Fördermöglichkeiten: Raumlufttechnische Anlagen (RLT)

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sind einer der größten Stromverbraucher in Sporthallen und Schwimmbädern. Im Zusammenhang mit den Klimazielen des Bundes fördert die Regierung den Austausch veralteter Systeme.
Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sind einer der größten Stromverbraucher in Sporthallen und Schwimmbädern. Im Zusammenhang mit den Klimazielen des Bundes fördert die Regierung den Austausch veralteter Systeme. Bild: Sportplatzwelt

Die Umrüstung veralteter Raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen) auf energiesparendere Systeme kann über verschiedene Förderprogramme des Bundes bezuschusst werden. In einigen Bundesländern existieren zudem weitere Förderprogramme aus den Bereichen Umweltschutz und Nachhaltigkeit, die auch eine Bezuschussung der besagten RLT-Anlagen beinhalten können.

Die Umrüstung veralteter Belüftungssysteme in Sporthallen und sonstigen Indoor-Sportstätten ist eine der gängigsten Maßnahmen, den Energiebedarf des entsprechenden Gebäudes nachhaltig zu senken. Mit Beginn der Corona-Pandemie hat das Thema auch aus hygienischer und infektionsdynamischer Sicht noch einmal an Fahrt aufgenommen, was die in den vergangenen Monaten ins Leben gerufenen Sonderförderprogramme bestätigen.

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Die Kosten für eine Umrüstung der veralteten RLT-Anlage stellen dabei einen nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor für Vereine und Kommunen dar. Da der Bund im Zusammenhang mit der von ihm angestrebten Klimaneutralität bis 2050 vor allem in den Bereichen Beleuchtung und Belüftung die größten Einsparpotenziale sieht, ist die Modernisierung raumlufttechnischer Anlagen wichtiger Bestandteil der aktuellen Förderprogrammen des Umweltministeriums.

Lüftungsanlagen stellen mit bis zu 50 % den Löwenanteil am Energieverbrauch einer Sporthalle oder eines Schwimmbads. In erster Linie ist dies der Größe des Gebäudevolumens geschuldigt, will man doch auch bei starker Belegung für eine gleichbleibend gute Luftqualität sorgen. Gerade in Hallenbädern tragen raumlufttechnische Anlagen eine wichtige Zusatzfunktion: Hier übernehmen Lüftungsanlagen nämlich auch einen Großteil der Raumheizfunktion und müssen unter Umständen einen erheblichen Beitrag zur Luftentfeuchtung leisten.

Da aber nur selten tatsächlich eine volle Auslastung der Sporthalle oder eben des Schwimmbads bestehen dürfte, empfiehlt es sich für Träger und Betreiber, regelbare Lüftungsanlagen zu verwenden, die sich etwa mittels Feuchte- und Temperaturfühler dem tatsächlichen Bedarf anpassen. Auch in den Funktionsgebäuden eines Sportplatzes können regelbare Belüftungsanlagen zu einer erheblichen Stromersparnis führen. Einer Faustregel der Energie-Agentur.NRW zufolge gilt: „Die Halbierung des Luftwechsels reduziert die Stromaufnahme der Ventilatoren auf ein Achtel.“

Förderung von RLT-Anlagen auf Bundesebene

Um den Austausch veralteter Belüftungssysteme für Betreiber attraktiver zu gestalten, hat der Bund gleich mehrere Förderprogramme ins Leben gerufen, von denen Sportstättenbetreiber profitieren können.

Allen voran ist hier wohl die Kommunalrichtlinie zu nennen. Der Bund fördert sowohl die Erstinstallation als auch den Austausch bestehender Lüftungsanlagen mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (für Sportstätten und Schwimmbäder). Bei einer Erstinstallation ist allerdings darauf zu achten, dass Zu- und Abluftsysteme sensorisch geregelt sein müssen und die eingebauten Geräte unabhängig vom Lüftungssystem eine Mindestrückwärmezahl von 0,73 erfüllen müssen. Antragsberechtigt sind sowohl Kommunen als auch gemeinnützige Sportvereine. Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger Jülich.

Tel.: 030 2019 9577
Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de

Gleichsam in Frage kommt für viele Vereine und Kommunen auch eine mögliche Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bezuschusst hierüber Investitionen in Bestandsgebäude, die das energetische Niveau des Gebäudes verbessern. Hierzu zählt unter anderem – neben energetischen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – auch die Modernisierung von raumlufttechnischen Anlagen. So fördert der Bund den Einbau, Austausch und die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung, den Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Kältetechnik zur Raumkühlung, den Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme sowie die Fachplanung und Baubegleitung. Maßnahmen an der Anlagentechnik werden mit bis zu 20 % der förderfähigen Kosten bezuschusst, Fachplanung und Baubegleitung mit bis zu 50 %. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten ergibt sich aus der Gebäudefläche – Höchstbeträge von 1.000 Euro pro Quadratmeter und maximal 15 Mio. Euro sind stehen hier in Aussicht. Die maximalen Förderquoten für die Fachplanung und Baubegleitung belaufen sich auf 5 Euro pro Quadratmeter, höchstens aber 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid. Ab dem 01. Juli winken zudem zusätzliche Förderkredite zu attraktiven Konditionen durch die KfW-Bankgruppe.

