Zuschaueranlagen: Tribünen und mehr

Je mehr Publikum eine Anlage Platz bieten soll, desto mehr Aufwand ist nicht nur hinsichtlich der Tribünen zu leisten. Die Infrastruktur eines Stadions unterliegt erheblich höheren Anforderungen als die eines Sportplatzes.

Bei der Planung einer Anlage, die als „Sportplatz“ klassifiziert wird, geht man davon aus, dass hiermit kein „Stadion“ gemeint ist. Um aber für alle Beteiligten ein gemeinsames Verständnis darüber herbeizuführen, wovon tatsächlich die Rede ist, und auch, weil hierdurch wesentliche Festlegungen für Jahrzehnte der Nutzung gemacht werden, gilt es immer, die Begriffe zu klären. Denn je mehr „Stadion“ gebaut werden soll, desto mehr Implikationen ergeben sich hierdurch in Bereichen, die das Projekt in Bau und Betrieb teurer machen und desto mehr – genehmigungspflichtige – Maßnahmen werden im Umfeld erforderlich.

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Der Fußballplatz oder die Wettkampfanlage mit Leichtathletik-Einrichtungen bleiben in beiden Fällen im Wesentlichen dieselben, wobei angenommen werden darf, dass in einem Stadion-Projekt auf jeden Fall gehobene Standards angewendet werden.

Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale zwischen dem Sportplatz und dem Stadion sind im Bereich der Zuschaueranlagen zu finden: Je mehr Zuschauer, desto mehr bebaute Fläche, mehr Nutzflächenbedarf, Ergänzungsflächen, Infrastruktur und Gebäudetechnik sowie Wegeführungen mit Beleuchtung, Stellflächen und Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur. Darüber hinaus gewinnen auch die Themen der Lärm- und Licht-Emissionen zunehmend an Bedeutung.

Es ist somit in den frühesten Planungsphasen unbedingt zu ermitteln, welchen Bedarf die Sportanlage kurz und mittelfristig auf jeden Fall decken muss und in welche Richtung das Nutzungskonzept möglicherweise langfristig gehen könnte. Möchte man sich die Option offenhalten, später einmal einen Leistungsstützpunkt anzubauen oder den Fußballverein in Richtung der Profi-Ligen zu führen, so gilt die Empfehlung, entsprechende Maßnahmen schon vorzubereiten oder etwa spätere Nutzungen über den aktuellen Plan zu legen.

Kleine Tribünen aus Betonstufen sind kostengünstig und lassen sich vergleichsweise einfach behödlich abnehmen.
Kleine Tribünen aus Betonstufen sind kostengünstig und lassen sich vergleichsweise einfach behödlich abnehmen. Bild: Stadionwelt

Insbesondere im Fußball war in den vergangenen Jahren immer öfter zu beobachten, dass die Restriktionen, die Bestandsanlagen mit sich brachten, zum größten Hemmschuh ambitionierter Vereine wurden. Die Professionalisierung der Infrastruktur und des Liga-Betriebs wurde seitens des DFB so weit vorangetrieben, dass die erste große Schwelle vor der Teilnahme an der Regionalliga liegt. Allenthalben zeigt sich, dass insbesondere das Sicherheitskonzept mit seinem Anforderungen u. a. an die Fantrennung und der hiermit entstehende Bedarf auch an separat angelegten Sanitär- und Catering-Bereichen wie auch Zuwegungen die Amateurvereine ohne starke Wirtschaftspartner bzw. ihre Heimatgemeinden überfordert. Bestehende, traditionell gewachsene Standorte erweisen sich meist als zu eng und nicht mehr ausbaufähig.

