Reform des Vergaberechts: Beginn der öffentlichen Konsultation

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 29. Dezember 2022 die Konsultation der Öffentlichkeit zur avisierten Transformation des Vergaberechts begonnen. Eine Teilnahme ist bis zum 14. Februar möglich.

Die Konsultation erfolgt in Umsetzung eines zentralen Vorhabens des Koalitionsvertrages: Die Vereinfachung, Professionalisierung, Digitalisierung und Beschleunigung der öffentlichen Vergabeverfahren. Die öffentliche Beschaffung soll dabei wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet und die Verbindlichkeit gestärkt werden, ohne die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Weitere Vorhaben in diesem Kontext betreffen u.a. schnelle Entscheidungen bei der öffentlichen Hand und Mindestquoten für klimafreundliche Produkte.

Betroffenen Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird im Rahmen des öffentlichen Konsultationsverfahrens die Möglichkeit gegeben, ihre Einschätzungen und Ideen zur Vergabetransformation frühzeitig, transparent und bürokratiearm als Antworten auf die in fünf Aktionsfeldern aufgeworfenen Fragen bis zum 14. Februar 2023 an das Postfach vergabetransformation@bmwk.bund.de zu übermitteln. Ebenso sind die öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber als wesentliche Stakeholder im Vergabeverfahren dazu eingeladen, ihre Ideen und Vorschläge zu den Fragekomplexen einzubringen.

Die eingereichten Antworten fließen sodann in die Vorbereitung von Stakeholder-Fachgesprächen sowie die Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs durch das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein. Die Stakeholder können so dazu beitragen, dass der Gesetzeszweck effektiv erreicht und den Bedürfnissen der Praxis hinreichend Rechnung getragen wird.

Weitere Details zur Konsultation sowie den Fragebogen erhalten Sie hier.

(Sportplatzwelt, 04.01.2023)

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