Fördermöglichkeiten: LED-Beleuchtung für Sporthallen

Auch LED-Hallenbeleuchtung kann durch Bund und Länder bezuschusst werden.
Auch LED-Hallenbeleuchtung kann durch Bund und Länder bezuschusst werden. Bild: Sportplatzwelt

Die Umrüstung veralteter Systeme zur Hallenbeleuchtung auf moderne LED-Beleuchtung kann über verschiedene Förderprogramme des Bundes oder der Länder bezuschusst werden. Auch städtische Zuschüsse können unter Umständen in Frage kommen.

Die Installation hocheffizienter LED-Beleuchtung in Sporthallen und sonstigen Indoor-Sportstätten (wie z.B. Eishallen, Kletterhallen) ist eine der gängigsten Maßnahmen, um einerseits an entscheidender Stelle Kosten zu senken und andererseits hervorragende Ausleuchtungsergebnisse zu erhalten. Je nach Dimensionierung des Beleuchtungssystem können so Lichtverhältnisse geschaffen werden, die sogar flackerfreie TV-Aufnahmen in Zeitlupe und HD-Auflösung ermöglichen.

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Die Kosten für den Bau einer neuen Hallenbeleuchtung bzw. deren Umrüstung auf LED-Technik stellen dabei eine nicht zu unterschätzende Investition für den Bauherren – seien es Vereine oder, im Fall städtischer Sportanlagen, Kommunen. So können sich die Kosten für den Komplettaustausch einer veralteten Anlage und deren Umrüstung auf LED-Technik je nach Dimensionierung und Beleuchtungsstärke des Systems auf deutlich über 70.000 Euro belaufen. Ein Blick auf das Kostenbeispiel zeigt aber auch, dass sich eine solche Anlage bei entsprechender Förderung (in der Regel zwischen 30 % und 40 % der förderfähigen Gesamtkosten) und einer durchschnittlichen Stromersparnis von etwa 60 % im Vergleich zur Altanlage bereits nach rund 4 Jahren amortisiert hat. Die Lebensdauer eines solchen LED-Systems beträgt im Schnitt rund 20 Jahre.

Förderung von LED-Hallenbeleuchtung auf Landesebene

Sowohl Vereine als auch Kommunen bzw. kommunale Träger städtischer Sportstätten können auf Förderprogramme ihres Bundeslands zurückgreifen, um die Investitionskosten für eine Neuinstallation bzw. Umrüstung von LED-Hallenbeleuchtung bezuschussen zu lassen. Die förderfähigen Kosten beinhalten dabei sowohl die Anschaffung der Komponenten als auch deren Montage. Die Förderquoten, also der Anteil an den Gesamtkosten, der vom Bundesland bzw. zuständigen Landessportbund übernommen wird, belaufen sich in der Regel auf 30 % bis 40 % der förderfähigen Gesamtkosten.

Vereine, die eine LED-Hallenbeleuchtung in ihrer vereinseigenen Indoor-Sportstätte installieren bzw. umrüsten wollen, richten ihre Anträge dabei in aller Regel an den jeweils zuständigen Landessportbund – teilweise noch in Form schriftlicher postaler Anträge, viele Landessportbünde setzen aber bereits auf die vereinfachte digitale Beantragung von Fördermitteln. Der Landessportbund stellt dann die entsprechenden Zuschüsse für das Investitionsvorhaben zur Verfügung. Zu beachten sind hierbei in jedem Fall die individuellen Förderrichtlinien jedes Landessportbunds, die Auskunft über die Förderquote, die Art der Zuwendung, die Zweckbindung, den Zeitraum, in dem die Maßnahme nach Bewilligung der Fördermittel umgesetzt werden muss, sowie weitere mit der Maßnahme verbundene förderfähige Kosten. Wichtig: Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden, da Kosten, die vor einer Beantragung der Fördermittel entstanden sind, in aller Regel nicht gefördert werden. In den meisten Fällen können Zuschüsse aus solchen Förderprogrammen auch mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, insofern die in den einzelnen Richtlinien enthaltenen Vorschriften zur Kumulation und zum zu erbringenden Eigenanteil eingehalten werden.

