Outdoor-Fitness: Beleuchtung

Die Beleuchtung rund um frei zugängliche Fitness-Anlagen in Parks und Stadtvierteln trägt je nach Standort und Art der Anlage unterschiedlichen Anforderungen Rechnung – von der Wegebeleuchtung bis hin zum Sport-Flutlicht.

Ob eine Outdoor-Sport- oder Freizeit-Anlage beleuchtet werden muss, hängt offensichtlich in erster Linie davon ab, ob eine Nutzung in den Morgen- oder Nachmittags- und Abendstunden des Winterhalbjahres vorgesehen ist. Wo es um offizielle Wettkämpfe geht, bis hin zu solchen, die im Fernsehen übertragen werden, wird es ohne Flutlicht nicht gehen. Und je mehr Publikum und Verkehrswege zur Location führen, desto wichtiger wird auch deren Beleuchtung.

Solche Anforderungen müssen bei der Betrachtung unterschwelliger Aktivitäten auf Anlagen, wie sie diese Publikation beschreibt, eher nicht beachtet werden. Allerdings kann das Thema bestehender Beleuchtungs-Installationen sehr interessant werden, wo etwa ein Outdoor-Parcours oder eine Beachvolleyball-Anlage zu einer bestehenden Sport-Anlage gruppiert werden.

Die Beleuchtung von Szenen oder Zuwegungen hat vor allen Dingen einen zentralen Sicherheitsaspekt. Kaum eine Betätigung, wie sie auf Freizeitanlagen ausgeübt wird, ist nicht auf gutes Licht angewiesen, wobei diese Anforderungen steigen, je schwieriger die so genannte „Sehaufgabe“ bei einer Aktivität ist. Dieser Fachbegriff aus der Lichttechnik trägt der Tatsache Rechnung, dass z. B. die Wahrnehmung schnell fliegender Bälle für Auge und Gehirn sehr anspruchsvoll ist, während etwa bei der Mobilisierungs-Gymnastik auf einer Fläche kaum noch von einer Sehaufgabe die Rede sein kann. Aber auch hier spielen das Sicherheits- und Komfort-Empfinden eine Rolle, erst recht im Park, außerhalb von Gebäuden mit Zutrittsbeschränkung.

Tennis, Volleyball und vergleichbare Ballsportarten stellen also hohe Sehaufgaben – und dies nicht nur auf dem Platz, sondern im gesamten Raum darüber. Der Blick der Spieler verfolgt den Ball in der Höhe und ggf. vor Hintergründen mit unterschiedlichen Kontrasten. Eine gute Ausleuchtung dieses Raumes ist erforderlich, jedoch dürfen die Strahler auch nicht blenden. Die Blendfreiheit ist ein wichtiges Kriterium jeder Beleuchtung, wie auch deren Gleichmäßigkeit. Beispielsweise beim Fußball und allen Betätigungen mit schnellen Schritten und Richtungswechseln wären dunkle Flecken und Schatten auf dem Boden sehr hinderlich, wobei auch hier immer noch der vertikale Bereich eine wichtige Rolle spielt.

Die meisten Situationen und Sportarten sind von der Norm erfasst, der DIN EN 12193 „Sportstättenbeleuchtung“, sodass es verbindliche Werte für die Beleuchtung gibt. Entsprechende einschlägige und durchnummerierte Tabellen führen dann verschiedene Beleuchtungsklassen auf (z. B. beim Fußball die Klassen I (tauglich für den Profi-Wettkampf) bis III (Training auf Breitensport-Niveau), denen die jeweilige Beleuchtungsstärke horizontal, vertikal und mit einem zu erreichenden Gleichmäßigkeitswert (Eh) auf der Fläche zugeordnet ist. Der Helligkeitswert ist hierbei in der Einheit Lux (lx) angegeben. Mit dem GR-Wert fließt auch die Blendungsbegrenzung in dieses Modell ein. Eine Beachvolleyball-Anlage etwa erfordert etwa für den Trainings- und Breitensportbetrieb horizontale eine Beleuchtungsstärke von 200 Lux und für den Wettkampfbetrieb von mindestens 300 Lux. Bei internationalen Wettkämpfen werden 1 m über der Spielfeldoberfläche 1.000 – 1.500 Lux verlangt.

Für den Bau von Flutlichtanlagen und das Erreichen dieser Vorgaben ist aber auch die Lichtpunkt-Höhe von entscheidender Bedeutung. Die Strahler müssen in einem optimalen Verhältnis von Helligkeit, Abstrahlcharakteristik und Konstellation zueinander eingerichtet werden, um zum gewünschten Ergebnis zu führen. Beim typischen Fußballplatz geht man von einer Mindesthöhe von 16 m aus. Der Aufwand für die Maste selbst, aber auch für die Verkabelung und im Laufe der Zeit die Wartungsarbeiten, ist also nicht zu unterschätzen.

Kleinere Flächen wie Tennisplätze kommen mit einer geringeren Lichtpunkt-Höhe aus; dennoch handelt es sich immer um eine planerische und bauliche Projektierung, die etlichen Vorgaben unterworfen ist und fachmännisch gehandhabt werden muss.

Freizeit-Areale, die in bestehende Schul- oder Vereinsanlagen eingebunden werden, können unter Umständen von deren Flutlicht am Rande ausreichend miterfasst werden. Oder es bietet sich die Möglichkeit, einen bestehenden Mast und die Elektro-Infrastruktur zur Anbringung der Beleuchtung einer rückwärtigen Fläche zu nutzen.

