Fördermöglichkeiten: Photovoltaik und Solarthermie

Photovoltaik- und Solarthermieanlagen können nicht nur dazu beitragen, die Klimaneutralität von (öffentlichen) Gebäuden zu verbessern, auf lange Sicht lassen sich so auch erhebliche Kostenersparnisse erzielen. Die hohen Anschaffungskosten, die aber in den vergangenen Jahren aufgrund neuer Technologien und vereinfachter Produktionsverfahren deutlich gesunken sind, rechtfertigen im Hinblick auf den zu erwartenden Amortisationszeitraum von 10 bis 15 Jahren eine solche Installation aber in jedem Fall. Da Photovoltaik- und Solarthermieanlagen aber bei der vom Bund angestrebten Klimaneutralität bis 2050 allerdings nur einen geringen Faktor darstellen – primär sollte versucht werden, den Energieverbrauch insgesamt durch geeignete Maßnahmen zu senken –, ist die Fördersituation vor allem auf Bundesebene aktuell angespannt und unübersichtlich.

Der kommunale Energiedienstleister HessenEnergie: „Photovoltaik ist – etwa im Vergleich zu stromsparenden Technologien – auch heute noch eine sehr teure Möglichkeit der CO2-Minderung. Der Errichtung von PV-Anlagen sollten deshalb zunächst wirtschaftliche Maßnahmen der Stromeinsparung vorausgehen. So kann eine vergleichbare Menge Strom eingespart werden, wie sie eine PV-Anlage mit 1kWp erzeugt, indem z.B. energieeffiziente Haushaltsgroßgeräte anstelle von Standardgeräten angeschafft werden und der Stromverbrauch für Beleuchtung möglichst effizient gestaltet wird.“

Photovoltaik-Anlagen

Photovoltaik-Anlagen dienen der direkten Stromgewinnung aus Sonnenergie mittels Silicium-Zellen. Strom, der nicht direkt im mit einer PV-Anlage ausgestatteten Gebäude genutzt wird bzw. in speziellen Batteriespeichern gespeichert wird, kann gegen eine Einspeisevergütung dem öffentlichen Stromnetz zugeführt werden. Unter Umständen kann auch die gesamte Dachfläche für den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage vermietet werden – mancherorts eine attraktive Einnahmequelle für Vereine und Kommunen.

Der Solarenergie Förderverein Deutschland e.V.: „Die sinkende Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen entwickelt sich immer mehr zum Problem für die Energiewende. Die Einspeisevergütung für Solarstrom ist so gering, dass ein wirtschaftlicher Betrieb oft nicht mehr möglich ist. Auch in Kombination mit hohem Eigenverbrach wird es häufig eng.“

Carsten Körnig, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V.: „Photovoltaik-Anlagen sind in den vergangenen Jahren noch einmal günstiger geworden, der selbst erzeugte Strom vom eigenen Dach kostet deutlich weniger als der Strom vom Energieversorger. Daher lohnt es sich, möglichst viel des Solarstroms auch selbst zu verbrauchen. Genau diese Option wurde für größere Solarkraftwerke auf Gewerbedächern jedoch seit Jahresbeginn in Deutschland erschwert, wenn sie nicht in der Lage sind, mindestens 50 % des selbst erzeugten Stroms zeitgleich oder mittels Speichern auch selbst zu verbrauchen. Teilweise verbessert hat sich die Situation allerdings für die Planung neuer PV-Anlagen auf sehr großen Gewerbedächern, also auch auf Stadiondächern. Zwar müssen sie für den Erhalt einer Förderung zuvor erfolgreich an einer Auktion teilnehmen. Sie stehen dabei künftig aber nicht mehr im Wettbewerb mit preiswerteren ebenerdig errichteten Solarparks. Im Jahr 2022 werden über 2 Gigawatt dieser Solardächer von der Bundesnetzagentur ausgeschrieben.“

Solarthermie-Anlagen

Auch Solarthermie-Anlagen setzen auf die Sonne als Energiequelle. Im Gegensatz zu klassischen Photovoltaik-Anlagen dienen sie allerdings nicht der direkten Stromgewinnung, sondern der Erwärmung von Wasser, das zu diesem Zweck meist durch Schlauchsysteme der auf dem Dach installierten Solarthermie-Anlage zugeführt wird. Hierdurch entfallen die Stromkosten zur Warmwasserbereitung.

