Fördermöglichkeiten: Infektionsschutz

Maßnahmen an Raumlufttechnischen Anlagen im Sinne des Infektionsschutzes können mit bis zu 100.000 Euro bezuschusst werden.
Maßnahmen an Raumlufttechnischen Anlagen im Sinne des Infektionsschutzes können mit bis zu 100.000 Euro bezuschusst werden. Bild: Sportplatzwelt

Die Luftqualität in Räumen steht infolge der Corona-Pandemie unter besonderer Beobachtung. Deshalb hat der Bund ein Sonderförderprogramm ins Leben gerufen, das Betreibern kurzfristig bei einer Umrüstung ihrer Raumlufttechnischen Anlagen helfen soll.

Räume regelmäßig zu belüften, ist dem Menschen ein natürliches Bedürfnis. Verbrauchte Luft und Gerüche heraus- und damit auch frische Luft hereinzulassen und tief durchzuatmen – dies ist eng verknüpft mit dem Gefühl von Vitalität und Wohlbefinden. Kein Wunder, ist das Einatmen von Sauerstoff doch die allgegenwärtigste Vitalfunktion des Organismus. Aber die Geister beginnen sich schon zu scheiden, wenn es um die Lufttemperatur geht. Das Empfinden ist hier stark individuell geprägt. Nicht anders verhält es sich mit der Luftfeuchte, wenngleich vor allem zu trockene Raumluft nur sensible Personen überhaupt bemerken. Leider ist unsere Atemluft aber auch ein Medium für Schadstoffe und Krankheitserreger, die wir mit unseren Sinnen nicht wahrnehmen können.

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Alle diese grundlegenden Aspekte fließen in die Konzeption der so genannten Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) ein. Dieser Begriff umfasst die Kategorien freie Lüftung, Maschinelle/mechanische Lüftung sowie Hybridlüftung. Die RLT-Anlagen gliedern sich auf in Abluft-, Lüftungs-, Teilklima- und Klimaanlagen. Neben Luftfeuchte und- Temperatur geht es hierbei auch um die Reinheit, sodass je nach Art der Anlage verschiedene Filter und Entkeimungsanlagen Verwendung finden. Alle Richtlinien hierzu enthält die VDI 6022 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität“ (www.vdi.de).

Die Unterschiede dürften vielerorts erst im Zuge der Corona-Pandemie klar geworden sein: Privathaushalte können in den empfohlenen Abständen lüften. Aber im Fall von Klassenzimmern in den Schulen erreichte die Methode, den Lehrbetrieb bei offenen Fenstern durchzuführen schon im Herbst die Schwelle der Unzumutbarkeit. Für Räumlichkeiten ohne fest installierte RLT-Anlagen wurden vielerorts mobile Luftreiniger angeschafft, so auch für Büros und kleinere Gastronomiebetriebe. Viele Gastronomien und Versammlungsstätten haben bereits früh reagiert und ihre RLT-Anlagen „Corona-konform“ ausgebaut. Es bleibt zu hoffen, dass diese Investitionen sich nach dem Lockdown amortisieren können.

Förderung: Bis zu 100.000 Euro pro Anlage

Unterdessen ist am 20. Oktober 2020 die „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ in Kraft getreten. Gewährt werden „finanzielle Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung von stationären, zentralen RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören nicht nur der Erwerb und Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion, sondern auch umfangreiche Umbaumaßnahmen“.

Gegenstand der Förderung sind gemäß Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle „Maßnahmen an bestehenden stationären, zentralen RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten. Die RLT-Anlage muss mindestens einen Raum, der für größere Personenansammlungen bestimmt ist (Versammlungsraum), mit einem Regelluftvolumenstrom von 1.500 m³/h oder mehr versorgen. Die Maßnahmen müssen dazu dienen, das Infektionsrisiko ausgehend von potenziell virusbeladenen Aerosolen durch unzureichende Lüftung in geschlossenen Räumen zu senken. Es dürfen ausschließlich eigens für die Maßnahmen neu erworbene Komponenten verwendet und eingebaut werden“. Die Bedingungen sind unter www.Bafa.de einsehbar. Dort heißt es weiter: „Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Förderung beträgt 100.000 Euro pro RLT-Anlage.“

Praxisleitfaden RLT-Anlagen

Speziell auf die Anforderungen in der gegenwärtigen Krisenlage hin hat der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA) im Januar 2021 den Praxisleitfaden „Planung und Betrieb von RLT-Anlagen bei erhöhten Infektionsschutzanforderungen“ herausgegeben. Darin wird gezeigt, wie Raumlufttechnische Anlagen unter den Bedingungen einer Pandemie korrekt betrieben, regelmäßig inspiziert und gewartet werden sollten – unabhängig von allen anlagentechnischen Maßnahmen.

„Der BTGA-Leitfaden soll sowohl Mitarbeiter des TGA-Anlagenbaus als auch Planer und Betreiber einer RLT-Anlage durch Informationen unterstützen. Er ist als Hilfestellung gedacht und nicht als „technische Vorgabe“, meldet der Verband. Der BTGA-Leitfaden „Planung und Betrieb von RLT-Anlagen bei erhöhten Infektionsschutzanforderungen“ ist als kostenloses PDF-Dokument unter www.btga.de unter dem Menüpunkt Publikationen erhältlich.

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