SKS-Programm: 250 Mio. Euro Förderung für Schwimmbäder

Der Bund fördert die Sanierung kommunaler Schwimmbäder im Rahmen eines neuen Projektaufrufs zum SKS-Programm mit insgesamt 250 Mio. Euro. Anträge können ab sofort bis zum 19. Juni eingereicht werden.

Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Maßnahmen zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder gefördert. Für den Projektaufruf 2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 250 Millionen Euro zur Verfügung. Diese sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 19. Juni 2026 digital eingereicht werden.

Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2026 Programmmittel in Höhe von 250 Millionen Euro im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) speziell für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereitgestellt (SKS-Schwimmbäder). Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt und dienen der Förderung überjähriger investiver Projekte. Vorgesehen sind Projektlaufzeiten von bis zu sechs Jahren.  

Für das Erlernen und den Erhalt der Schwimmfähigkeit, für die Gesunderhaltung der Bevölkerung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind Schwimmbäder von besonderer Bedeutung. Jedoch besteht bei vielen Schwimmbädern erheblicher Sanierungsbedarf. Das Bundesprogramm SKS-Schwimmbäder zielt darauf ab, Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei Hallen- und Freibädern zu unterstützen.

Fördergegenstand sind öffentlich zugängliche kommunale Schwimmbäder sowie deren typische Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Gefördert werden deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung, was auch Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit umfasst. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 19. Juni 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Projektskizzen für Schwimmbäder, die bereits auf den Projektaufruf 2025/2026 vom 16. Oktober 2025 eingereicht wurden, können ohne erneute Einreichung übernommen werden. Hierzu ist innerhalb der oben genannten Frist eine formlose Erklärung unter Angabe der Skizzen-ID, des Namens der einreichenden Kommune und des Projekttitels zu übersenden an: sks-schwimmbaeder@pd-g.de

Am 6. Mai 2026 findet zudem von 10 bis 12 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zur Einreichung von Projektskizzen statt. Weitere Informationen hierzu sollen zeitnah auf der Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung veröffentlicht werden.

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