Sportmilliarde: Rückblick auf den ersten Projektaufruf

Mehr als 3.600 Projektanträge mit einem Gesamtvolumen von 7,5 Mrd. Euro – der 333 Mio. Euro schwere erste Projektaufruf zum SKS-Programm des Bundes war 21-fach überzeichnet. Die Kritik vieler Kommunen bleibt indes weitestgehend unberücksichtigt.

Die ersten Projekte, die eine Förderung im Rahmen der „Sportmilliarde“ erhalten, wurden im April 2026 von der Bundesregierung ausgewählt. Die zahlreichen Anträge aus Kommunen in ganz Deutschland zeugen vom erheblichen Interesse am neuen Förderprogramm, das auf der anderen Seite in den letzten Monaten auch auf viel Kritik gestoßen ist. Zu kurze Antragsfristen, die vor allem Großstädte mit ihren „Schubladenprojekten“ bevorzugen, zu hohe Mindestfördersummen, die überwiegend Investitionen in Großprojekte ermöglichen sowie intransparente Kriterien bei der Auswahl förderfähiger Projekte waren hier vielen Kommunen ein Dorn im Auge. So nannten beispielsweise 50,7 % der im Sportamtsreport 2026 befragten Kommunen zu kurze Antragsfristen als größtes Hemmnis für eine Bewerbung um Fördermittel. Nichtsdestotrotz haben sich 71,8 % der im Sportamtsreport 2026 befragten Kommunen um eine Förderung im Rahmen des SKS-Programms beworben.

Kurze Antragsfristen, hohe Mindestfördersummen und hohe Eigenanteile sorgten im ersten Projektaufruf indes dafür, dass sich vor allem „gut betuchte“ Kommunen und Großstädte mit fertigen „Schubladenprojekten“ um eine Förderung beworben haben: Ganze 95,5 % der im Sportamtsreport 2026 befragten Großstädte gaben an, sich bis zur Frist am 15. Januar 2026 um eine Förderung beworben haben zu wollen. Während Mittelstädte immerhin noch auf eine Quote von 74,3 % kamen, wollte sich im ersten Projektaufruf nur jede zweite Kleinstadt (50,0 %) um eine Förderung bewerben.

Die Kritik vieler Kommunen und Verbände (mehr hierzu im Sportplatzwelt MAGAZIN 1-2026) wird indes auch vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) geteilt, der zwar begrüße, „dass die Koalition die Mittel aus dem Sondervermögen für den Sport mobilisiert hat, obwohl der Bund nicht primär für die Sportstättenförderung zuständig ist“, allerdings im selben Atemzug darauf hinweist, dass „die aktuellen Mittel bei weitem nicht ausreichen, um den bestehenden Sanierungsstau zu beheben“. Kritik, mit der sich auch die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Mai 2026 in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung gewandt hat: „Allgemein seien kurze Antragsfristen und hohe Eigenanteile des Programms für viele Antragsteller schwer handhabbar. Auch die Projektauswahl durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags müsse transparent und anhand klar nachvollziehbarer sportfachlicher Kriterien erfolgen. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur Höhe der Mittelausstattung, zur Transparenz und Bedarfsorientierung der Projektauswahl, zur Rolle des Haushaltsausschusses sowie zur Weiterentwicklung des Programms für kommende Projektaufrufe.“

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine gekürzte Fassung. Die vollständige Version des Artikels finden Sie in der aktuellen Ausgabe 2-2026 des Sportplatzwelt MAGAZIN. Jetzt für Sportplatzwelt+ registrieren, um Zugriff auf das eBook zu erhalten.



Weitere spannende Themen:
- exklusive Umfragen zu Sanierungsstau, Sportmilliarde und Olympia
- Alles zu einer möglichen deutschen Olympia-Ausrichtung und ihren Chancen für den Breitensport
- Digitalisierung
- Rasenpflege im Sommer
- Nachhaltige Sommerfeste

Bund weist Kritik zurück 

Kritik, die der Bund im Rahmen der Kleinen Anfrage im Kern zurückweist: Zwar erkenne der Bund den Bedarf an einer breiten, schnellen Fördermöglichkeit für kommunale Sportstätten angesichts des massiven Sanierungsstaus prinzipiell an, halte aber am Prinzip fest, dass die geförderten Projekte eine gewisse Reife, gesicherte Finanzierung und Umsetzbarkeit haben sollten.

Zur Transparenz der Projektauswahl stellt die Bundesregierung indes klar, dass die Auswahl nicht frei nach politischem Ermessen erfolge, sondern in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst werden die formalen Teilnahmevoraussetzungen und Nachweise geprüft; anschließend folgen zwei inhaltliche Stufen: In Stufe 1 werden die Fördervoraussetzungen wie energetische Anforderungen, bei Kunstrasenplätzen die Verwendung zertifizierter und nachhaltiger Materialien sowie ein gesicherter kommunaler Eigenanteil geprüft. In Stufe 2 wird die Förderwürdigkeit bewertet, etwa anhand der Übererfüllung energetischer Anforderungen, interkommunaler Projekte, eines fortgeschrittenen Planungsstands ab HOAI-Leistungsphase 3, umfassender Barrierefreiheit, schneller Umsetzbarkeit, schlüssiger Projektstruktur, langfristiger Nutzbarkeit, eines Beitrags zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und der Verwendung nachhaltiger Baumaterialien. Zudem machte der Bund allerdings auch klar, dass nicht-berücksichtigte Projekte aus dem ersten Projektaufruf mit Hilfe eines formlosen Antrags auch für künftige Förderperioden oder das neue SKS-Programm für Schwimmbäder (hierzu später mehr) eingereicht werden können.

Eine Einbindung anderer Fachverbände – wie es beispielsweise immer wieder vom DOSB gefordert wurde –, um künftige Projektaufrufe bedarfsgerechter gestalten zu können, sei indes nicht geplant. Insgesamt hält der Bund an den meisten Punkten aus dem ersten Projektaufruf fest – beispielsweise an der Mindestfördersumme von 250.000 Euro: „Ein weiteres Absenken der Fördersumme würde zu einer Förderung von kleineren Einzelmaßnahmen oder Instandhaltungsmaßnahmen führen, was nicht der Intention des Bundesprogramms SKS entspräche.“ [...]

(Sportplatzwelt, 24.07.2026)

Weitere News - Sportpolitik

Sportpolitik

Olympia: Chance für den Breitensport?

2036, 2040 oder 2044 könnten Olympische und Paralympische Spiele nach 1972 erstmals wieder in Deutschland stattfinden. München, Berlin und KölnRheinRuhr stehen in den Startlöchern, um Olympia zurück nach Deutschland zu bringen. mehr

Ehrenamt / Personal

„Eine erhebliche Chance für freiwilliges Engagement“

Im Interview mit Sportplatzwelt spricht Jan Holze, Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, über die Chancen Olympischer und Paralympischer Spiele in Deutschland für das ehrenamtliche Engagement im Breitensport. mehr

SportpolitikContent+

Sportfördergesetz vom Bundestag beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat das Sportfördergesetz der Bundesregierung bewilligt. Zeil ist es, den Athletinnen und Athleten beste Rahmenbedingungen zu bieten. Dafür ist unter anderem die Gründung einer Spitzensport-Agentur vorgesehen. mehr