Sporthallen-Konzepte: Anforderungen und Konfliktpotenziale

An Sporthallen werden von allen Seiten Anforderungen herangetragen. Dabei kann es zu Interessens-Konflikten zwischen den Interessen verschiedener Nutzergruppen und mit kommunalen Richtlinien kommen. Ambitionierte Vereine finden oft keine zu ihren Liga-Anforderungen passende Halle. Manchmal soll gleich eine Multifunktions-Lösung her, die wiederum aus anderen Gründen nicht passt. Wer sich mit einem Sporthallen-Konzept befasst, muss zahlreiche Faktoren in Betracht ziehen.

Dieser Artikel ist auch im KOMPENDIUM Vereinsmanagement & Sportverwaltung erschienen. Das Standardwerk für Vereine und Akteure aus der kommunalen Sportverwaltung liefert auf rund 150 Seiten fundierte Einblicke in wichtige Themen des Vereinsmanagements, des Sportstättenbaus- und -betriebs und der modernen Sportverwaltung. Weitere Informationen zur ab sofort erhältlichen Publikation finden Sie hier.

Vereine, die Hallensport-Aktivitäten durchführen, sind in der Regel auf die Sporthallen-Infrastruktur angewiesen, die ihnen die Kommunen bereitstellen. Einige größere Clubs sind in der Lage sich eigene Sportzentren auf den Leib zu schneidern, gehen damit aber auf einem sehr schmalen Grat, weil sie nicht den Betrieb, das Facility Management und die Vermarktung als zusätzliche Aufgabenfelder leisten müssen und dies ohne professionelle Verwaltung und beträchtliches Budget kaum zu leisten ist. Zudem ändern sich bekanntlich allgemein die Anforderungen an die Sportstätten und die Erwartungen an den Verein. Dieser verliert allmählich seine Rolle als erweiterter Teil der Familie und muss sich als moderner Dienstleister betrachten.

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Hallen-Ausstattung: Steht Geräteturnen überhaupt auf dem Lehrplan?
Hallen-Ausstattung: Steht Geräteturnen überhaupt auf dem Lehrplan? Bild: Sportplatzwelt

Um zeitgemäß und attraktiv dazustehen, sind erhebliche Investitionen in den Erhalt des Bestandes aber auch in neue Angebote erforderlich. Hiermit steht man dann im örtlichen Konkurrenzverhältnis zu kommerziellen Anbietern und damit zum Teil zu großen Fitness-Ketten mit ihren Preismodellen. Kurz: Eigene Sportstätten-Infrastruktur kann ein gewaltiger Klotz am Bein eines Vereins sein.

Auf der anderen Seite fällt es oft schwer, die sportlichen Schwerpunkte und weitere Ideen des Vereins in Hallen zu verwirklichen, die man mit Schulen, weiteren Vereinen und Sportgruppen teilen muss. Problematisch wird es dort, wo die Hallenzeiten in den Konflikt mit anderen Nutzern geraten. Aber auch die Hallen-Ausstattung kann sich als unzureichend für spezifische Interessen der Vereine erweisen. Wurde etwa eine Halle vor Jahrzehnten nach den seinerzeit geltenden Anforderungen des Schulsports geplant und eingerichtet, kann dies in einigen Punkten den heutigen Bedarf unter Umständen nicht mehr decken oder an diesem vorbeigehen.

Oft ist auch die Hallenfrage dort ein Problemfeld, wo Vereine Ambitionen entwickeln, die sich auf den sportlichen Aufstieg in den semiprofessionellen und professionellen Bereich richten. Hier kommen die Durchführungsbestimmungen der Verbände hinzu – und die baulichen Gegebenheiten, die erfüllt werden müssen, um ein nennenswertes Publikum zuzulassen, führen zu immensen Anforderungskatalogen, so in der Haustechnik und dem Brandschutz. Nicht selten tendieren die Städte selbst dazu selbst dazu, die Nutzungskonzepte für ihren größeren Hallen mit multifunktionaler Ausrichtung mit kulturellen und kommerziellen Programm-Ansprüchen zu überfrachten. So viel sei an dieser Stelle vorausgeschickt: Auch die Nutzungskonzepte für große, mehrzwecktaugliche Sporthallen sind in aller Regel auf den Schulsport angewiesen, sollen sie wirtschaftlich tragbar sein.

