Sportamtsreport 2026: Die Sportmilliarde
Im ersten Teil des Sportamtsreports 2026 wirft Sportplatzwelt einen Blick auf die Meinung der kommunalen Sportverwaltungen zur Sportmilliarde: Wie bewerten die befragten Sportämter das ausgelaufene SKS-Programm und wer hat sich mit welchen Projekten beworben – und warum nicht?
Bürkoratieabbau nicht gelungen
Intransparente Antrags- und Vergabeverfahren, zu hohe Eigenanteile und Mindestfördersummen, zu kurze Antragsfristen und insgesamt zu wenig Mittel, um dem Sanierungsstau effektiv den Kampf anzusagen – das waren die wesentlichen Kritikpunkte vieler Kommunen an der „Sportmilliarde“, die sich teilweise auch im Sportamtsreport 2026 widerspiegeln.
So bewerteten die befragten Kommunen die Schwerpunktsetzung des Programms auf nachhaltige Bausubstanz, nachhaltige technische Ausstattung und die Verbesserung der Barrierefreiheit tendenziell eher positiv: In Großstädten (3,55) fällt diese Bewertung deutlich besser aus als in Mittelstädten (3,23) und Kleinstädten (3,17). Die insgesamt im Rahmen der Sportmilliarde zur Verfügung stehenden Mittel (333 Mio. Euro im ersten Projektaufruf) erscheinen den meisten Kommunen dabei viel zu gering, um wirklich spürbare Impulse zur Verbesserung des Zustands der kommunalen Sportstättenlandschaft setzen zu können: Kleinstädte bewerteten das Fördervolumen der Sportmilliarde dabei mit 2,0 auf einer Skala von 1 bis 5 etwas besser als Mittelstädte (1,66) und Großstädte (1,23). Die Ankündigung der Sportmilliarde ging aber vor allem auch mit dem politischen Versprechen einher, bürokratische Prozesse zu verschlanken und die Antragstellung und Mittelvergabe so transparent wie möglich zu gestalten. Gelungen ist dies nach Ansicht der im Sportamtsreport 2026 befragten Kommunen nicht: Großstädte bewerteten die Frage danach, ob der Bürokratieabbau mit dem ersten Projektaufruf zur Sportmilliarde gelungen sei, im Schnitt nur mit 1,77 auf einer Skala von 1 bis 5. Mittelstädte (2,18) und Kleinstädte (2,27) geben sich hier geringfügig optimistischer, sprechen aber auch keineswegs von einem gelungenen Bürokratieabbau.
Großstädte und ihre Schubladenprojekte profitieren
Trotz der vergleichsweise kurzen Antragsfristen – der erste Projektaufruf erschien im November 2025, die Frist für eingereichte Projekte lag im Januar 2026 – haben sich ganze 71,8 % der im Sportamtsreport 2026 befragten Kommunen um eine Förderung im Rahmen des SKS-Programms („Sportmilliarde“) beworben – oder haben dies zum Zeitpunkt der Befragung (Ende Dezember) geplant. Die Befürchtung vieler Fachverbände, dass die vergleichsweise hohen Eigenmittel und Mindestzuwendungen der Sportmilliarde, die in der Regel nur Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mindestens 550.000 Euro ermöglichen, dazu führen könnten, dass sich vor allem „gut betuchte“ Kommunen und Großstädte mit Projekten in entsprechenden Dimensionen um eine Förderung im Rahmen des SKS-Programms bewerben, spiegelt sich auch im Sportamtsreport 2026 wider: Es sind vor allem Großstädte, die sich auf den ersten Projektaufruf beworben haben. Ganze 95,5 % der befragten Großstädte gaben an, sich bis zur Frist am 15. Januar 2026 um eine Förderung bewerben zu wollen. Während Mittelstädte immerhin noch auf eine Quote von 74,3 % kommen, hat sich nur jede zweite Kleinstadt (50,0 %) um eine Förderung im Rahmen der Sportmilliarde beworben.
Kommunen, die sich im Rahmen des ersten Projektaufrufs zur Sportmilliarde um eine Förderung beworben haben, haben dementsprechend vor allem Großprojekte mit umfassenden Maßnahmen an der Gebäudesubstanz eingereicht: 27,7 % der Kommunen haben sich mit umfassenden Neubau-, Ersatzneubau- oder Erweiterungsbau-Projekten beworben, 20,9 % mit energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle bzw. Fassade sowie 19,8 % mit energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudetechnik (z.B. RLT-Anlagen). Die Modernisierung von Beleuchtungsanlagen (7,3 %) und die Verbesserung der Barrierefreiheit (8,5 %) waren dabei im Vergleich deutlich seltener Teil der eingereichten Bewerbungen.
Für die 28,2 % der Kommunen, die sich im ersten Projektaufruf nicht um eine Förderung beworben haben, waren vor allem finanzielle und zeitliche Aspekte zentrales Hemmnis: 50,7 % der Kommunen, die sich nicht um eine Förderung im Rahmen der Sportmilliarde beworben haben, gaben an, dass die zugrundeliegenden Fristen viel zu kurz seien, um alle Unterlagen fristgerecht einzureichen. 34,2 % gaben zudem an, dass die in der Richtlinie vorgeschriebenen Eigenanteile und Mindestzuwendungen zu hoch seien, um angesichts der aktuell angespannten Haushaltslage Projekte in einer geeigneten Größenordnung trotz staatlicher Zuschüsse realisieren zu können. Die Tatsache, dass hier lediglich 5,5 % der befragten Kommunen angaben, derzeit keine entsprechenden Projekte geplant und sich deshalb nicht um eine Förderung beworben zu haben, zeugt indes davon, dass der Bedarf gegeben ist, durch die hohen Einstiegshürden der Sportmilliarde aber in Teilen konterkariert wird.
