Finanzierung und Förderung von Sportgeräten

Die Anschaffung von Sportgeräten ist für den erfolgreichen Sportanlagenbetrieb unerlässlich, aus finanzieller Sicht jedoch häufig schwierig.

Die Finanzierung der Sportgeräteausstattung ist bei Sportvereinen ein großes Thema. Laut dem aktuellen Sportentwicklungsbericht 2011/2012 gaben deutsche Vereine im Jahr 2010 durchschnittlich 2.500 Euro für Sportbekleidung und Sportgeräte aus, was dem dritthöchsten Posten entspricht. Zum großen Teil müssen diese Kosten selbst getragen werden, doch es gibt auch zahlreiche Förderungsmöglichkeiten durch Stadt, Land, Bund sowie weitere Institutionen und Organisationen.

Aufwendungen für Sportgeräte

Besonders die Inspektion, Wartung und Reparatur von Sportgeräten ist teuer. Diese können sich bei jahrelanger Vernachlässigung des Kundendienstes auf mehrere tausend Euro belaufen. Es empfiehlt sich daher, Sportgeräte regelmäßig überprüfen sowie gegebenenfalls reparieren zu lassen, um so die Kosten für fällige Neuanschaffungen zu reduzieren. Hierbei kann der Abschluss eines Wartungsvertrags mit einer Fachfirma von Vorteil sein, da diese die Geräte einmal im Jahr sichtet, wartet und je nach Absprache kleinere Reparaturen übernimmt sowie dem Sportanlagenbetreiber automatisch einen Wartungstermin mitteilt. Die Kosten für einen solchen Vertrag belaufen sich je nach Größe der Halle auf 160 bis 350 Euro pro Jahr. Die Ausgaben für Inspektion, Wartung und Reparatur können sich auf diese Weise auf rund 600 Euro jährlich begrenzen lassen.

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Aber auch die Kosten für die Anschaffung von Sportgeräten dürfen nicht vernachlässigt werden. Gab es früher noch Ausstattungslisten, anhand derer man sowohl die Anzahl und Art der Geräte als auch die Kosten relativ gut kalkulieren konnte, so wird heute bedarfsorientiert beschafft. Die Aufwendungen für Sportgeräte richten sich also nach der gewünschten Nutzung der Sportanlage sowie nach der Größe. Für die Neuausstattung einer Dreifach-Sporthalle, die überwiegend für Ballsportarten genutzt wird, muss beispielsweise mit einer Summe von rund 100.000 Euro gerechnet werden. Die bedarfsorientierte Ausrüstung ist zwar auf den ersten Blick zeit- und kostenintensiver, doch spart man sich die teure Anschaffung von Sportgeräten, die eigentlich nicht benötigt werden.

Wartungsvertrag

• Der Vertrag enthält die jährliche Wartung von Sportgeräten.
• Dem Sportanlagenbetreiber wird automatisch ein Termin zur Wartung mitgeteilt.
• Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Hallen bzw. der Größe der jeweiligen Sportanlage (Beispiel: Einfachsporthalle: 160 Euro, Dreifachsporthalle: 350 Euro)
• Kleiner Reparaturen werden bis zu einem vertraglich vereinbarten Betrag sofort ausgeführt.
• Je nach Fachfirma können unterschiedliche Leistungspakete gewählt werden.

Vielfältige Einnahmequellen

Die Kosten für Sportgeräte aber auch andere Ausgaben der Vereine können über eine Vielzahl von Einnahmequellen gedeckt werden. Etwa die Hälfte und damit den größten Anteil machen Mitgliedsbeiträge aus. Diese betrugen 2010 im Durchschnitt 17.781 Euro pro Verein. Auf Platz zwei rangieren Spendengelder. Diese betragen im Gegensatz dazu jedoch lediglich knapp neun Prozent der Gesamteinnahmen. Zuschüsse aus der Sportförderung des Kreises, der Stadt und Gemeinden stellen die drittwichtigste Einnahmequelle dar. Vereine können je nach Finanzlage der Stadt mit durchschnittlich 1.708 Euro rechnen. Insgesamt erhalten die Vereine rund 4.044 Euro an Zuschüssen aus verschiedenen Fördertöpfen. Hierbei wären beispielsweise Zuschüsse der Sportorganisationen oder Zuschüsse aus der Sportförderung des Landes zu nennen. Diese können jedoch nicht alle für die Beschaffung von Sportgeräten genutzt werden.

