Entsorgung und Recycling von Spielfeldern mit Kunstrasen

Die Zahl der Kunstrasenplätze steigt – und hiermit wird mehr und mehr synthetisches Material in den Kreislauf gegeben. Die Lebensdauer von Kunstrasen-Systemen ist begrenzt, sodass sich eines Tages die Frage nach ihrem Verbleib stellt.

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Ein wichtiger Aspekt ist beim Bau von Kunstrasenplätzen zwar bekannt, doch findet er oft erst Berücksichtigung, wenn die Sachlage die zuständigen Stellen zum Handeln zwingt: Der Lebenszyklus eines Oberbelags beträgt 12 bis 15 Jahre, dann muss der „Teppich“ ausgetauscht werden. Aber wohin mit dem synthetischen Grün mitsamt Verfüllmaterial? Diese Frage muss sich jeder Bauträger oder Betreiber möglichst bereits bei der Planung einer Anlage stellen. Mit der anhaltenden Ausbreitung der Kunstrasen-Spielfelder nimmt das Thema nach und nach eine immer stärkere Bedeutung an, und der Gesetzgeber hat noch nicht alle Details endgültig auf den Punkt gebracht. Dennoch: Während in der Vergangenheit ein ausgedientes Kunstrasensystem mit hoher Wahrscheinlichkeit auf der Deponie endete, verlangt das Kreislaufwirtschaftsgesetz mittlerweile die „fachgerechte Entsorgung“ beziehungsweise „thermische Verwertung“, also Verbrennung.

Inwieweit Kunstrasensysteme, die als recyclingfähig deklariert sind, tatsächlich wieder in den Wertstoffkreislauf gegeben werden und ob dies in sinnvoller Weise möglich ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Grundgedanke ist die stoffliche Trennung der Komponenten, um diese in neue und vermarktungsfähige Wertstoffe aufzubereiten. Sowohl das Infill aus SBR oder EPDM wie auch TPE kann mittels Spezialmaschinen aufbereitet und somit dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt werden. Gleiches gilt für das eigentliche Material des Kunstrasens, der zum Großteil aus PE und PP besteht. Gemäß einer gängigen Praxis wird das Material häufig geschreddert, zu Ballen gepresst und exportiert. Beispielsweise in China gelangt es dann als Rohstoff wieder in den Kreislauf der Industrie. Gewisse Grauzonen, die Bauherrn in Bedrängnis bringen könnten, mag die aktuelle Gesetzeslage und deren Umsetzung noch beinhalten. Er muss zwar nachweisen können, dass sein alter Kunstrasen einer fachgerechten Entsorgung zugeführt wurde, kann aber selbst nicht für den weiteren Verbleib des Materials verantwortlich gemacht werden. Um sich abzusichern, sollte er jedenfalls darauf achten, dass derjenige Betrieb, der den Rückbau vornimmt, mit seiner Rechnung oder einer anderen Erklärung den Entsorgungsweg benennt.

Die Spielfeld-Beläge werden als Abfall deklariert, da zudem die mit SBR verfüllten Systeme eine Zuordnung nach LAGA Z2 aufweisen und demnach als Komplettsystem entsorgt werden müssen. In jedem Fall ist der Träger des Bauvorhabens in der Beweispflicht und muss dokumentieren, welches Entsorgungsunternehmen mit der Abfuhr und der fachgerechten Entsorgung beauftragt wurde. Die einschlägigen Ansprechpartner aus dem Sportplatzbau haben sich des Themas angenommen, es sind auch spezialisierte Dienstleister auf dem Markt, die mit entsprechendem Know-how sowie Spezialmaschinen als Ansprechpartner für den professionellen Rückbau von Sportboden- und Kunstrasen-Systemen bereitstehen. Im Rahmen der RAL Gütegemeinschaft Kunststoffbeläge in Sportfreianlagen (RAL GGK e. V.) legen die führenden Anbieter Qualitätsstandards fest und arbeiten auch an der Standardisierung von Recycling-Verfahren.

Da ein Sportplatz, der einmal mit Kunstrasen bestückt war, in aller Regel weiter in dieser Form genutzt werden soll, leitet der Rückbau schon die Baumaßnahme des Neubaus ein. Diese soll so schnell wie möglich abgeschlossen sein, also steht das Projekt nicht nur unter Kosten-, sondern auch unter Zeitdruck. Das alte System wird ausgebaut, geschreddert und auf Rollen zerpflückt, woraufhin in einem Trommelsieb der Sand vom Kunststoff abgesondert wird. Dies kann vor Ort erfolgen oder im Betrieb des Dienstleisters und ist im Falle eines großen Fußballplatzes in zwei bis drei Werktagen erledigt. Sofern die Elastikschicht und der Unterbau intakt sind, kann der Neubau zeitnah beginnen. Es wird landläufig davon ausgegangen, dass eine ortsgebundene Elastikschicht den zwei- bis dreifachen Lebenszyklus des Kunststoffrasen-Belages erreicht, also mindestens zwei Mal liegenbleiben kann, wenn neuer Kunstrasen darüber verlegt wird. Erfahrungen aus der Praxis bestätigen diese Annahme nur zum Teil; vielerorts sind vor der Neuverlegung auch Ausbesserungsarbeiten an der Elastikschicht erforderlich, nicht selten in erheblichem Umfang. Fehlen für die sorgfältige Ausführung die Mittel, wird, eine eher oberflächliche Methode, lediglich Bindemittel neu ausgebracht. Zudem wird aus einigen Regionen berichtet, dass Kunstrasensysteme, die eigentlich aus dem Betrieb genommen werden müssten, in Eigenregie von Vereinen selbst neu verlegt, auf deren Plätzen ein „Leben nach dem Tod“ beginnen. Dass Projekte wie diese sich von zertifizierten Eigenschaften des ursprünglichen Produktes so weit entfernen, dass die Sicherheit der Sportler kaum noch gewährleistet ist, liegt auf der Hand. Der Umgang mit der Problematik hat viele Facetten und hängt in jedem Fall auch stark mit der örtlichen Finanzkraft ab. Eine Vollkostenrechnung ohne Aussage zum Prozedere nach dem Ende eines Lebenszyklus wäre nicht seriös. Einige kommunale Bauträger und Betreiber wiederum gehen das Thema vorausschauend an, indem von vorneherein eine Nutzungsdauer von nicht mehr als zwölf Jahren angenommen wird und ein Teil des bereitgestellten Etats für die Ausbesserungen und den Rückbau zurückgestellt wird.

