Förderung

Für Kommunen oder Vereine gibt es vielfältige Möglichkeiten, Baumaßnahmen an der eigenen Sportstätte durch den Bund oder die einzelnen Länder fördern zu lassen – etwa den Austausch einer veralteten Flutlichtanlage, die Modernisierung von klimatechnischen Anlagen oder ganze Neubauvorhaben. Auf dieser Seite und den verschiedenen Unterseiten erfahren Sie alles, was Sie als Kommune oder Verein an Grundlagen zum Thema Förderung wissen müssen – etwa einen Überblick über die wichtigsten Landesförderprogramme für Vereine und Kommunen.

Förderung für Kommunen

Grundsätzlich erfolgt die Förderung infrastruktureller Maßnahmen in kommunalen Sportstätten über die zuständigen Landesministerien. Entsprechende Förderrichtlinien legen die Zuwendungszwecke, die Zuwendungsberechtigten sowie die Art der Zuwendung fest. Um einen ersten Überblick über eventuell förderfähige Kosten zu erhalten, empfehlen wir einen Blick in unsere Kostenbeispiele.

Förderung für Vereine

Vereinseigene Sportstätten werden in der Regel über den zuständigen Landessportbund gefördert, der seine finanziellen Mittel vom zuständigen Landesministerium erhält. Neben Neubau- und Sanierungsvorhaben können auch Einzelgewerke wie Flutlichtanlagen oder die Anschaffung von Sportgeräten gefördert werden.

Förderung auf Bundesebene

Für Förderprogramme, die auf die Instandhaltung und Modernisierung der verschiedenen Bundesleistungszentren und Olympiastützpunkte abzielen, ist in erster Linie der Bund verantwortlich. Im Rahmen von Sonderprogrammen unterstützt der Bund aber auch direkt einzelne Kommunen bei der Umsetzung definierter Langfristziele. Als Beispiel ist hier die seit Anfang 2020 gültige Kommunalrichtlinie zu nennen, im Rahmen derer auch kommunale Sportstätten von einer Bundesförderung zur Verbesserung der Klimaneutralität profitieren können.

Neben den Förderangeboten des Bundes, der Länder und der Landessportbünde, die meist in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt werden, existiert eine Vielzahl weiterer Fördergeber. Zu nennen ist hier etwa die „Aktion Mensch“, die vielerorts inklusive Baumaßnahmen bezuschusst, die Kreditbank für Wiederaufbau sowie die einzelnen Landesförderbanken. Letztere fördern Projekte grundsätzlich im Rahmen eines Darlehens – allerdings zu vergleichsweise günstigen Konditionen. Solche Darlehen können bei der Institution selbst oder über die eigene Hausbank beantragt werden.

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