen veröffentlichen und sind zu einer Kennzeichnung der einzelnen Geräte verpflichtet. Auf der Kennzeichnung müssen mindestens Name und Adresse des Herstellers, Name und Nummer der europäischen Norm, das Gerätekennzeichen und das Herstellungsjahr aufgeführt sein. Bei dem Kauf von Serienprodukten ist darauf zu achten, dass diese das Siegel „GS = Geprüfte Sicherheit“ tragen. Bei Planung und Betrieb von Spielplätzen ist zudem ein genauer Blick in die Pflanzenwelt im direkten Umkreis vonnöten.

Verboten sind giftige Pflanzenarten wie Seidelbast, Pfaffenhütchen, Goldregen und Stechpalme. Des Weiteren ist möglicherweise bei weiteren Pflanzen Vorsicht geboten, auch wenn diese nicht explizit verboten sind. Auch die Pflanzen am Spielplatz sind regelmäßig zu begutachten.

Weitere sinnvolle Hinweise, die zu beachten sind: Die Zu- und Abgänge zu den Spielflächen sollten nicht im Durchgangsverkehr liegen. Zusätzlich sollten die Ein- und Ausgänge so beschaffen sein, dass den Kindern bewusst ist, wenn sie das Spielplatzgelände verlassen. Bereiche, in denen mit dem Ball gespielt werden kann, müssen mit Schutzgittern von einer Mindesthöhe von 4m gegenüber Verkehrsflächen und andere Grundstücken abgesichert werden.

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