Sprayparks: Planungsgrundlagen für Wasserspielplätze

Gerade in immer heißer werdenden Sommern verschaffen Wasserspielplätze und sogenannte Sprayparks dringend benötigte Abkühlung. Allerdings gilt: Kommt Wasser ins Spiel, gilt es einiges zu beachten.

Ob in Freibädern und Freizeitparks oder als Ergänzung zu urbanen Spielflächen: Sogenannte Sprayparks wecken nicht nur aufgrund des hohen Aufforderungscharakters und ihrer interaktiven Spielelemente in besonderer Weise den Spieltrieb vieler Kinder, sondern versprechen gerade in immer heißer werdenden Sommern Abkühlung. Allerdings gilt: Sobald Wasser ins Spiel kommt, gilt es für Fachplaner neben gestalterischen Aspekten und den sicherheitstechnischen Anforderungen an Spielplatzgeräte, die in der DIN 1176 festgehalten sind, vor allem die spezifischen Anforderungen an den sicheren Umgang mit Wasser, die Hygiene und zu guter Letzt auch Nachhaltigkeitsaspekte zu beachten.

Kommunen, die ihr Stadtbild und bestehende Bäderanlage mit einem Spraypark aufwerten wollen, sind folglich gut damit beraten, sich an versierte Hersteller oder Fachplaner zu wenden, damit die Projektverantwortlichen am Ende nicht doch auf dem Trockenen sitzen. Aufgrund der besonderen planerischen und technischen Anforderungen, die ein Spraypark an die Planer erhebt, ist zudem die enge, ämterübergreifende Zusammenarbeit einer der wichtigsten Aspekte für den langfristigen Erfolg eines interaktiven Sprayparks.

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(Noch) keine eindeutigen Regelungen

Da es bis dato noch keine eigenständige Norm für die Planung und den Bau von Sprayparks gibt, müssen sich Planer hier an anderen bestehenden Normen orientieren und zudem in engen Dialog mit den örtlichen Behörden treten.

Unabhängig davon, ob es sich bei der Installation um einen vollständigen Spraypark handelt oder lediglich einzelne Wasserspiel-Elemente in einen klassischen Spielplatz integriert werden sollen, gilt es bei der Planung einer Anlage den Anforderungen zahlreicher Normen Rechnung zu tragen, deren Einhaltung die Sicherheit der Kinder gewährleisten soll. Im Fokus stehen dabei vor allem der Schutz vor Verletzungen durch Stürze, der Schutz vorm Ertrinken sowie der Schutz vor gesundheitlichen Schäden durch unzureichende Wasserqualität.

Die Basis für die Planung eines Sprayparks bildet dabei ein Dreigestirn aus den gängigsten Normen für Spielplatzelemente und Bäderanlagen: Die DIN 18034 beinhaltet die wesentlichen Anforderungen an die Planung, den Bau und den Betrieb von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen und ist vor allem bei öffentlich zugänglichen Anlagen relevant. Zudem enthält sie einige grundlegende Anforderungen an den Einsatz von Wasser auf Spielplätzen – z. B. die vorgeschriebene maximale Wassertiefe.

Die DIN EN 1176 regelt die sicherheitstechnischen Anforderungen an Spielplatzgeräte, denen auch bei der Fertigung der interaktiven Wasserspielgeräte im Spraypark Rechnung getragen werden muss. Schlussendlich gilt es bei der Verwendung von Wasser als Spielelement auch die DIN 19643 und die Badegewässerverordnungen der Länder zu beachten, die wesentliche Vorgaben zur Wasserqualität und -aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser enthält.

In der Regel sollte das verwendete Wasser also mindestens über Badewasserqualität verfügen, darüber hinaus reichende Anforderungen sind aber aufgrund der bislang fehlenden Gesetzesgrundlage für den Betrieb von Wasserfontänen und -drüsen, die oft mit Umwälzanlagen arbeiten, in jedem Fall im Vorfeld mit dem örtlichen Gesundheitsamt zu klären.

Je nach Standort können die Anforderungen hier mitunter deutlich höher sein – einige kommunale Gesundheitsämter fordern hier sogar Trinkwasserqualität, was in der Praxis allerdings meist nur schwer umsetzbar ist. Es gilt in jedem Fall der Grundsatz, dass das Wasser nicht nur möglichst keimfrei sein sollte, sondern auch die Wasserqualität sowie die Aufbereitungsanlagen regelmäßigen Kontrollen unterzogen werden sollten. So kommen in Deutschland aufgrund der regional unterschiedlichen Regelungen bisweilen Anlagen mit leicht chloriertem Wasser zum Einsatz als auch solche, die auf eine umfassendere Wasseraufbereitung setzen.

Wassertiefe und Fallhöhe

Die Vorgaben zur maximalen Wassertiefe, die unter anderem in der DIN 18034 festgehalten sind und den Umgang mit Wasser auf klassischen Spielplätzen regelt, finden bei Sprayparks im Regelfall nur dann Anwendung, wenn solche Installationen mit anderen Wasserattraktionen kombiniert werden – beispielsweise bei der Integration in oder der Kombination mit einem bestehenden Kinderbecken. Denn in der Regel findet sich in einem klassischen Spraypark kein stehendes Wasser, da dieses direkt abläuft. Rutschhemmende Bodenbeläge sind aber in jedem Fall Pflicht, um das Verletzungsrisiko durch Ausrutschen auf dem nassen Untergrund zu minimieren – Fallschutzböden sind nur dort erforderlich, wo Spielgeräte beklettert werden können und die kritische Fallhöhe überschritten wird.

Energie- und Kostenersparnis

Vor allem im Sinne der Nachhaltigkeit stellen Sprayparks in Schwimmbädern eine hervorragende Alternative bzw. Ergänzung zum klassischen Kinderbecken dar: Herstellerangaben zufolge benötigen Sprayparks im Vergleich zum klassischen Kinderbecken 70 % bis 85 % weniger Strom, rund 85 % weniger Wasser und aufgrund der deutlich leichteren Chlorierung bis zu 70 % weniger Chemikalien.

Die Kosten für einen modernen Spraypark richten sich in erster Linie nach der Größe und Ausstattung der stets individuell geplanten Anlagen und bewegen sich in einer Spanne von rund 150.000 Euro bis hin zu 500.000 Euro für große Installationen. Kombinationen aus bestehenden Kinderbecken und einem neuen Spraypark bieten hier Potenzial zur Kostenoptimierung: So kann es unter Umständen möglich sein, bestehende Aufbereitungsanlagen auch gleich für den neuen Spraypark zu nutzen. Da Sprayparks im Gegensatz zu klassischen Wasserspielplätzen quasi ausschließlich in Badebekleidung genutzt werden, sollten ebenfalls entsprechende Umkleidemöglichkeiten und Sanitäranlagen im direkten Umfeld eingeplant werden – insofern nicht auf die bestehende Infrastruktur eines Schwimmbads zurückgegriffen werden kann.