Finanzierung

Bevor infrastrukturelle Maßnahmen an einem Sportplatz, einer Sporthalle oder einem Schwimmbad vorgenommen werden können, muss zunächst die Finanzierung geklärt werden. In kommunalen, vereinseigenen und schulischen Sportstätten kommt deshalb immer wieder die Frage nach Fördermöglichkeiten auf.

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Zu beachten sind dabei stets die individuellen Förderrichtlinien eines jeden Programms sowie der Eigenanteil, den der Antragsteller im Zuge einer Antragsbewilligung in den meisten Fällen selbst zu stemmen hat. Ausschreibungen müssen zudem in den meisten Fällen den europäischen Regelungen für Vergabeverfahren entsprechen. Gerade in Schwimmbädern stellt aber auch immer wieder das Thema Sponsoring und Vermarktung ein gängiges Finanzierungskonzept dar.

Förderung auf Bundesebene

Das wohl relevanteste Förderprogramm auf Bundesebene ist die „Kommunalrichtlinie“ der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).

Im Rahmen der Richtlinie können Vereine und Sportstätten in kommunaler Trägerschaft die Modernisierung verschiedenster Gewerke mit Bundesmitteln bezuschussen lassen, insofern dies dazu beiträgt, die Stromkosten und den Kohlendioxidausstoß merklich zu reduzieren.

Darunter fallen in erster Linie die Gewerke Beleuchtung, Flutlicht, Raumlufttechnische Anlagen, Pumpenanlagen (für Schwimmbäder), Maßnahmen zur Gebäudeautomation sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs.

Das Bundesförderprogramm ist unter Umständen mit weiteren Förderprogrammen auf Landesebene kumulierbar – insofern die Aufwendungen des Antragstellers einen Anteil von 15 % nicht unterschreiten.

Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) möchte der Bund die unterschiedliche Wirtschaftskraft einzelner Kommunen ausgleichen. Eine Förderung von Sportstätten ist zwar nicht unmittelbar vorgesehen, allerdings im Einzelfall als Teil städtebaulicher Maßnahmen durchaus möglich.

Förderung auf Landesebene

Sportstättenförderung ist in erster Linie Sache der einzelnen Bundesländer. Es ist daher nicht überraschend, dass quasi jedes Bundesland über ein oder mehrere Förderprogramme verfügt, die sich nicht nur auf infrastrukturelle Maßnahmen, sondern auch auf die Finanzierung von Sportgeräten und Trainingsbedarf oder sogar von Trainern und Betreuern fokussieren.

In den meisten Fällen ist der regionale Landessportbund der erste Ansprechpartner, wenn es darum geht, sich für eine Förderung auf Landesebene zu bewerben. Schulische Sportstätten bilden hier oft die Ausnahme: In einigen Bundesländern wie etwa dem Freistaat Bayern ist eine Förderung schulischer Sportstätten Sache des Kultusministeriums.

Crowdfunding

Nicht nur die Kommunalrichtlinie, sondern auch die meisten Förderprogramme auf Landesebene, schreiben einen gewissen Prozentsatz vor (meist 15 %), den der Antragsteller im Rahmen der Finanzierung seines Projekts selbst erbringen muss. Sollte auch dies den Verein vor Schwierigkeiten stellen, gibt es alternative Finanzierungskonzepte, die entweder für die gesamte Projektfinanzierung oder für das Aufbringen des Eigenanteils angewandt werden können.

Die im allgemeinen Sprachgebrauch unter dem Begriff „Crowdfunding“ zusammengefassten Konzepte des Crowdlending, Crowdinvesting, Crowddonation und Crowdsponsoring basieren dabei grundlegend auf demselben Prinzip: Durch eine große Menge an Unterstützern sollen schnell kleine Geldbeträge gesammelt werden, um ein Projekt finanzieren oder den für eine Förderung nötigen Eigenanteil aufzubringen.

Beim Crowdsponsoring erhalten Unterstützer kleine, steuerrechtlich nicht relevante materielle oder immaterielle Gegenleistungen für ihre Spende. Das Crowdinvesting kann als klassisches Beteiligungsgeschäft betrachtet werden. Beim Crowdlending erhält der Verein verzinsbare Darlehen, die Crowddonation ist am ehesten mit dem klassischen Spendensammeln zu vergleichen. Um steuerrechtlich auf der sicheren Seite zu sein, muss bei letzterem Modell in jedem Fall die Gemeinnützigkeit des Vereins nachgewiesen werden.

Ist das Crowdfunding in der privatwirtschaftlichen Gründerszene bereits ein beliebtes Finanzierungskonzept für Start-Ups, hat es sich im Breitensport noch nicht in Gänze etabliert. Nichtsdestotrotz hat sich bereits jetzt eine Vielzahl an Plattformen herauskristallisiert, die sich auf die verschiedenen Modelle des Crowdfundings spezialisiert haben und sich ausschließlich der Finanzierung von Sportstätten oder Vereinsbedarf konzentrieren – teilweise sogar auf einzelne Gewerke wie etwa den Kunstrasen.