Während Sportplätze in Wohngebieten oder deren unmittelbarer Umgebung am vorteilhaftesten gelegen sind, gehören Stadien heutzutage in die Randbezirke der Städte. Scheinen auf den ersten Blick auch die Übergänge fließend, gelten doch klare Anforderungen an die Zuschaueranlagen und deren Nebeneinrichtungen. Keine Planung kann undefiniert zwischen Sportplatz und Stadion lavieren, da ab bestimmten Personenzahlen die baurechtlichen Anforderungen immer konkreter werden. Eine clevere Option besteht immer darin, angesichts der Unwägbarkeiten zukünftiger Nutzungs-Szenarios temporäre Lösungen in der Hinterhand zu halten. Sei es für größere Sonder-Events oder für saisonale Anforderungen.

Doch auch hier gilt: Selbst temporäre Bauten und Infrastrukturen lassen sich unvergleichbar effizienter einsetzen, wenn dies zuvor eingeplant wurde und als Folie über den Masterplan gelegt werden kann: Versorgungsleitungen, Wegeführungen sowie die sicherheitsrelevanten Aspekte sind hier an erster Stelle zu nennen.

Verordnungen für Zuschauerplätze

Ein häufig anzutreffender Sportanlagen-Typus liegt in einem Erdwall, sodass die Topografie bereits eine tribünenartige Situation mit großzügigen Rasenflächen als Verweilzonen rund um den Sportplatz anbietet. Für mehrere locker gruppierte Personen entsteht generell noch kein Regelbedarf. Ein wesentliches Unterscheidungskriterium zwischen Sportplatz und Stadion gibt die DIN EN 13200-1:2004-05 „Zuschaueranlagen – Teil 1: Kriterien für die räumliche Anordnung von Zuschauerplätzen – Anforderungen“ vor.

Ab 5.000 Zuschauerplätzen gilt die „Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten“. Diese ist Ländersache, sodass die Auslegung der 2014 aktualisierten Vorlage für alle, die Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO), je nach Standort in Details unterschiedlich formuliert sein kann und unterschiedlich bezeichnet wird (z. B. in Bayern: VstättV Bayern, in Nordrhein-Westfalen VStättVO-NRW und in Sachsen SächVStättVO). Die MVStättVO enthält zahlreiche Anforderungen, so auch die an die Breite der Rettungswege, und Vorgaben, wie viele Personen sich maximal in einem Block befinden dürfen.

Sitzplätze und Stehstufen

Sobald Stufen den Sportplatz säumen, setzt sich ein Planer mit den Stufen-Tiefen und -Höhen auseinander sowie ab einer gewissen Stufenzahl auch mit der Optimierung der Sichtlinien für sitzende (ggf. in Rollstühlen), oder stehende Zuschauer. Bei großen Stadien ist dann u. a. auch die maximale Steigung ein Thema. Bei Sitzplätzen geht man von einer Mindestbreite von 50 cm sowie einer Stufentiefe von min. 80 cm aus, sodass eine freie Durchgangsbreite von min. 40 cm gegeben ist. Pro Sitzplatz kann also ein Flächenbedarf von 80 x 50 cm kalkuliert werden. Ebenfalls reglementiert sind Stehplätze sowie die zulässigen Personenzahlen pro Block, also jeweils zwischen zwei Durchgängen.

Hinsichtlich der Stehplätze legt die MVStättVO fest: „Werden mehr als fünf Stufen von Stehplatzreihen hintereinander angeordnet, so ist vor der vordersten Stufe eine durchgehende Schranke von 1,10 m Höhe anzuordnen.

Nach jeweils fünf weiteren Stufen sind Schranken gleicher Höhe (Wellenbrecher) anzubringen, die einzeln mindestens 3 m und höchstens 5,50 m lang sind. Die seitlichen Abstände zwischen den Wellenbrechern dürfen nicht mehr als 5 m betragen. Die Abstände sind nach höchstens fünf Stehplatzreihen durch versetzt angeordnete Wellenbrecher zu überdecken, die auf beiden Seiten mindestens 0,25 m länger sein müssen als die seitlichen Abstände zwischen den Wellenbrechern. Die Wellenbrecher sind im Bereich der Stufen-Vorderkante anzuordnen.“ Es können zudem keine beliebigen Metallbügel verwendet werden; einschlägige Anforderungen legen u. a. den Personen-Anpralldruck fest, dem die Installation widerstehen muss.

