Übersicht: Förderprogramme für Sportanlagen und Vereine

Zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und Integration von erneuerbaren Energien bei Sportstätten und Schwimmbäder gibt es eine große Anzahl an Fördermöglichkeiten und Unterstützung zur Finanzierung von verschiedensten Institutionen. Oftmals ist es für Laien schwierig, den entsprechenden Überblick zu behalten, zumal Fördertöpfe regelmäßigen Änderungen unterlegen sind.

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Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer Zuschuss- und zinsverbilligten Fördermaßnahme. Bestenfalls kann man beides miteinender kombinieren. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass es kein Kummulationsverbot zwischen den einzelnen Fördertöpfen gibt. Weiterhin ist es mittlerweile üblich geworden, dass Zinsverbilligungen einem Rating der Hausbank oder Sparkasse unterliegen, d. h. dass eine Bewertung des Kreditnehmers vorgenommen wird und auf Basis dieser Bewertung ein entsprechender Zinssatz zugrunde gelegt wird. So kann es zum Beispiel sein, dass ein Verein, der über ein solides Vereinsvermögen verfügt, vergleichsweise bessere Zinskonditionen erzielen kann.

Aktuelle Informationen und Details zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten finden Betreiber und Vereine im FörderNAVI der EnergieAgentur.NRW unter www.foerdernavi.de

Die wichtigsten Förderprogramme für Sportvereine

Öko-Check für Sportvereine

Sportvereine erhalten über die entsptrechenden Landessportbünde eine besonders kostengünstige und umfassende Bestandsaufnahme der energetischen und ökologischen Situation ihrer Sportanlage
Förderhöhe: Zuschuss für die Beratung von 50 % bei einem Eigenanteil von 500 Euro. Bei Umsetzung
von empfohlenen Maßnahmen kann ein Zuschuss von max. 1.000 € gewährt werden.

Weitere Informationen: www.vibss.de/service-projekte/sportraeume/#panel1134

BAFA – Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich

Gefördert werden:

  • Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich
  • Erneuerung der Heizungs-Umwälzpumpen durch hocheffiziente Pumpen
  • Heizungsoptimierung durch hydraulischen Abgleich an Bestandsanlagen oder in Kombination mit Steuer- und Regeltechnik

Mini-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen)

Gefördert werden hocheffiziente KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW. Förderhöhe: bis max. 3.500 Euro

Heizen mit Biomasse

Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung
Förderhöhe: bis max. 10.500 Euro.

Weitere Informationen: www.heizen-mit-erneuerbaren-energien.de

Solarthermische Anlagen (solare Wärmeerzeugung)

Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung von Solarthermischen Anlagen. Förderhöhe: bis zu 20.000 Euro je nach innovationsgrad.

Weitere Informationen: www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Solarthermie/solarthermie_node.html

LED-Beleuchtungstechnik

Gefördert wird der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik innen und außen.
Förderhöhe: bis zu 30 % der Investitionskosten.

Weitere Informationen: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/klimaschutzinvestitionen

Stromerzeugung mit Erneuerbarer Energie (Netzkopplung)

Über das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) erhalten Stromerzeugungsanlagen Einspeisevergütung
für 20 Jahre inkl. dem Jahr der Inbetriebnahme (anteilig) garantiert. Förderhöhe: ist abhängig von der Art der Energieerzeugung (Biomasse, Geothermie, Solar und Windenergie).

Weitere Informationen: www.energieagentur.nrw/foerderung/gesetze

Die wichtigsten Förderprogramme für Betreiber von Sportanlagen/-hallen

Förderung von Energiemanagementsystemen

Gefördert wird die Beratung bei der Einführung eines Energiemanagementsystems (EMS) durch fachkundige, externe Dienstleister. sowie Software für Energiemanagementsysteme. Förderfähig sind:

  • Sach- und Personalausgaben für fachkundige externe Dienstleister zur Unterstützung beim Aufbau und Betrieb des EMS nach DIN EN ISO 50001 (max. 45 Beratungstagen)
  • Software für das EMS (max. 5.000 Euro)
  • Messtechnik, Zähler u. Sensorik (max. 10.000 Euro)

Weitere Informationen: www.ptj.de/projektfoerderung/nationale-klimaschutzinitiative/kommunalrichtlinie

Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützige Organisationen

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude: Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden entweder in Form eines Sanierungsfahrplans, der kurzfristig umsetzbare Energiesparmaßnahmen z. B. durch Modernisierung der Anlagentechnik und Optimierung des Gebäudebetriebs und aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen enthält, oder einer umfassenden Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 70 bzw. 100 oder einem KfW-Effizienzhaus Denkmal oder Neubauberatung für Nichtwohngebäude nach einem förderfähigen KfW-Effizienzhaus-Standard (EH 55 oder EH 70).