Sportvereine, die die Anschaffung einzelner Sportgeräte oder auch die Ausstattung einer kompletten Sportanlage planen, wenden sich am besten an den Landessportbund ihres jeweiligen Bundeslandes. Dieser kann die Vereine nicht nur hinsichtlich der Finanzierung von Sportgeräten und möglicher Fördermöglichkeiten beraten, sondern auch selbst Zuschüsse gewähren. Diese sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt und können den jeweiligen Förderrichtlinien entnommen werden.

Während beispielsweise in Baden-Württemberg Sportgeräte ab Einzelanschaffungskosten von 2.000 Euro und Pflegegeräte ab 5.000 Euro mit 30 Prozent der Kosten bezuschusst werden, gilt in Bremen die Regelung, dass Sportgeräte grundsätzlich mit 15 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten unterstützt werden, soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde. Voraussetzung ist häufig, dass die Sportgeräte für den Übungs- und Wettkampfbetrieb genutzt werden und für einen bestimmten Zeitraum zweckgebunden sind. Die Förderung von Inspektion, Wartung und Reparatur von Sportgeräten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Stadt-, Kreis-, Regional- und Bezirkssportbünde gewähren teils ebenfalls Zuschüsse zur Sportgeräteanschaffung.

Fördermöglichkeiten durch die Stadt

Auch bei den Kommunen können Anträge zur Unterstützung der Anschaffung von Sportgeräten gestellt werden. Hier lassen sich jedoch ebenfalls keine einheitlichen Aussagen treffen. Dies hängt zu einem nicht unerheblichen Teil von der finanziellen Lage der jeweiligen Gemeinde ab. Wo kein Geld vorhanden ist, können auch keine Zuschüsse gewährt werden. Dennoch lohnt sich die Anfrage bei der zuständigen Behörde, da dem Sport aufgrund verschiedener Faktoren wie der Gemeinnützigkeit oder auf auch seinem Beitrag zur gesunden Lebensführung eine gesellschaftspolitische Bedeutung zukommt und somit einen Vorzug gegenüber anderen Bereichen erhält.

Die Fördermöglichkeiten sind in den Sportförderrichtlinien der jeweiligen Städte geregelt. So gewährt die Stadt Düsseldorf für Sport- und Sportplatzpflegegeräte 50 Prozent der förderungswürdigen Kosten, höchstens jedoch 3.100 Euro nach der Anrechnung von Drittleistungen zum Beispiel durch den Landessportbund. In Erfurt muss der Mindestanschaffungspreis 410 Euro betragen und die die für die unmittelbare Sportausübung genutzten Geräte mindestens drei Jahre verwendet werden können. Sportgeräte, die für den Leistungssport angeschafft werden, können auch durch den Bund bezuschusst werden. Dies gilt beispielsweise für Olympiastützpunkte oder Bundesleistungszentren.

Sportvereinen sind bei der Kreativität zur Finanzierung ihrer Sportgeräteausstattung keine Grenzen gesetzt. Die freien Flächen der Sportgeräte können beispielsweise als Werbefläche genutzt und damit Sponsoren ins Boot geholt werden.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Sportgeräte

Neben dem Kauf von Sportgeräten, gibt es auch die Option, diese zu mieten, zu leasen oder über einen Mietkauf zu erwerben. Die Miete und das Leasing von Sportgeräten bieten zwar den Vorteil, stets die neuesten Sportgeräte zur Verfügung zu haben. Diese Finanzierungsarten sind jedoch nicht förderungsfähig und deswegen für Vereine mit eher kleinem Budget weniger ratsam. In der Praxis wird dies auch eher selten praktiziert. Der Mietkauf, bei dem der Preis für ein Sportgerät in Raten abbezahlt wird, kann dagegen durch Fördergelder bezuschusst werden.

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