Sportmilliarde: Erste Projekte bewilligt

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat die Projekte der ersten Tranche des SKS-Programms ausgewählt. Mehr als 3.600 Projektanträge wurden im Rahmen des ersten 333 Mio. Euro schweren Projektaufruf eingereicht.

3.600 Projektanträge mit einem Gesamtvolumen von 7,5 Mrd. Euro – das 333 Mio. Euro schwere SKS-Programm des Bundes – die erste Tranche der „Sportmilliarde“ – war 21-fach überzeichnet. Die zahlreichen Anträge aus Kommunen in ganz Deutschland zeugen vom erheblichen Interesse am neuen Förderprogramm, das auf der anderen Seite in den letzten Monaten auch auf viel Kritik gestoßen ist: Zu kurze Antragsfristen, die vor allem Großstädte mit ihren „Schubladenprojekten“ bevorzugen, zu hohe Mindestfördersummen, die überwiegend Investitionen in Großprojekte ermöglichen sowie intransparente Kriterien bei der Auswahl förderfähiger Projekte waren vielen Kommunen hier ein Dorn im Auge.

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Kritik, die auch von Verbänden wie dem Deutschen Olympischen Sportbund geteilt wird: Zwar begrüße der DOSB, „dass die Koalition die Mittel aus dem Sondervermögen für den Sport mobilisiert hat, obwohl der Bund nicht primär für die Sportstättenförderung zuständig ist“, weist allerdings im selben Atemzug darauf hin, dass „die aktuellen Mittel bei weitem nicht ausreichen, um den bestehenden Sanierungsstau zu beheben“.

Auch die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen geht in einer aktuellen Kleinen Anfrage auf die vom DOSB, Kommunen und Fachverbänden geäußerte Kritik ein: „Allgemein seien kurze Antragsfristen und hohe Eigenanteile des Programms für viele Antragsteller schwer handhabbar. Auch die Projektauswahl durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages müsse transparent und anhand klar nachvollziehbarer sportfachlicher Kriterien erfolgen. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur Höhe der Mittelausstattung, zur Transparenz und Bedarfsorientierung der Projektauswahl, zur Rolle des Haushaltsausschusses sowie zur Weiterentwicklung des Programms für kommende Projektaufrufe.“

Zu kurze Antragsfristen und zu hohe Mindestfördersummen – das waren die wesentlichen Kritikpunkte vieler Kommunen am ersten Projektaufruf zum SKS-Programm, die im aktuellen Sportamtsreport ermittelt werden konnten.
Zu kurze Antragsfristen und zu hohe Mindestfördersummen – das waren die wesentlichen Kritikpunkte vieler Kommunen am ersten Projektaufruf zum SKS-Programm, die im aktuellen Sportamtsreport ermittelt werden konnten.

Kritik, die der Bund im Rahmen der kleinen Anfrage im Kern zurückweist: Zwar erkenne der Bund den Bedarf an einer breiten, schnellen Fördermöglichkeit für kommunale Sportstätten angesichts des massiven Sanierungsstaus an, halte aber am Prinzip fest, dass die geförderten Projekte eine gewisse Reife, gesicherte Finanzierung und Umsetzbarkeit haben sollten.

Zur Transparenz der Projektauswahl stellt die Bundesregierung indes klar, dass die Auswahl nicht frei nach politischem Ermessen erfolge, sondern in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst werden die formalen Teilnahmevoraussetzungen und Nachweise geprüft; anschließend folgen zwei inhaltliche Stufen: In Stufe 1 werden die Fördervoraussetzungen wie energetische Anforderungen, bei Kunstrasenplätzen die Verwendung zertifizierter und nachhaltiger Materialien sowie ein gesicherter kommunaler Eigenanteil geprüft. In Stufe 2 wird die Förderwürdigkeit bewertet, etwa anhand der Übererfüllung energetischer Anforderungen, interkommunaler Projekte, eines fortgeschrittenen Planungsstands ab HOAI-Leistungsphase 3, umfassender Barrierefreiheit, schneller Umsetzbarkeit, schlüssiger Projektstruktur, langfristiger Nutzbarkeit, eines Beitrags zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und der Verwendung nachhaltiger Baumaterialien.

Zudem machte der Bund allerdings auch klar, dass nicht-berücksichtigte Projekte aus dem ersten Projektaufruf (z.B. kommunale Schwimmbadprojekte) mit Hilfe eines formlosen Antrags auch für den vergangene Woche veröffentlichten Projektaufruf zum 250 Mio. Euro schweren SKS-Programm für Schwimmbäder eingereicht werden können.

Eine Einbindung anderer Fachverbände – wie es beispielsweise der DOSB immer wieder gefordert hatte –, um künftige Projektaufrufe bedarfsgerechter gestalten zu können, sei indes nicht geplant. Insgesamt hält der Bund an den meisten Punkten aus dem ersten Projektaufruf fest – beispielsweise an der Mindestfördersumme von 250.000 Euro: „Ein weiteres Absenken der Fördersumme würde zu einer Förderung von kleineren Einzelmaßnahmen oder Instandhaltungsmaßnahmen führen, was nicht der Intention des Bundesprogramms SKS entspräche.“

Eine weitere Förderrunde im Rahmen des SKS-Programms sei für den Herbst 2026 geplant, bezüglich möglicher Anpassungen am zweiten Projektaufruf hielt sich der Bund bislang aber bedeckt.