Und der Schulsport selbst verändert sich. Beispielweise treten Kletter- und Bewegungs-Parcours an die Stelle des althergebrachten Geräteturnens. Über mehrere Jahre boomten regelrecht die Kletterwände. Je nach Ausrichtung von Protagonisten, also Sportlehrern, aber auch Prominenten und Initiativen aus dem nicht vereinsgebundenen Sport, können aber auch ganz andere Anliegen und Begehrlichkeiten entstehen. Jedoch können sich Konstellationen, die vom klassischen Betreiber- und Nutzer-Verhältnis abweichen, schnell als schwer machbar herausstellen. Zum Beispiel erfordert eine große Außen-Kletterwand auch qualifiziertes Personal, was in der Schule schnell auf versicherungsrechtliche Bedenken treffen kann. Ob eine Sportart oder Fitness-Aktivitäten in einer Schule vorkommen ist Sache der Kultusminister der Länder, wird aber in die Landkreise getragen, sodass sich der Lehrplan und die Ausstattung in solchen Punkten von Standort zu Standort unterscheiden kann.

Partnerschaften mit privaten Trägern

Themen, die über die Schulsporthallen-Norm hinausgehen, sind an vielen Standorten wahrscheinlich eher für private Betreiber bzw. Partner geeignet.

Wenn also die Fassade einer Sporthalle eine Kletterwand erhält, muss dort auch geklärt sein, wer deren Betreiber ist und wer für deren Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung zuständig ist – die Halle, die Schule oder die Stadt? Oder wird die Anlage an private Träger vermietet?

Hierbei ist die bereits angesprochene Frage der Kompetenz relevant, es gibt aber auch wettbewerbsrechtliche Kriterien. Christopher Rörig vom Beratungsunternehmen Bevenue erklärt: „Die Richtlinien besagen, dass ein Objekt oder auch nur eine Anlage zu einem ,marktgerechten Mietpreis‘ angeboten und vermietet werden muss. Aber wie geht man mit dieser Anforderung um, wo ist der Maßstab gerade bei solchen Anlagen, bei denen es – wenn überhaupt – nur einen sehr kleinen Markt ohne wirkliche ,Marktpreise‘ für entsprechende Mieten gibt? Und welche Kosten werden dann Grundlage des Mietzinses – die reinen Raumkosten? Die Betriebskosten? Mit/ohne Finanzierungskosten und Abschreibungen auf Seiten des Eigentümers? Dies muss dies Öffentliche Hand als Bauherr bewerten, um keine beihilfe- bzw. wettbewerbsrechtlichen Probleme zu bekommen. Für solche Sonderformen von Sport- und Freizeitanlagen gibt es unter Umständen noch keine Referenzwerte.“

Über die Norm-Ausstattung hinaus werden heute außer dem Kraftraum in der Regel auch Mehrzweckräume eingerichtet. Dies geht so weit, dass in der Haupthalle fast nur noch tagsüber der Schul- und abends der Ballsport der Vereine stattfindet. Für andere Angebote werden Nebenräume mit 100 m² und mehr geschaffen gemäß dem Kurs-System der Vereine, die sich mehr und mehr an Fitness-Studios orientieren.

Diese Nebenräume, oft mit Parkettboden und Spiegelwänden, dienen dann beispielsweise den Gymnastik-Angeboten und Spinning-Kursen. Wenn die Vereinslandschaft entsprechende Angebote im Portfolio hat, können weitere Spezialthemen wie Klettern integriert werden. Es handelt sich bei diesem neueren Hallentypus um eine Weiterentwicklung der alten Sporthalle nach DIN 18032.

Veranstaltungshalle mit Schul- und Vereinsnutzung: Überdimensioniert oder voll ausgelastet?
Veranstaltungshalle mit Schul- und Vereinsnutzung: Überdimensioniert oder voll ausgelastet? Bild: Sportplatzwelt

Wenn Tribünen den Rahmen sprengen

Die Ansprüche an die Sportstätten-Infrastruktur können auch schnell wachsen, wo der Vereinssport sehr erfolgreich und das Korsett der Halle damit zu eng wird. Reine Schul- und Vereinssporthallen kommen ohne besondere Zuschaueranlagen und entsprechende Publikumsbereiche aus.