Die MVStättVO behandelt in § 27 gesondert die „Abschrankung und Blockbildung in Sportstadien mit mehr als 10.000 Besucherplätzen.“ Sobald eine Zuschaueranlage in den Fußball-Regionalligen, in der 3., 2. oder 1. Bundesliga genutzt wird, gelten zusätzlich die „Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen“ des Deutschen Fußball-Bundes. Hier werden z. B. die Anforderungen für die Fan-Trennung beschrieben.

Tribüne und Überdachung

Im Normalfall werden Sportanlagen im Freien auf der Nord-Süd-Achse angelegt. Die Tribüne von Sportplätzen bzw. die Haupttribünen von Stadien befinden sich dabei auf der Westseite. So sind die Zuschauer den Start- und Zielbereichen der Laufbahn am nächsten.

Außerdem ergibt sich bei dieser Ausrichtung der Vorteil, dass sich die Sonne in den Nachmittagsstunden, während derer am Wochenende die Veranstaltungen stattfinden, im Rücken der Zuschauer befindet. Es werden also auf der Westtribüne keine Zuschauer geblendet; auch die Führungskameras bei TV-Aufnahmen sind aus diesen Gründen hier postiert. In weiten Teilen Deutschlands herrscht zudem oft die Windrichtung West/Südwest vor, sodass Wind und Regen in der Regel auf den Rücken der Tribüne und ihrer Überdachung treffen.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass alle Plätze, die in einem Winkel von bis zu 15° von der Dachkante in Richtung des Tribünenrückens liegen, nicht vollständig vor Niederschlägen geschützt sind.

Die Tribünenüberdachung ist im Sinne der Aufenthaltsqualität für die Zuschauer wünschenswert, bei einfachen Sportanlagen jedoch nicht die Regel. Neben individuell gestalteten Architekten-Entwürfen besteht die Möglichkeit, auf Standard-Lösungen, z. B. von Anbietern aus dem Metallbau, zurückzugreifen. Für das Tragwerk bieten sich Stahl- oder Holzkonstruktionen an; die Eindeckung kleinerer Tribünen erfolgt in der Regel mit Trapezblech.

Aber auch gespannte Membranen sind möglich. Bei großen Stadiondächern ist das Innendach in der Regel transparent, damit das Spielfeld nicht zu sehr abgeschattet wird. Wünschenswert sind freitragende Konstruktionen, die ohne Stützen im Sichtfeld der Zuschauer auskommen. Der Lastabtrag von der Dachkante bis in die Verankerung im Rücken der Konstruktion ist allerdings bei Dächern mit größerer Spannweite aufwendiger als die simple Stütze, die man auf einem Sportplatz meist auch gern in Kauf nimmt (und die auch in einigen Großstadien noch anzutreffen ist). Eine Überdachung der „Marke Eigenbau“ ist niemals eine Option. Es ist u. a. die Statik nachzuweisen sowie eine Windlastberechnung durchzuführen. Auch muss die Fundamentierung nach den Regeln des Ingenieurwesens erfolgen.

Selbst, wenn ein Sportverein angesichts seiner regulären und besonderen Veranstaltungen keinen besonderen Bedarf für die Investition in die Tribünenüberdachung sieht, könnte ihn vielleicht ein anderer Blickwinkel hierzu motivieren: Für die Sportler, die im Training viele Stunden auf der Anlage verbringen, ist das Dach ein willkommener Unterstand bei Regenschauern, aber auch eine Aufenthaltszone für Pausen, ein temporärer Schutz für Trainingsgeräte und Taschen – und eine geschätztes Areal für das Athletik-Training bei jedem Wetter, das die Stufen für Sprünge einbezieht und Geländer für Mobilisationsübungen. Ein weiterführendes multifunktionales Nutzungskonzept für die überdachte Fläche kann sogar einen kleinen Geräte-Parcours umfassen.