Im ersten Projektaufruf wurden vor allem Sportfreianlagen und Sporthallen berücksichtigt.
Im ersten Projektaufruf wurden vor allem Sportfreianlagen und Sporthallen berücksichtigt. Bild: Sportplatzwelt

Geförderte Projekte im ersten Projektaufruf

Im ersten Projektaufruf zum SKS-Programm des Bundes wurden vor allem Projekte und Maßnahmen rund um Sportfreianlagen und Sporthallen eingereicht: Von den insgesamt 3.629 Anträgen entfielen 1.445 auf Sportfreianlagen und 1.368 auf Sporthallen. Die Zahlen des ersten Förderaufrufs belegen allerdings auch, dass Sportvereine mit eigenen Anlagen bislang wenig vom Förderprogramm profitiert haben: Von den insgesamt 3.629 Projektanträgen entfielen lediglich 258 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 302.000 Euro auf vereinseigene Anlangen.

Die meisten Anträge kamen dabei aus Bayern: Insgesamt wurden hier 631 Anträge mit einem Fördervolumen von 1,28 Mio. Euro eingereicht, gefolgt von Nordrhein-Westfalen (562 Anträge; 1,27 Mio. Euro Fördervolumen) und Baden-Württemberg (560 Anträge; 1,36 Mio. Euro Fördervolumen). Die meisten Anträge kamen zudem aus „kreisangehörigen Kommunen“ (3.000), gefolgt von kreisfreien Städten (inkl. Hamburg, Berlin, Bremen) mit 376 Anträge sowie Landkreisen (235).

152 Anträge wurden dabei kategorisch abgelehnt, da im Finanzplan ein zu geringer kommunaler Eigenanteil angegeben wurde, bei 62 Projekten überstieg die beantragte Fördersumme die maximale Bundesförderung von 8 Mio. Euro. In 186 abgelehnten Projektanträgen konnte die geforderte Mindestfördersumme von 250.000 Euro nicht erreicht werden.

Vor Auswahl der geförderten Projekte machte vor allem die Bundeshauptstadt Berlin Schlagzeilen: Knapp 40 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 80 Mio. Euro sind hier bei den zuständigen Stellen eingegangen. Bewilligt wurden schlussendlich 19 Projekte – Spitzenreiter unter allen deutschen Städten, die eine Förderung im Rahmen des SKS-Programms erhalten haben – mit einem Gesamtfördervolumen von rund 16,2 Mio. Euro.

Auf dem zweiten Platz folgt die Hansestadt Hamburg mit insgesamt 9 bewilligten Projekten und einem Fördervolumen von insgesamt 13,7 Mio. Euro. Bei insgesamt 22 gestellten Anträgen hat hier fast die Hälfte der beantragten Projekte eine Förderzusage erhalten.

Der Sportpark Oberweth in Koblenz erhält eine neue Haupttribüne. Mit 8 Mio. Euro hat das Projekt als eines von dreien die höchstmögliche Förderung erhalten.
Der Sportpark Oberweth in Koblenz erhält eine neue Haupttribüne. Mit 8 Mio. Euro hat das Projekt als eines von dreien die höchstmögliche Förderung erhalten. Bild: Stadionwelt

Insgesamt drei bewilligte Projekte konnten dabei die maximale Fördersumme von 8 Mio. Euro ausschöpfen: So erhält die Stadt Koblenz 8 Mio. Euro für den Ersatzneubau der Haupttribüne im Stadion Oberwerth, die Stadt Duisburg erhält 8 Mio. Euro für den Ersatzneubau der Sporthalle Krefelder Straße. Mit einer Fördersumme von 7,99 Mio. Euro kratzt zudem die Stadt Greifswald an der maximale Fördersumme – Geld, das vor allem in die Sanierung und Erweiterung des Volksstadions fließen soll.

Mehr zum Projekt in Koblenz erfahren Sie hier.

Die Stadt Koblenz ist im Rahmen der nun bewilligten Förderung vor allem bestrebt, den Sportpark Oberwerth umfassend auszubauen und attraktiv zu gestalten. Priorität hat dabei insbesondere der Ersatzneubau des Funktionsgebäudes inklusive Haupttribüne im Stadion Oberwerth. Dieses Neubauprojekt ist Teil eines übergeordneten Gesamtkonzepts zur Sanierung und Modernisierung des gesamten Sportparks Oberwerth. Damit will die Stadt eine moderne, barrierefreie und nachhaltige Sportstätte für den Breiten- und Schulsport auf Dauer zur Verfügung stellen. Ein erster konkreter Schritt ist dabei die Generalsanierung der Fechthalle, deren Beginn für den Sommer 2026 vorgesehen ist und mit Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz gefördert wird. Darüber hinaus befindet sich die Stadt in den finalen Planungen zur Errichtung eines Pumptracks auf dem Gelände des Sportparks.

David Langner, Oberbürgermeister der Stadt Koblenz: „Die heutige Mitteilung aus Berlin macht uns sehr glücklich, bilden die uns nun zugesprochenen Bundesmittel doch eine überaus wichtige Basis für ein neues Funktionsgebäude mit Haupttribüne im Stadion Oberwerth. Dieses Projekt nun angehen zu können, stellt einen Meilenstein für den Sportpark Oberwerth dar. Ein großes Dankeschön geht an den Bund, insbesondere an unsere Bundestagabgeordneten Dr. Thorsten Rudolph, der im Haushaltsausschuss für unser Koblenzer Projekt gekämpft hat, und an Josef Oster. Es ist mit vereinten Kräften gelungen, dass wir zu den wenigen Kommunen zählen, die die Maximalförderung von acht Millionen erhalten.“ (Sportplatzwelt, 24.04.2026)

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