Sie haben keine Tribünen im eigentlichen Sinne, sondern allenfalls Stufen für maximal 199 Besucher. Sobald die Halle für Ligaspiele und -Wettkämpfe genutzt werden soll und deswegen mehr Zuschauer zugelassen werden sollen, sind bestimmte Anforderungen der Sport- und Ligaverbände einzuhalten.

Es müssen z. B. Zuschauerplätze auf Tribünen, Umläufe, Sanitäranlagen, Fluchtwege etc. dargestellt werden, womit sich ein ganz anderer, deutlich erhöhter Bedarf an Räumen und Flächen sowie ein viel höherer planerischer und baulicher Aufwand ergibt. Es steigen das Flächen- und Bauvolumen (m²/m³), der Flächenbedarf auf dem Projektareal sowie das Investitionskostenvolumen und auch die operativen Betriebskosten.

Für den normalen Schul- und Vereinssportbetrieb wäre eine Zuschauerkapazität zwischen bis zu 199 oder bis zu 499 Personen auf Tribünen in einer Dreifeldhalle wohl über Jahrzehnte hinweg völlig ausreichend, sogar als semi-professionelle Liga-Spielstätte diverser Hallensportarten. Sogar die meisten Clubs selbst der populären Ligen erreichen gerade einmal einen Schnitt von rund 2.500 Zuschauern.

Als Hallengröße hingegen, die mittelgroßen Städten tatsächlich zur Bereicherung ihres Kultur-Kalenders gereicht und für das Tournee-Geschäft interessant ist, also mit Kopfbühne, Publikum im Innenraum plus Tribünen, ist eine Kapazität von 4.000 bis 5.000 Zuschauern nicht zu hoch gegriffen. Je nach Größe und Art der Show-Produktion bleiben – selbst in Zeiten ohne Zuschauer-Restriktionen – in Abhängigkeit der Bestuhlungsform und Tribünensituation mit Glück überhaupt nur zwei Drittel an vermarktbaren Zuschauerplätzen übrig.

Dies sind Faktengrundlagen, an denen sich Überlegungen orientieren müssen, die aus der erweiterten Sporthalle auch gleich eine Multifunktionsarena mit Ausstrahlung für den Standort machen möchten.

Handball: Im Erfolgsfall reicht die Schulsporthallle nicht mehr aus.
Handball: Im Erfolgsfall reicht die Schulsporthallle nicht mehr aus. Bild: Sportplatzwelt

Die Klassiker haben Bestand

Es mag gelegentlich der Eindruck entstehen, das Basis-Modell der Sporthalle sei obsolet geworden. Dem tritt Dr. Heiner Peschers, Geschäftsführer des IFS, Institut für Sportstättenberatung GmbH, entgegen: „Meine Erfahrung ist es, dass die klassische Sporthalle als 2-Feld- oder 3-Feld-Halle immer noch ihre Geltung hat. Aber in den meisten Gemeinden wird auch eine Halle mit mehr Zuschauerkapazität gebraucht. Diese Anforderung kann grundsätzlich mit einer 3-Feldhalle erfüllt werden.“

Diese 3-Feldhalle ist häufig durch den Schulsport definiert. Im Mittelpunkt befindet sich das große Handballfeld mit den quer liegenden Übungsfeldern für Basketball oder andere Ballsportarten.

Je nachdem, welche Sportart der dominante Verein am Ort ausübt, verschieben sich im Rahmen dieses Schemas die Schwerpunkte. Mehrzweckcharakter über den Sport hinaus haben diese Hallen aber nicht.

Eine Sporthalle, in der ein nennenswertes Publikum Platz findet, bietet 400 bis 500 Plätze auf einer Teleskoptribüne mit sechs bis sieben Reihen. „Das ist der Klassiker“, sagt Dr. Peschers. „Früher hat man noch irgendwo in den Katakomben einen Kraftraum untergebracht. Diese Funktionalitäten wurden in den vergangenen Jahren anhand der Ansprüche der Vereine zunehmen ergänzt.“

Treiber der Entwicklung und Finanzierung ist in der Regel der Bedarf der Schulen. Deren Regelbedarf definiert die Grundanforderungen. Für die ergänzenden Funktionen sind hingegen die Vereine, auch wenn die Kommunen die Hallen bereitstellen, Treiber der Entwicklung. Dennoch sollten auch größere Hallen, die Profi-Mannschaften im Liga-Betrieb dienen sollen, sich um eine Grundauslastung und damit Einnahmen als Etat-Pfeiler aus dem Bereich des Schulsports sichern. Für entsprechend flexible Hallenkonzepte gibt es genügend Beispiele.