Weitere Informationen: www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Nichtwohngeb%C3%A4ude_Kommunen/sanierungskonzept_neubauberatung_node.html

Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Gefördert werden Beratungen, Sanierungsmaßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen. Bei der Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen ist eine Bonusförderung möglich. Förderhöhe: beträgt max. 1.000 Euro für die Beratung, 100.000 Euro Basisförderung oder 50.000 Euro Bonusförderung.

Weitere Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen)

Gefördert wird die Abnahme und Vergütung von Strom aus Kraftwerken mit KWK-Anlagen auf Basis verschiedener Energiearten: gasförmige oder flüssige Brennstoffe, Biomasse, Abfall, Abwärme, Braun- und Steinkohle. Die Förderung erfolgt durch die Vergütung des erzeugten Stroms (kWh) aus hocheffizienten KWK-Anlagen. Die Höhe und Dauer der Vergütung ist abhängig von der Anlagenart und -größe.

Weitere Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Kraft_Waerme_Kopplung/kraft_waerme_kopplung_node.html

Heizen mit Erneuerbaren Energien – Marktanreizprogramm Solarthermie

Gefördert werden Solarkollektor-Anlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung, kombinierte Warmwasserbereitung zur Heizung, solare Kälteerzeugung, Wärmezufuhr zu Wärmenetzen, Kältezufuhr zu Kältenetzen und Bereitstellung von Prozesswärme. Förderhöhe:  Es wird in drei Förderungsarten unterschieden: Basis-Förderung (bis 5.600 Euro), Innovationsförderung (bis 20.000 Euro) und Zusatzförderung (zusätzlich min. 100 Euro zu Basis- und Innovationsförderung)

Weitere Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Solarthermie/solarthermie_node.html

Heizen mit Erneuerbaren Energien – Marktanreizprogramm Wärmepumpen

Gefördert werden effiziente WP-Anlagen (in Gebäuden) bis max. 100 kW Nennwärmeleistung zur kombinierten WW-Bereitung und Heizung, Raumheizung (WW-Bereitung wesentlich durch EE), Raumheizung Nichtwohngebäude, Wärmezufuhr zu Wärmenetzen, Bereitstellung von Prozesswärme, Nachrüstung bivalenter Systeme.

Weitere Informationen: www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Waermepumpen/waermepumpen_node.html

Stromerzeugung mit Erneuerbarer Energie (Netzkopplung)

Über das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) erhalten Stromerzeugungsanlagen Einspeisevergütung für 20 Jahre inkl. Jahr der Inbetriebnahme (anteilig) garantiert. Förderhöhe: ist abhängig von der Art der Energieerzeugung (Biomasse, Geothermie, Solar und Windenergie).

Weitere Informationen: www.energieagentur.nrw/foerderung/gesetze

Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme aus dem Klimaschutzkonzept

Gefördert wird eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme aus dem vom obersten Entscheidungsgremium beschlossenen Klimaschutzkonzept.

  • Die Maßnahme muss Vorbildcharakter besitzt und einen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz leistet.
  • Durch die Maßnahme wird eine Investition getätigt, bei der die besten verfügbaren Technologien zum Einsatz kommen.
  • Vorhandene gesetzliche Mindeststandards, die im Handlungsfeld der Maßnahme ggf. bestehen, müssen durch die Maßnahme deutlich übertroffen werden.
  • Die ausgewählte Klimaschutzmaßnahme bewirkt eine Reduzierung von Treibhausgasemissionen von mindestens 50 %.

Weitere Informationen: www.ptj.de/projektfoerderung/nationale-klimaschutzinitiative/kommunalrichtlinie

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