Förderung auf Bundesebene

Im Rahmen des seit Anfang 2021 gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) des Bundes schreibt die Bundesnetzagentur jährlich Fördermittel für Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 2 Gigawatt aus. Bis zum Jahr 2030 sollen so deutschlandweit 100 Gigawatt pro Jahr aus Photovoltaik-Anlagen gewonnen werden (Stand heute: 52 Gigawatt). „Durch die Umstellung der Fördersystematik auf Ausschreibungen ist es gelungen, die Förderkosten für Neuanlagen dauerhaft zu senken“, so das Bundeswirtschaftsministerium. Durch Einführung eines sogenannten „atmenden Deckels“ könne zudem schneller auf Kostenentwicklungen bei Photovoltaik-Anlagen reagiert werden. Das langfristige Ziel der Bundesregierung ist dabei, den Ausbau erneuerbarer Energien künftig durch den Markt regulieren zu lassen.

Dabei soll das neue Ausschreibungsverfahren dazu führen, „dass zunächst für große Dachanlagen die Förderhöhe wettbewerblich ermittelt wird.“ Zum 01. Januar 2021 wurden deshalb Ausschreibungen ab einem Schwellenwert von 500 kW eingeführt. Das Bundeswirtschaftsministerium: „Es ist davon auszugehen, dass große PV-Dachanlagen ab 500 kW von professionellen Planern oder Investoren entwickelt werden. Private Investoren, die kleine PV-Anlagen errichten, oder Bürgerenergie-Solarparks bis 750 kW in der Freifläche sollen weiterhin von den Ausschreibungen ausgenommen bleiben. Für diese Investorengruppen sind stark wettbewerbliche Ausschreibungen wenig geeignet.“

Anlagen bis 30 kW sind zudem von der EEG-Umlage befreit. Der attraktivste Punkt im EEG hinsichtlich einer geplanten Investition in eine PV-Anlage ist aber zweifelsohne die festgeschriebene Einspeisevergütung: Im Sinne des EEG förderfähige PV-Anlagen erhalten ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme die aktuell üblichen Einspeisevergütungen über einen festgeschriebenen Zeitraum von 20 Jahren – gerade hinsichtlich stetig sinkender Einspeisevergütungen für Solarstrom eine wirtschaftlich attraktive Option. Die Fördersätze für PV-Anlagen unterschiedlicher Größenordnung werden jedes Quartal auf Basis der Leistungssumme aller installierten PV-Anlagen errechnet und von der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen: „Für PV-Anlagen zwischen 100 und 750 kW haben sich für Anlagen ab 300 kW die Regelungen leider verkompliziert. Hier bedarf es nunmehr einer detaillierten Abwägung, ob die Einspeisevergütung mittels Ausschreibung ermittelt oder im Zusammenhang mit dem Eigenverbrauch des erzeugten Stroms eine feste Vergütung (dann jedoch für max. 50% des erzeugten Stroms) in Anspruch genommen werden soll.“

Prinzipiell gilt: Sobald die Strompreise im öffentlichen Netz höher sind als die erhaltene Einspeisevergütung, macht es vor allem aus wirtschaftlicher Sicht mehr Sinn, den erzeugten Strom zu möglichst großen Anteilen im eigenen Gebäude zu verwenden. Da der Strombedarf des Gebäudes aber im Regelfall nicht so hoch sein sollte, dass 100% des mit PV-Anlagen erzeugten Stroms im Gebäude selbst verwendet werden, sollten sich Kommunen und Vereine auch mit Energiespeichersystemen beschäftigen, die in vielen Bundesländern förderfähig sind (mehr hierzu unten).