Es ist im Übrigen zu beobachten, dass die Konzepte auf dem Land oder in der Stadt sich unterscheiden. Man spricht schließlich andere Zielgruppen an, auf dem Land spielt der klassische Sportverein mit einer dominanten Sportart auch noch seine traditionell große Rolle. Im städtischen Umfeld kann die soziale Komponente viel stärker sein, weil man mit der Halle auch nicht vereinsgebundenen Sport ermöglichen will und eine komplexere Zielgruppensituation vorfindet.

Wenn der Fokus eindeutig auf dem Schul- und Vereinssport liegt und ggf. weitere Träger aus dem Umfeld Interesse anmelden, kann durchaus Potenzial in der Bündelung von Aktivitäten, auch unter Einbeziehung privater Partner, bestehen. Wenn ein Standort einen belastbaren, nachweisbaren Bedarf an Infrastruktur für Schulsport, Vereine, Fitness, Veranstaltungen, Freizeit-Aktivitäten und Veranstaltungen aufweist, kann die optimale Lösung durchaus in einer Cluster-Bildung von Nutzungen in einem Hallenkomplex und/oder einem entsprechend gewidmetem Areal liegen.

Wo der Bedarf für umfangreichere Hallenkonzepte besteht oder sich mindestens abzeichnet, werden allerdings schnell Begehrlichkeiten laut, und es werden, wie bereits beschrieben, anhand sportlicher Ambitionen auch politische Prozesse in Gang gesetzt.

Dr. Peschers sagt hierzu deutlich: „Ein Modell, für das ich keine Zukunft sehe, ist jenes, bei dem die kommunalen Kulturangebote auch noch in solch einer Halle unterkommen sollen. Schulen, Vereine, Theater, Bazar – das Konzept, alles in eine Immobilie zu packen, stammt aus den 1980er Jahren.“

Hallengröße und Brandschutz Aus Sicht des Planers erklärt Claas Schulitz, Inhaber des Braunschweiger Büros SCHULITZ Architekten GmbH, warum zusätzliche Anforderungen schnell den Rahmen sprengen können: „Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass eine Veranstaltungshalle eine grundlegend andere Halle ist, die anderen Anforderungen folgt. Es fängt bei der Erschließung der Hallenfläche an und hört beim Brandschutz auf. Wir haben schon oft erlebt, dass kurz vor Fertigstellung einer Sportstätte plötzlich von Seiten der Politik der Wunsch aufkam, zusätzlich einen Flohmarkt oder eine Messe in der Halle stattfinden zu lassen. Leider sind solche Wünsche u. a. auf Grund des Brandschutzes zu solch einem späten Zeitpunkt nicht umsetzbar. Hier handelt es sich dann um Anforderungen, deren Mehraufwand man Laien kaum noch vermitteln kann. In einer Sportstätte kann man von Erleichterungen bezüglich Brandschutz ausgehen, da man von einer geringen Anzahl an Personen auf dem Spielfeld ohne zusätzliche Brandlasten rechnet. Alles, was diesen Rahmen überschreitet und zudem hohe Brandlasten mitbringt, führt zu zusätzlichen Maßnahmen, deren Kosten in den meisten Projekten nicht mehr vertretbar wären.“

Noch Sportverein oder schon Fitness-Betreiber?
Noch Sportverein oder schon Fitness-Betreiber? Bild: Sportplatzwelt