Auch Kommunen bzw. kommunale Träger städtischer Sportstätten können sich die Kosten für eine Erstinstallation bzw. Umrüstung einer modernen LED-Hallenbeleuchtung von den zuständigen Landesinstitutionen bezuschussen lassen. In der Regel sind dies die Wirtschafts- bzw. Sportministerien der jeweiligen Bundesländer oder vergleichbare Institutionen. Auch hier sind die jeweiligen Förderrichtlinien der Ministerien zu beachten. Finanzschwache Kommunen profitieren in der Regel von einem höheren Fördersatz.

Förderung von LED-Hallenbeleuchtung auf Bundesebene

Auch der Bund fördert in einigen seiner Programme die Installation bzw. Umrüstung moderner LED-Hallenbeleuchtung. Vor allem im Zusammenhang mit der vom Bund angestrebten Klimaneutralität bis 2050 ist hier die seit Anfang 2020 gültige Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums zu nennen. Die Kommunalrichtlinie gilt für Kommunen und gemeinnützige Sportvereine gleichermaßen.

Da der Bund vor allem in puncto Beleuchtungstechnik erhebliche Einsparpotenziale sieht, fördert er neben der Installation bzw. Umrüstung auf hocheffiziente, regelbare LED-Beleuchtungssysteme – z.B. Flutlicht für den Sportplatz – auch die Installation hocheffizienter LED-Beleuchtung für den Innenbereich. Die umfasst nicht nur die Sportbeleuchtung an sich, sondern auch andere Beleuchtungssysteme im Gebäude und Gebäudeumfeld. Die Mindestlebensdauer der verwendeten Systeme (L80) muss mindestens 75.000 Betriebsstunden umfassen; die Beleuchtung muss sowohl über ein austauschbares Modul als auch ein austauschbares Vorschaltgeräte verfügen. Der Bund fördert die Installation moderner LED-Beleuchtung in Indoor-Sportstätten mit 30 % bis 35 % (finanzschwache Kommunen) der förderfähigen Gesamtkosten.

Neben der Kommunalrichtlinie bietet auch das 2021 verlängerte und mit insgesamt 400 Mio. Euro aufgestockte SJK-Programm („Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“) des Bundes Fördermöglichkeiten für die Installation von LED-Hallenbeleuchtung. Mit dem Programm fördert der Bund vorrangig die Instandhaltung und Modernisierung von Sportstätten mit einer besonderen Bedeutung für die Region, die städtebauliche Gesamtplanung, die (soziale) Integration und den Umweltschutz. Gerade im Hinblick auf den letzten Punkt kann auch die Umrüstung auf moderne LED-Technik als Teil einer großangelegten Modernisierung Teil eines Förderantrags sein.

Förderung durch Förderbanken

Viele Förderbanken vergeben Förderkredite zu günstigen Zinskonditionen und Tilgungsraten für Klimasanierungsmaßnahmen – wie etwa die Installation einer stromsparenden LED-Hallenbeleuchtung. Zu nennen sind hier neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau vor allem die jeweiligen Landesförderbanken.

Förderung durch Kommunen

In Einzelfällen können Vereine bei der Installation oder Umrüstung von Flutlichtanlagen auf vereinseigenen Sportplätzen auch auf städtische Zuschüsse zurückgreifen. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass nicht jede Kommune über solche Förderprogramme verfügt und die Höhe der Zuschüsse stark abhängig von der Finanzlage der jeweiligen Kommune bzw. des jeweiligen Landkreises ist. Als Ansprechpartner bietet sich hier der jeweilige Stadtsportbund bzw. das zuständige Sportamt an.

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