Tel.: 06196 9081625
Mail: beg@bafa.bund.de

Über das Sonderprogramm „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen“ bezuschusst der Bund zudem aktuell die corona-gerechte Umrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in Räumen, in denen regelmäßig Personenansammlungen stattfinden. Hierzu zählen zwar in erster Linie Schul- und Klassenräume, aber auch andere öffentliche Nicht-Wohngebäude wie beispielsweise Sporthallen und Indoor-Sportstätten, aber auch Vereinsfunktionsräume können sich auf das Sonderförderprogramm bewerben. Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Förderung beträgt 100.000 Euro pro RLT-Anlage. Fördergeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Ansprechpartner und Antragsstelle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Förderprogramm läuft noch bis zum 31.12.2021

Tel.: 06196 9081010
Mail: foerderung-raumluft@bafa.bund.de

Weitere Förderprogramme, die sich nicht speziell auf den Austausch bzw. die Modernisierung vorhandener RLT-Anlagen beschränken, eine solche Maßnahme im Rahmen größerer Sanierungsvorhaben aber durchaus beinhalten können, sind die jeweiligen Bund-Länder-Investitionspakte – die mit Förderquoten von bis zu 90 % locken – sowie die jährlich gewährten Fördermittel für kommunale Hochbaumaßnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Auch im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ können veraltete RLT-Anlagen im Einzelfall gefördert werden – nicht nur in Sporthallen, sondern auch in Schwimmbädern.

Förderung von RLT-Anlagen auf Landesebene

Auch auf Landesebene kann der Austausch bzw. die Modernisierung einer veralteten RLT-Anlage gefördert werden. Infrage kommen diesbezüglich vor allem die einzelnen Sportstätten-Förderprogramme der Bundesländer, die im Regelfall die Sanierung einer RLT-Anlage zumindest nicht kategorisch ausschließen. Ein genauer Blick auf die Förderrichtlinien der einzelnen Bundesländer ist aber in jedem Fall zwingend erforderlich, um zum einen prüfen zu können, ob das Sanierungsvorhaben zuschussfähig ist und zum anderen, um bei einer Kumulation mit den oben genannten Bundesprogrammen Verstöße gegen die einzelnen Förderrichtlinien ausschließen zu können – vor allem im Hinblick auf die Mindest- und Maximalzuwendungen sowie den vorgeschriebenen Eigenanteil. Zu beachten ist hier auch der jeweilige Antragsberechtigte. Beispiel Nordrhein-Westfalen: Während sich das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ ausschließlich an Vereine mit vereinseigenen Sportanlagen richtet, beziehen Kommunen ihre Fördermittel für den Sportstättenbau über die Sportpauschale des Landes NRW.

Sonderfälle finden sich in einigen Bundesländern im Bereich der Schulsportstätten. Ist im Regelfall das jeweilige Wirtschaftsministerium (für Kommunen) bzw. der jeweilige Landessportbund (für Vereine) der richtige Ansprechpartner, läuft die Förderung für Sportstätten im Besitz eines Schulträgers in einigen Ländern (z.B. Bayern) über das jeweilige Kultusministerium – Antragsteller ist dann in jedem Fall der zuständige Schulträger.

Vor allem für Schwimmbäder und ihre Eigentümer – seien es Vereine oder Kommunen – ist die Fördersituation oft sehr intransparent. Prinzipiell gelten die oben aufgeführten Bundesprogramme – mit Ausnahme des Corona-Sonderprogramms – auch für den Austausch von RLT-Anlagen in Schwimmbädern. Auf Landesebene sind die diesbezüglichen Regelungen allerdings derart unterschiedlich, dass sich an dieser Stelle keine allgemeine Empfehlung aussprechen lässt. Ein geeigneter erster Ansprechpartner ist hier aber in jedem Fall auch das zuständige Wirtschaftsministerium (für Kommunen und Landkreise) bzw. der jeweilige Landessportbund oder Fachverband (für Vereine).

Förderung durch Förderbanken

Viele Förderbanken vergeben Förderkredite zu günstigen Zinskonditionen und Tilgungsraten für Klimasanierungsmaßnahmen – wie etwa die Installation stromsparender und umweltfreundlicher RLT-Anlagen. Zu nennen sind hier neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau vor allem die jeweiligen Landesförderbanken.

Förderung durch Kommunen

In Einzelfällen können Vereine bei der Installation oder Umrüstung RLT-Anlagen auch auf städtische Zuschüsse zurückgreifen. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass nicht jede Kommune über solche Förderprogramme verfügt und die Höhe der Zuschüsse stark abhängig von der Finanzlage der jeweiligen Kommune bzw. des jeweiligen Landkreises ist. Als Ansprechpartner bietet sich hier der jeweilige Stadtsportbund bzw. das zuständige Sportamt an.

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