Im Dilemma: Vereine an der Schwelle zum Profi-Geschäft

Herausfordernd wird es dort, wo der sportliche Hauptnutzer die Schwelle von 700 bis 800 Besuchern überschreitet und sich im semiprofessionellen Bereich bewegt. Hier halten sich viele Handball-Regionalligisten sowie Basketball- oder Volleyball-Zweit- und Frauen-Bundesligisten auf. Die Teleskoptribüne entlang einer Spielfeldseite und ein Foyer-Bereich reichen hier nicht mehr aus. Man bräuchte durchaus eine Gastronomieinfrastruktur und weitläufigere Zonen. Dr. Peschers bringt die Problematik auf den Punkt, die dieser Ausgangslage innewohnt: „Es gibt gute Konzepte für diese Hallenkategorie. Aber die stehen und fallen mit dem sportlichen und wirtschaftlichen Erfolg des Vereins. Das ist noch keine Großsporthalle, aber auch keine Dreifeldhalle mehr. Wenn der Verein seinen Ambitionen nicht gerecht wird und ausfällt, hat man eine zu große Halle, die in Teilbereichen nicht mehr genutzt wird.“ Es stellt sich grundsätzlich auch die Frage, wie weit das Engagement der Kommunen für ambitionierte Vereine gehen sollte und kann. Peschers: „Ich kann nur ausdrücklich empfehlen, die Stadthalle von der Sporthalle der Kategorie 800 Plätze zu trennen! Auf der Größe des Handballfeldes noch Bühnenveranstaltungen durchzuführen, ist knapp bemessen. Außerdem müsste eine Veranstaltungshalle mindesten 1.500 bis 2.000 Besucher fassen, um attraktiv zu sein. Die Sporthalle mit Zuschaueranlagen als Stadthalle zu betrachten, ist auch kein modernes Beispiel. Man müsste schon einen Schritt größer denken und befindet sich dann, mit 2.250 oder 3.000 Zuschauerplätzen, auch schon im Bereich, der sich mit den Anforderungen der Profi-Ligen im Handball oder Basketball auf nationaler Ebene deckt. Hier kann dann auch echte Multifunktion für Sport und Event realisiert werden.“

Zwischen diesen Hallentypen befindet sich eine Lücke, die sich nicht ohne Weiteres schließen lässt. Der Sportstättenberater empfiehlt, man solle sich entweder für eine große 3-Feld-Halle oder eine professionelle Spielstätte mit Bühnen-Vorrichtungen entscheiden. Im Bereich zwischen 1.000 und 2.000 Zuschauern sei es ganz schwierig, das richtige Konzept zu treffen und die Halle nicht zu überfrachten.

Wenn man nun, quasi als „eierlegende Wollmilchsau“, eine Mehrzweckhalle konzipiert, die die Ansprüche des Profi-Sports der zweiten und ersten Ligen erfüllt, aber auch Kultur-Events für 2.000 Zuschauer ermöglicht, wird das Projekt viel teurer und bedeutet auch betriebliche Herausforderungen. „Ein solches Objekt erfolgreich zu vermarkten setzt im Grunde schon das Umfeld einer Mittelstadt voraus“, erklärt Dr. Peschers. „In den Ballungsräumen wiederum haben spezialisierte Hallen die besten Chancen.“

Auch die EU schaut zu

Die inhaltliche Ausrichtung von Stadthallen, aber auch von Multifunktionshallen, ist neben der betrieblichen Machbarkeit auch mit Blick auf EU-Richtlinien von zunehmender Bedeutung.

Werden öffentliche Stadt- und Kulturhallen intensiv für kommerzielle Formate wie z. B. Kongresse, Tagungen und Messen genutzt, müssen aber gleichzeitig über städtische Mittel bezuschusst werden, sind verstärkt beihilferechtliche Aspekte von Relevanz.

Dies wird, wie Fachleute beobachten, im zunehmenden Maße auch von der EU-Kommission geprüft. Eine Halle, die einem oder mehreren hochklassigen Clubs als Trainings- und Spielstätte dient, hat in der betrieblichen Praxis nicht viele Tage frei für lukrative Events im zusätzlichen Vermietgeschäft.