Trennung: Auch eine Frage der Bauweise

Weitere Aspekte des Themas zeigen sich bei der Betrachtung der Bauweise. So ist beim Infill-Material hauptsächlich der Kunststoff problembehaftet, weniger der Sand oder etwa Kork. Beim eigentlichen „Kunstrasenteppich“ ist es die Latex-Beschichtung des Rückens, die eine spätere Materialtrennung aller Komponenten auf dem Weg zum 100-prozentigen Recycling verhindert. Bei der deutschen „Elastischen Tragschicht“ ist es der mineralische Anteil in der ortsgebundenen Bauweise, der zu ebendiesem Problem führt. Verschiedene Kunstrasen-Experten zeigen mit unterschiedlichem Blickwinkel unterschiedliche Lösungswege auf. Seitens der Industrie merkt etwa Werner Jakobs von Greenfields, einem Weltmarktführer für die Herstellung und den Einbau von Kunststoffrasen-Systemen, an: „Viele Probleme zeigen sich wegen der zuletzt aktualisierten DINVersion primär in Deutschland. Gemäß der gültigen und bindenden EN-Norm 15330-1 für Kunstrasen können in allen anderen EU-Ländern elastifizierende Schichten auf ungebundenen Tragschichten auf Basis vorgefertigter Ware eingesetzt werden; in Deutschland wird dies durch die DIN 18035-7:2019 eingeschränkt auf Bauweisen mit kostspieligen Asphalttragschichten bzw. gänzlich verhindert.“ Vorgefertigte Materialien seien genauso einfach wieder von den anderen System-Komponenten zu trennen, wenn ein Rückbau stattfindet und zudem zeitgemäßer und preiswerter. Jakobs weiter: „Der ortsgebundene Einbau einer ,Elastischen Tragschicht‘ ist aus unserer Sicht auch mit Blick auf die sportfunktionellen Eigenschaften, die Nutzungsdauer und die Winternutzung ohnehin kein Vorteil. Darüber hinaus stellen wir Kunststoffrasen her, die aufgrund der eingesetzten Webtechnik und der damit verbundenen stärkeren Verfestigung der Fasern im Trägergewebe nicht auf einen klassischen Latexrücken angewiesen sind, sondern eine Beschichtung aus der gleichen Polyolefin-Gruppe haben wie die Fasern, die ein 100-prozentiges Recycling des gewebten Kunstrasenteppichs ermöglichen.“

Es gibt zudem einen Ansatz, der die Infill-Mischung aus Gummi- Granulat und Sand infrage stellt. Eine Reihe von berufenen Experten vertritt den Standpunkt, bei Anlagen, die sich in einer kommunalen Mehrzweck-Nutzung befinden und nicht dem Fußball in höheren Spielklassen gewidmet werden, sei die reine Sand-Verfüllung allemal ausreichend – was wiederum zu heftigem Widerspruch anderer Fachleute führt und die Vereine nicht begeistert. Die Fragestellung des Verzichts auf Gummi-Granulat geht ohnehin in der derzeitigen Debatte um dessen Verbot auf. Im Übrigen betonen die Anbieter der erwähnten Kork-Verfüllung, dass ihr Naturprodukt problemlos wiederverwertbar sei.

Die Verfüllung mit Kunststoff-Granulat wird wahrscheinlich nicht die Standard-Bauweise bleiben, sodass immerhin dieser Teil des Problems nach und nach an den meisten Standorten wegfallen dürfte. So oder so wird aber der im Betrieb befindliche Bestand auf jeden Fall noch weit in die 2020er Jahre hinein ein Entsorgungs- bzw. Recycling-Thema bleiben.

Unterdessen sind die in der Vergangenheit aufgerufenen Entsorgungsgebühren etwas zurückgegangen und bei der Renovierung einer klassischen 6.000 m²- Anlage auf ca. 25.000 Euro (ca. 4 Euro / m²) zu beziffern inklusive aller Kosten für Rückbau, Transport und Recycling. Um nachhaltig zu handeln und dem „wilden Entsorgen“ vorzubeugen, nutzen im Übrigen schon viele Ingenieur- und Planungsbüros Kunstrasen-Projekten die Formulierung: „Nur zulässig mit Nachweis zertifizierter Entsorgungsunternehmen, der Entsorgungsweg ist bei Angebotsabgabe anzuzeigen.“

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