Sprachalarmanlage – Notfallretter und Beschallungssystem in einem

In größeren Gebäuden muss die Brandschutzzentrale zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit haben, auf einen Notfall hinzuweisen und entsprechende Rettungs- oder Evakuierungsmaßnahmen einzuleiten. Die Pflicht zu Alarmanlagen und diesbezüglichen Normen und Baurichtlinien wird unter anderem in der DIN VDE 0828 beziehungsweise auf europäischer Ebene in der EN 60849 für elektroakustische Notfallsysteme oder in der DIN VDE 0833-4 für Anlagen zur Sprachalarmierungen im Brandfall festgehalten.

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Grundsätzlich ist zwischen drei Arten von Alarmierungseinrichtungen zu unterschieden: Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS), Sprachalarmanlagen (SAA beziehungsweise ELA) und Alarmanlagen als akustische Signalgeber ohne Sprache. Eine reine Alarmanlage signalisiert allerdings lediglich Gefahr, ohne zur Rettung beizutragen.

Die Versammlungsstättenverordnung (VstättVO) fordert für Gebäude ab 1.000 m² Grundfläche eine Sprachalarmanlage, da diese im Gegensatz zur ENS automatisch durch die Brandschutzanlage ausgelöst werden kann. Dies gilt auch für Versammlungsstätten mit über 3.000 Plätzen oder Verkaufsräume ab einer Fläche von 2.000 Quadratmetern, wobei sich diese Festlegung je nach Bundesland unterscheiden kann.

Sprachalarmanlagen sind gemäß DIN VDE 0833-1 zu betreiben und haben einen umfangreichen Anforderungskatalog zu erfüllen. Eine Sprachalarmanlage kann neben der Hauptfunktion als Notfallsystem auch zur Einspielung von Hintergrundmusik oder regulären Durchsagen genutzt werden. Bei einer SAA hat der Notfall allerdings immer Priorität und im Ernstfall werden alle anderen Signale automatisch oder durch Einschalten der Feuerwehrleitstelle unterdrückt. Ist die SAA als separates System neben der Tribünenbeschallung installiert, muss ebenfalls die Priorität von Notfallsignalen gewährleistet sein.
Für Sprachalarmanlagen gilt bezüglich der Lautsprecher unter anderem die DIN EN 54-16 aus der Normenreihe EN54. Üblich ist in dem Zusammenhang die Verwendung der 100-Volt-Technik. Sie kommt mit einem geringen Kabelquerschnitt aus und damit der Möglichkeit, lange Kabelwege zu überbrücken. Es kann auch eine Lautstärkeregelung für diverse Lautsprecherkreise verwendet werden. Diese Technik ist optimiert für Sprachdurchsagen und die akustische Alarmierung und im Rahmen eines überschaubaren Anforderungsprofils auch für Musikeinspielung.

Die Lautsprecher für die Alarmierung müssen so ausgelegt sein, dass sie einen um mindestens 10 dB höheren Schallpegel erreichen können als ihre Umgebung. Der Zuschauerbereich eines Stadions geht beispielsweise bis auf etwa 120 dB und liegt im Schnitt bei 105 dB. In einer Sporthalle werden diese Werte bei Weitem nicht erreicht; der Schnitt kann aber bei über 50 dB liegen und die Spitzen bis zu 100 dB reichen. Mit der Installation einer Anlage ist der Prozess noch nicht beendet. Eine Sprachalarmanlage ist gemäß DIN VDE 0833 durch eine Fachfirma instand zu halten. Ferner muss ein Betriebsbuch geführt werden. Es ist eine verantwortliche Person zu benennen, auch müssen im Betriebspersonal gemäß DIN VDE 0833-1 Nr. 5 „eingewiesene Personen“ beschäftigt sein.

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