Für Spielstätten, die eine entsprechende Ausstattung nach Sporthallen-Norm haben und neben den Profi-Clubs auch Schulen und Vereinen Trainingszeiten bieten möchten, stellt sich die Rechnung noch etwas komplizierter dar, wie Christopher Rörig beschreibt: „Schul- und Vereinssport-Nutzungen haben feste Belegungszeiten, die in der Regel Grundlage der Realisierung und Genehmigung sind. Werden derartige ‚Mehrzweck‘- bzw. Multifunktionshallen zusätzlich für den Schul- und Vereinssport dann für professionellen Ligaspielbetrieb und/oder Konzertveranstaltungen genutzt, kommt es zu zeitlichen Überschneidungen, für die es ein genehmigungsrechtlich einwandfreies Belegungsmodell zu finden gilt. Denn Schul- und Vereinssport muss weichen, wenn z. B. Gastmannschaften ligastatutbedingt vor den Ligaspielen in den jeweiligen Spielstätten Trainingseinheiten abhalten dürfen oder aber wenn für Konzertveranstaltungen mehrtägige Rüst- und Umbaumaßnahmen anfallen.“

Genau genommen darf demzufolge also eine Kommune nicht einfach eine Spielstätte für eine derartige kommerzielle Nutzung ohne entsprechende Vergütung durch den Nutzer bzw. Verein zur Verfügung stellen. „Diese müssten eigentlich eine marktrealistische Vollmiete zur Nutzung der Halle und deren Infrastruktur zahlen, um den rechtlichen Grundlagen zu entsprechen“, sagt Rörig.

Schaffen Sponsoren tragfähige Lösungen?

Jeder Club mit Ambitionen hat einen oder mehrere starke Sponsoren bzw. Mäzene, die oftmals auch ihre Bereitschaft bekunden, derartige Mehrkosten finanziell zu unterstützen. In der Regel laufen solche Verträge aber maximal über fünf Jahre. Selbst wenn ein Sponsor oder Mäzen die gute Absicht bekundet, den Verein langfristig auf ein relativ hohes Level zu helfen, muss der Stadt-Kämmerer kritisch nachfragen, wie er dieses Modell denn im gesamten Lebenszyklus des Objektes darstellen kann. „Die meisten Partner des Sports haben auch, bevor sie ein solches Zahlenwerk mal genauer kennengelernt haben, gar keine Vorstellung davon, welche Summen hier abgerufen werden“, spricht der Berater Rörig aus Erfahrung. „Sind dann konkrete Zahlungen und Zusagen von den privaten Sponsoren oder Mäzenen erforderlich, bleiben diese in nicht wenigen Fällen dann aus oder werden zum Beispiel nach fünf Jahren nicht mehr verlängert. In diesem Fall muss dann, da es die Vereine üblicherweise selbst nicht stemmen können, wieder die Stadt einspringen, was in der Risikobewertung jedes Kämmerers die Ampeln bereits in der ersten Projektplanungsphase auf Rot schnellen lässt – Stichwort: haushaltswirksame Bürgschaften, Rückstellungen. Bürgermeister bzw. Projektinitiatoren schieben dieses Problem aber eher nach hinten bzw. negieren dieses. Auch dieser Thematik bei Veranstaltungsstätten hat sich die EU-Kommission verstärkt angenommen.“

Patentlösungen für Sporthallen-Konflikte, die jedem Standort mit seiner individuellen Problematik gerecht werden, gibt es nicht. Wo es darum geht, eine optimale Hallensituation für den örtlichen Bedarf herzustellen, führt der Weg auf jeden Fall über die Analyse der Nutzergruppen und die Verständigung der örtlichen Träger des Sports über kleinste gemeinsame Nenner und die Verständigung auf ein gemeinsames Konzept. Alleingänge sind oft nicht veilversprechend.

Jedenfalls sind auch private Hallenprojekte ohne die Einbindung der Kommune, die über die Bereitstellung eines Baugrundes hinausgeht, oder weitere Standbeine kaum dauerhaft solide aufzustellen.

Und mit Blick auf ambitionierte Vereine in Kommunen, die diesen Unterstützung zukommen lassen möchten sagt Heiner Peschers mit reichlich Erfahrung: „Man braucht einfach einen ordentlichen Etat, und bei einem gesunden Nutzungs-Mix kommt man kaum um den Schulsport herum, weil auf diesem Weg wichtige Gelder hereinkommen.“

Dass die Lehrinhalte des Schulsports wiederum nicht in Stein gemeißelt sind und sich oft genug Gemeinsamkeiten mit Schwerpunkten der örtlichen Vereinslandschaft finden lassen ist es in jedem Fall zielführend, sich gemeinsam um die bestmögliche Gestaltung der Sportstätten-Infrastruktur zu bemühen. (Sportplatzwelt, 23.11.2021)

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