Mehr Kapazität und Komfort, die behördliche Abnahme ist aber oft ein langwieriges Unterfangen.
Mehr Kapazität und Komfort, die behördliche Abnahme ist aber oft ein langwieriges Unterfangen. Bild: Stadionwelt

Sanitärbereiche

Die Sanitärbereiche und Toilettenanlagen zählen zu den teuersten Bereichen eines Sportstätten-Projektes – im Bau, wie auch im Betrieb. Somit werden die meisten Bauherren geneigt sein, diese Kostengruppen klein zu halten. Dass sie durchaus reglementiert sind, liegt aber auf der Hand. Jedoch empfiehlt es sich, auf die Verhältnismäßigkeit zu achten. Sowohl die DIN 18035-1 (bis 5.000 Zuschauerplätze), als auch §12 MVStättVO (ab 5.000 Zuschauerplätze) und die VDI 6000 nehmen sich des Themas an und machen Vorgaben für die pro Zuschauerplatz zu schaffenden Toiletten, Waschbecken und barrierfreien Räume. Nach DIN sind etwa für unter 1.000 Zuschauerplätze ein Toilettensitz für Frauen und ein Handwaschbecken zu installieren, für die Männer kommen in separaten Räumlichkeiten noch zwei Urinale hinzu. Beide Regelwerke enthalten auch Formeln für höher gestaffelte Zuschauerkapazitäten.

In der Praxis indessen wird die Verhältnismäßigkeit für eine Sportanlage eher an der Alltagssituation bemessen denn am potenziell höchsten Zuschauerandrang. Und die MVStättVO hat mit ihren Vorgaben bei Anlässen hoch frequentierte Theater, Veranstaltungshallen und Stadien im Blick und nicht Sportplätze, auf denen nur selten überhaupt größerer Zuschauerandrang entsteht.

Wo davon auszugehen ist, dass in einem regelmäßigen Spielbetrieb Zuschauer anwesend sein werden, reicht meist die separat außerhalb der Sportlerkabinen angelegte Mindestausstattung aus. Für Sonderveranstaltungen können mobile WC-Anlagen problemlos und vergleichsweise kostengünstig angemietet werden.

Beschallung

Ob die Tribüne oder der gesamte Sportplatz eine Beschallungsanlage erhalten soll, liegt bei Anlagen mit weniger als 5.000 Zuschauerplätzen im Ermessen des Betreibers. Bei einer Kapazität von über 5.000 meldet wiederum die MVStättVO ihre Ansprüche an. Der Wortlaut: „Mehrzweckhallen und Sportstadien müssen einen Raum für eine Lautsprecherzentrale haben, von dem aus die Besucherbereiche und der Innenbereich überblickt und Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste benachrichtigt werden können. Die Lautsprecheranlage muss eine Vorrangschaltung für die Einsatzleitung der Polizei haben.“

Die technischen Anforderungen für eine solche Lautsprecheranlage („Sprachalarmanlage“ bzw. „ELA“) sind hoch und in umfangreichen Dokumentationen hinterlegt, da es um die Tauglichkeit für Notfälle geht. So müssen gemäß Norm in der Abnahme ein Schalldruckpegel und eine Sprachverständlichkeit nachgewiesen werden, die sicherstellen, dass die Anweisungen der Einsatzkräfte unter allen Umständen deutlich zu vernehmen sind.

Die Sprachalarmanlage kann für die Hintergrundbeschallung genutzt werden und für die Moderation z. B. von Sportfesten. Höhere Ansprüche an ein Entertainment-Programm wird diese Lösung aber nicht zufriedenstellen. Es ist daher üblich, bei Sonderveranstaltungen PA-Anlagen anzumieten, mit denen auch Live-Musik verstärkt werden kann. Der Bedarf für eine Festinstallation ist mit einem Sound-Fachplaner zu klären.

