Sportgeräte: Lösungen für Menschen mit Behinderungen

Eine Verpflichtung, Sportstätten mit behindertengerechten Sportgeräten auszustatten, gibt es nicht, und etwa bei Sporthallen sind viele Geräte der Grundausstattung auch für behinderte Menschen verwendbar. Dennoch benötigen körperlich und geistig Behinderte spezielle Sportgeräte, um ihnen einen barrierefreien Sportbetrieb zu ermöglichen.

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Sondergeräte oder Modifizierungen sind notwendig

Während sich etwa für den Hürdenlauf höhenverstellbare Hürden auf erforderliche 0,76 Meter einstellen lasen, im Basketball die Rollstuhlfahrer auf die gleichen Körbe (Höhe: 3,05 Meter) wie Sportler auf zwei Beinen werfen, und im Blindenfußball auf Handballtore (3 mal 2 Meter) gespielt wird, sind in vielen anderen Sportarten und Disziplinen Sondergeräte oder Modifizierungen notwendig. Beim Blindenfußball zum Beispiel werden glatte Banden, die als Orientierungshilfe dienen, benötigt. Die Spieler des Tor- (7 mal 1,3 Meter) und Goalball (9 x 1,3 Meter) gehen auf Gehäuse in Sondergröße auf Torejagd. Während beim Fußball komplette Spezialanfertigungen notwendig sind, lassen sich beim Handball bestehende Tore auf 2,4 mal 1,6 Meter modifizieren. Beim Rollstuhl-Badminton wird über 1,40 Meter hohe Netze gespielt, beim Sitzvolleyball ist das Netz (1,15 Meter bei den Herren, 1,05 Meter bei den Damen) noch etwas niedriger. Da die Standardausrüstung im Volleyball und Badminton sich nicht so niedrig einstellen lässt, sind Mehrzweckpfosten zu empfehlen, die es auch mit Prüfzeichen für professionelle Volleyballwettkämpfe gibt.

Bei den Wurfdisziplinen in der Leichtathletik müssen die Rollstühle am Boden fixiert werden, damit die Sportler sicher ihre volle Wurfkraft entfalten können. Für eine sichere Wurfanlage werden Ankerbalken an den Bodenhülsen der Wurfringe befestigt, deren Ösen ein flexibles Einhängen der Befestigungsgurte ermöglichen. Die dafür am Wurfring benötigten Bodenhülsen werden im Sportstättenbau häufig nicht berücksichtigt, wobei erst der nachträgliche Einbau finanziell ins Gewicht fällt und die Montage kompliziert ist. Besteht an einer Sportanlage nicht die Möglichkeit Rollstühle zu befestigen, können sichere Wurfplatten verwendet werden, die mit Erdankern im Boden fixiert werden. Über mehrere Zurrleisten und -punkte können die Sportler schnell und individuell gesichert werden. Beide Systeme gibt es vollverschweißt oder zerlegbar, wobei Letzteres den Transport erleichtert.

Der Weitsprung bei den Sehbehinderten erfolgt aus einer speziellen Sprungzone (1 mal 1,22 Meter), die einen Meter vom Grubenrand entfernt ist und weiß zu markieren ist. Bei der Neugestaltung von Weitsprunganlagen wird daher empfohlen, auf den Sehbehinderten-Wettbewerb ausgerichtete Einbauwannen zu installieren. Durch Blindbalken lässt sich bei Nichtgebrauch die Sprungzone abdecken.

Auch wenn die genannten Modifizierungen nur einen Teil des Spektrums im behinderten Sport widerspiegeln, sollten sich Sportstättenbetreiber bereits in der Planungsphase die Frage stellen, ob Behindertensport vorgesehen ist und prüfen welche aufwendigen Einbauten erforderlich sind. Außerdem sollte das Sportbodensystem entsprechend gewählt werden, da nicht jeder Boden für Sport auf Rollen geeignet ist.

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