Unter allen Umständen, und dies wird mit steigender Höhe der Lichtpunkte immer relevanter, gilt es, Blendung nicht allein auf der zu beleuchtenden Fläche zu vermeiden, sondern auch Streulicht, das als Immissionen in die Wohnbereiche der Nachbarschaft eindringt oder den Straßenverkehr gefährdet. Es müssen also geeignete Leuchten-Typen verwendet und diese vor Ort auch fachmännisch eingerichtet werden. Anderenfalls riskiert der Betreiber der Anlage juristischen Ärger und möglicherweise den Entzug der Betriebsgenehmigung.

Das Thema ist beim Schall vergleichsweise problematisch (siehe Artikel in dieser Ausgabe) und verwandt. Schließlich entsteht potenziell störender Schall erst, wenn beleuchtete Flächen genutzt werden. Genehmigte Schallpegel sind auch im Rahmen der vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten. Ein der Situation innewohnende Tragik besteht darin, dass sich die Zeiten eines besonderen Ruhebedürfnisses zur Erholung bei einem Teil der Bevölkerung mit dem dringenden Bedürfnis nach aktiver Freizeitgestaltung zur Erholung beim anderen Teil der Bevölkerung deckt.

Ohne Kompromissbereitschaft ist gerade im städtischen Raum kein Zusammenleben möglich. Aber, so viel steht fest, jegliche Emissionen von Licht-Anlagen, die das Umfeld stören, sind gemäß den Regularien zu vermeiden. Da für die Errichtung von Beleuchtungsanlagen die bauchrechtliche Genehmigung nötig ist, lassen sich diese nicht umgehen. Auch setzt der Betrieb einer solchen Anlage wiederkehrende Elektrotechnische Prüfungen nach DIN VDE 0105 und UVV BGV A3 voraus.

DIN EN 12193 nur zur Orientierung

Die vielfältigen Betätigungen, wie sie auf den Outdoor-Anlagen im Freizeit-Sektor stattfinden, sind nicht explizit von der Norm erfasst bzw. nicht von der Norm für die Sportstättenbeleuchtung. Diese gibt Anhaltspunkte, muss letzten Endes aber nicht 1:1 befolgt werden. Der Lichtplaner oder Installationsbetrieb für die Beleuchtung beispielsweise des Bewegungs-Parcours kann sich je nach dem auch an den Vorgaben für die Beleuchtung von Wegen und Freiflächen in Parks orientieren und mit Sinn und Verstand sowie ggf. in Absprache mit den Nutzergruppen einschätzen, wie viel an spezifischem Beleuchtungs-Niveau erreicht werden soll. Dabei ist die Komplexität der Aufgabe aber nicht zu unterschätzen.

Selbst für die simple Boule-Bahn ist eine blendfreie Ausleuchtung wichtig, die keine Schatten wirft, was mit einem einzelnen Strahler schon nicht zu erreichen ist. Ist die örtliche Gruppe hingegen mit der einfachen Lösung zufrieden, weil sie den wöchentlichen Treff auch abends überhaupt ermöglicht – umso besser. Nutzergruppen in Entscheidungsprozesse einzubinden, stärkt die Akzeptanz.

Ein gutes Beleuchtungs-Konzept schafft allerorten Wohlbehagen, reduziert Ängste und erhöht die Aufenthalts-Qualität – und schafft, wie beschrieben, die Bedingungen, unter denen Aktivitäten ausgeübt werden können. Für kommerziell betriebene Einrichtungen ist dieser Punkt noch relevanter als für frei zugängliche.

Heute werden infrage kommende Beleuchtungsanlagen nur noch in LED-Technik ausgeführt. Dies bedeutet Zusatzoptionen, wo es um diverse lichttechnische Features geht, etwa Farb-Optionen oder die stufenlose Dimmung, die auch für Freizeitanlagen interessant sein kann. Vor allem aber geht es um die Wirtschaftlichkeit und in vielen Fällen grundlegend überhaupt um die Machbarkeit eines Licht-Projektes. In den ersten Jahren des Wandels zur LED galt, dass höhere Investitionen in die Anlage niedrigere Betriebskosten qua geringerem Stromverbrauch gegenüberstanden. Die Wartungskosten der langlebigen LED-Leuchten (sofern sie diese Versprechen erfüllen, was in den Anfangsjahren nicht allen Produkten gelang) fallen ebenfalls deutlich niedriger aus.

Nun ist nach aktuellem Stand der Technik die konventionelle Technologie ohnehin außen vor. Die Amortisationsrechnung über lange Zeiträume ist dennoch wichtig zur Einschätzung, welche Beleuchtungsanlage für die Freizeitanlage auch langfristig bezahlbar ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, Stand September 2022, fällt es schwer, eine standardisierte Kalkulationstabelle zur Grundlage zu nehmen. Zum einen ist mit Preis-Steigerungen in der Industrie und dem Handwerk zu rechnen, zum anderen sind die energiepolitischen Leitlinien im globalen Kontext aktuell schwer abzusehen. Und am Ende ist es der örtliche Stromversorger, der mit seiner Tarifpolitik die Fakten für die Kosten der Beleuchtung in den Raum stellt. Der Fachberater im Beleuchtungs-Projekt wird aber in der Lage sein, Kalkulationen für diverse Szenarios durchzuspielen.

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