Stellt sich die Frage, wie Kommunen, die sich bis zum 15. Januar 2026 um eine Förderung beworben haben, dies angesichts knapper Fristen und der generellen Gemächlichkeit politischer Entscheidungsprozesse fristgerecht bewerkstelligt haben – schließlich lagen zwischen dem ersten Projektaufruf und der Frist zur Einreichung aller Unterlagen nur rund drei Monate. Zu großen Teilen setzen die befragten Kommunen hier auf sogenannte „Schubladenprojekte“ – also Projekte, deren Planungs- und Bewilligungsprozess zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Projektaufrufs bereits so weit fortgeschritten waren, dass der Antragsprozess und die politische Beschlussfindung nur noch Formsache waren. 60,4 % der Kommunen, die sich im Rahmen der Sportmilliarde um eine Förderung beworben haben, haben solche „Schubladenprojekte“ eingereicht. Demgegenüber stehen 39,6 % der befragten Kommunen, die alle Planungs-, Genehmigungs- und Bewilligungsverfahren erst mit Bekanntmachung des ersten Projektaufrufs begonnen haben.
Vor allem in kleineren Kommunen erfolgte die Projektplanung, die politische Bewilligung und die anschließende Einreichung aller Unterlagen – insofern sich hier überhaupt Kommunen um eine Förderung beworben haben – meist deutlich kurzfristiger: Während Großstädte, die sich um eine Förderung im Rahmen der Sportmilliarde beworben haben, zu 70 % „Schubladenprojekte“ eingereicht haben und auch Mittelstädte (60 %) überwiegend auf bereits weitestgehend beschlussfertige Projekte beschränkten, wurden in Kleinstädten ganze 50 % der eingereichten Projekte erst mit Bekanntmachung des ersten Projektaufrufs begonnen.
Vereinsanlagen im Hintertreffen?
Die Sportmilliarde kann prinzipiell auch für die Modernisierung und Sanierung von Vereinssportanlagen genutzt werden, das gesamte Antragsprozedere läuft allerdings weiterhin über die zuständige Kommune. Auch wenn die im Sportamtsreport 2026 befragten Kommunen angegeben hatte, sich angesichts der kurzen Fristen überwiegend mit eigenen „Schubladenprojekten“ beworben zu haben, sehen nur rund 40,5 % der befragten Kommunen insgesamt die Gefahr, dass kommunale Projekte Vereinsprojekten gegenüber bevorzugt behandelt werden könnten. Auf der anderen Seite befürchten 60,5 % der Kommunen, dass die Beantragung von Vereinsprojekten über die Kommune die Kommunen vor einen erheblichen personellen und zeitlichen Mehraufwand stelle, 57,5 % der Kommunen betonen, dass es ihre Verwaltung sehr entlasten würde, wenn Vereine sich selbständig um eine Förderung bewerben könnten. Demgegenüber stehen insgesamt rund 38,6 % der befragten Kommunen, die die aktuellen Antragsprozedere als sinnvoll erachten, da sie Hauptträger des Sports am besten die jeweiligen Bedarfe vor Ort kennen würden.
Das Sondervermögen und der Sport
Neben der Sportmilliarde können Kommunen infrastrukturelle Sportstättenprojekte in den kommenden Jahren prinzipiell auch über das Sondervermögen Infrastruktur finanzieren – insofern hier angesichts der hohen Sanierungsrückstände in anderen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge – und teilweise auch Pflichtaufgaben – überhaupt Mittel für den Sport „übrig bleiben“. Eine Befürchtung, die auch viele Kommunen im Sportamtsreport 2026 teilen: Insgesamt 76,2 % der befragten kommunen bewerteten die Aussage „Aufgrund hoher Investitionsrückstände in anderen Bereichen werden nur wenig Mittel für Sport übrig bleiben“ mit „trifft voll zu“ oder „trifft eher zu“.
In Großstädten sind diese Befürchtungen (81,0 %) noch einmal deutlich stärker vertreten als in Kleinstädten (68,8 %). 64,3 % der befragten Kommunen sind zudem der Meinung, dass die Mittel aus dem insgesamt 100 Mrd. Euro schweren, kommunalen Infrastruktursondervermögen, das möglichst direkt und unbürokratisch an die Kommunen fließen soll, insgesamt nicht ausreichen werden, um spürbare Impulse in der kommunalen Sportstätteninfrastruktur setzen zu können. Wenn überhaupt, sehen einige Kommunen vor allem Chancen im Schulbau: 31,7 % der befragten Kommunen wollen mit dem Sondervermögen spürbare Impulse in der schulischen Infrastruktur erreichen, wovon schlussendlich auch der Vereins- und Individualsport profitieren wird. Die Verbesserung von Verkehrsinfrastruktur, um beispielsweise eine bessere Erreichbarkeit vorhandener Sportstätten zu gewährleisten, spielt nur in 15,9 % der befragten Kommunen eine übergeordnete Rolle. (Sportplatzwelt, 20.02.2026)
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