Neue Förderung für Amateurvereine: UEFA- EURO2024 Klimafond

Noch bis zum 30. Juni 2024 können sich Amateurvereine für eine Förderung über den UEFA-Klimafonds bewerben. Flutlichtspezialist MONTUM warnt Vereine und Verbände allerdings vor unseriösen Angeboten.

Seit dem 8. Januar 2024 gibt es die neue Förderung durch die UEFA, begrenzt bis zum 30. Juni 2024. Hier werden Maßnahmen, die zur Reduzierung von CO2 führen, wie z.B. LED-Flutlicht, Photovoltaik mit Batteriespeicher, Ladestationen für E-Fahrzeuge und vieles Mehr gefördert werden. Der Eigenanteil für Vereine beträgt 10 %, maximal 5.000 €. Eine Ko-Finanzierung durch Kommunen oder Verbände ist bei Anträgen oberhalb von 250.000 € notwendig.

Mit einer fachgerecht installierten LED-Flutlichtanlage schonen Vereine nicht nur die Umwelt, sondern sparen auch Kosten ein.
Mit einer fachgerecht installierten LED-Flutlichtanlage schonen Vereine nicht nur die Umwelt, sondern sparen auch Kosten ein. Bild: Montum Stahl- und Mastbau GmbH

Die Projekte können unter UEFA.Klima.Fonds.Antrag@UEFA.ch  eingereicht werden. Die Förderzusagen werden Ende Februar, Ende April und Ende Juni per Mail erteilt. Eingereichte Rechnungen werden 30 Tagen nach Eingang und Prüfung an die bestätigten Vereine ausgezahlt.

Da voraussichtlich ca. 7 Mio. € in diesem Fördertopf enthalten sind, gilt es hier, schnell zu sein und dementsprechend die Anträge online zu stellen. Eine kurze Projektbeschreibung mit einer Zeitschiene für die Umsetzung des Projektes sowie die erwarteten Kosten (hier ein Angebot beifügen) auf einer DIN A4 Seite ist von Vorteil.

Wichtig: Eine Angabe zu den ungefähren jährlichen CO2-Einsparungen des Projektes. Diese Daten sollten die Unternehmen den Vereinen in ihren Angeboten zur Verfügung stellen. Michael Jung-Pellegriti, Key Account Manager Technischer Vertrieb bei MONTUM, betrachtet die UEFA-Förderung für LED-Flutlicht allerdings etwas kritisch: „Wir freuen uns für die Vereine, dass sich eine weitere Förderung in Verbindung mit der Fußball EM 2024 in Deutschland eröffnet hat. Wir unterstützen die Maßnahme auch, vermissen aber die nationalen Förderbestimmungen wie die Vermeidung von Lichtimmissionen (ULR 0 %), maximale Farbtemperaturen von 3000 bzw. 4000 Kelvin, die Einhaltung der DIN EN 12193 mit den vorgegebenen Beleuchtungsklassen oder Dimmung. Hierdurch werden wieder Vertriebsorganisationen mit Importflutern, die nicht tauglich für Sportstätten sind, auf die Vereine losstürzen und die nicht seriös beraten.  Natürlich werden mit diesen Flutern ggf. CO2-Einsparungen erzielt, aber die anderen bisherigen Vorgaben werden nicht berücksichtigt. Bei eklatanten Verfehlungen könnte es im Nachgang sogar zu einem Rückbau der Anlage kommen, und die Vereine hätten dann einen großen Schaden erlitten. Dies gilt es auf alle Fälle zu vermeiden. Daher hoffen wir, dass die Vereine sich von kompetenten Fachfirmen beraten lassen und deren Angebote bei der UEFA einreichen.“  

Die MONTUM GmbH & Co. KG berät Vereine, Verbände und Kommunen zu LED-Flutlicht, PV-Anlagen mit Batteriespeicher, Ladestationen für E-Fahrzeuge, LED-Lampen und Bewegungsmeldern oder Wärmepumpen – alles Projektkategorien des UEFA Klimafonds. (Sportplatzwelt, 29.02.2024)

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