Über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ kann unter gewissen Voraussetzungen auch die Installation einer Solarkollektor-Anlage bezuschusst werden. Die Fördermittel für das Programm stammen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Anträge richten sich hingegen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Gefördert wird dabei neben der Installation von Gas-Hybridheizungen, die Gas-Brennwerttechnik mit einer oder mehreren Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Solaranlagen) kombinieren, auch die Installation von Solarkollektor-Anlagen, insofern diese genau definierte Anforderungen erfüllen. Dabei müssen mindestens 50 % der erzeugten Wärme bzw. Kälte im eigenen Gebäude zu einem der folgenden Zwecke verwendet werden: Warmwasserbereitung, Raumheizung, kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung, solare Kälteerzeugung oder die Zuführung der Wärme und/oder Kälte in ein Wärme- und/oder Kältenetz. Solarkollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite, wie sie beispielsweise in Schwimmbädern zum Einsatz kommen, sind explizit von einer Förderung ausgeschlossen.

Förderfähige Solarkollektor-Anlagen werden mit 30 % der förderfähigen Kosten bezuschusst – die maximale Höhe der Zuschüsse beträgt 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal aber 15 Mio. Euro. Große Solaranlagen mit mehr als 20 m² Bruttokollektorfläche können auch ertragsabhängig gefördert werden. In diesem Fall wird der jährliche Kollektorertrag mit der Anzahl der installierten Solarthermiemodule und einem Betrag von 0,45 Euro multipliziert.

Solaranlagen sind förderfähig, wenn sie die folgenden technischen Mindestanforderungen erfüllen: Unabhängige Prüfung/Zertifizierung nach Solar-Keymark eines nach ISO 17025 akkreditierten Prüfinstituts; jährlicher Kollektorertrag QkOl für flüssigkeitsdurchströmte Kollektoren von mindestens 525 kWh/m²; der Nachweis von QkOl erfolgt auf Basis der Kollektorerträge bei 25°C und 50°C am Standort Würzburg. Förderfähige Solarthermieanlagen müssen mit einem Funktionskontrollgerät ausgestattet sein, die solaren Erträge im Kollektorkreislauf müssen ab einer Gesamtfläche von 20 m² (Vakuumröhren- und Vakuumflachkollektoren) bzw. 30 m² (Flachkollektoren) mit einem Wärmemengenzähler erfasst werden.

Förderung auf Landes- und Kommunalebene

Aufgrund der angespannten Fördersituation von Photovoltaik- und Solarthermie-Projekten auf Bundesebene lohnt sich bei der geplanten Installation einer solchen Anlage vor allem ein Blick auf die jeweiligen Landesprogramme. Vereine mit eigener Infrastruktur sollten sich zudem in der eigenen Stadt oder Gemeinde über Fördermöglichkeiten informieren. Der Solarenergie Förderverein Deutschland e.V.: „Da der Bund mit der EEG Novellierung 2021 versäumt hat, diese Missstände zu lösen, springen nun einige Städte hier glücklicherweise in die Bresche.“

Gerade auf Landesebene existieren in vielen Bundesländern (aktuell z.B. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen) Fördermöglichkeiten für die Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen. Ansprechpartner für erste Informationen sind in der Regel die jeweiligen Energieagenturen und -verbände der Länder.

So fördert das Land Nordrhein-Westfalen bereits seit 2018 über das Programm „progres.nrw“ Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur rationellen Energieverwendung. Dazu zählen neben thermischen Solaranlagen auch stationäre elektrische Batteriespeicher – allerdings nur in Verbindung mit einer neuerrichteten Photovoltaikanlage. Ähnliches gilt für andere Bundesländer: So werden beispielsweise auch in Niedersachsen solche Batteriespeicher gefördert.

Insbesondere für Vereine mit eigener Infrastruktur lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die Fördermöglichkeiten vor Ort: Viele Kommunen in Deutschland bezuschussen nicht nur die Installations- und Anschaffungskosten von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sowie Batteriespeichern, sondern bieten auch kostenlose Beratungsprogramme an. Die Zuschüsse richten sich dabei in der Regel nach der Größe der Anlage: Zwischen 100 und 200 Euro pro kWp sind hier gang und gäbe.

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