Je höher die Ansprüche an den Klang (ggf. auch in einem angeschlossenen VIP-Raum) sind, desto eher wird man von der günstigen 100-Volt-Technik absehen und zumindest im Tribünenbereich eine PA-Anlage installieren, die eine bessere Musik-Wiedergabe ermöglicht. Sound-Planer gehen hierbei von Flächen aus, die jeder einzelne Lautsprecher entsprechend seiner Charakteristik optimal beschallen kann. Dieses Schema wird dann im Raster weitergeführt, sodass eine Tribüne über ihre gesamte Länge gleichmäßig beschallt wird.

Der optimale Aufhängungspunkt befindet sich meist an der Dachkante. Die Vorrangschaltung für die Durchsagen der Sicherheitskräfte muss stets gewährleistet sein. Absolute Priorität haben im Übrigen auch die Flucht- und Rettungswege sowie Flächen für die Feuerwehr auf der gesamten Anlage. Diese können nicht etwa situativ umgewidmet werden – etwa zur PKW-Stellfläche oder zum Depot für die Trainings-Tore.

Auf Sportplätzen ohne Tribüne bieten sich die Flutlichtmasten als Hängepunkte an; sie werden oft auch genutzt, um In Gegenrichtung zum Tribünen-Sound den Innenraum zu beschallen.

Spielstandsanzeige

Spielstände und ggf. weitere Daten anzuzeigen sowie möglicherweise auch Sponsoren eine Präsentationsfläche zu bieten, wäre sowohl für die Zuschauer, wie auch die Sportler die Bereicherung manch einer Sportanlage. Unterhalb der Fußball-Regionalliga sind Anzeigetafeln allerdings selten anzutreffen.

Sofern man sich doch für ein Anzeigensystem entscheidet, ist das wichtigste Kriterium bei der Auswahl die am häufigsten im Wettkampf und vor Publikum ausgeübte Sportart. Die Anzeige für den Fußball fällt simpel aus, sofern nur Spielstand und Halbzeit eingeblendet werden. US-Sportarten wie American Football oder Baseball bringen schon anspruchsvollere Anforderungen mit. In der Leichtathletik sind bei Sportfesten die Anforderungen so komplex, dass ganze Videowalls mit Steuerung oder Anzeigetafeln für einzelne Disziplinen für größere Events angemietet werden.

Heute ist auch bei den Sportanzeigen, wo nicht mehr die Ziffern manuell eingesetzt werden, die LED-Technik Standard. Da die monochrome Darstellung bei der Anzeige ausreicht und hier sogar besser geeignet ist als die mit Millionen von Farben, ist dieser Gerätetyp im Preis deutlich günstiger als die Videowall. Zu den entscheidenden Kriterien zählt der größtmögliche Beatrachtungs- bzw. Ablesewinkel.

Dieser sagt aus, aus welchem Winkel ein Zuschauer das Bild noch ablesen kann. Einen weiteren Parameter, der in diesem Zusammenhang von Bedeutung ist, stellt die Ziffernhöhe dar. Aus ihr ergibt sich die passende Ableseentfernung. Entsprechende Angaben sollten immer in den Datenblättern zu finden sein.

Auch die Helligkeit der Anzeige ist wichtig. Insbesondere beim Outdoor-Einsatz macht sie sich bemerkbar. Outdoor-Geräte können über Sensoren verfügen, anhand derer das System die Helligkeit automatisch an die Lichtverhältnisse anpasst. Ferner sind Outdoor-Anzeigen wetterfest.

Im Planungsprozess sind üblicherweise nicht Statiker der direkte Ansprechpartner, sondern der Elektro- und Schwachstromplaner, der sich hinsichtlich der im Datenblatt angegebenen Gewichte beim Baustatiker rückversichert und zuvor beim Auftraggeber Parameter wie die Größe des Geräts und die Art der Tragekonstruktion abfragt.

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