Förderung auf Landesebene
Grundsätzlich erfolgt die Förderung infrastruktureller Maßnahmen in kommunalen Sportstätten über die zuständigen Landesministerien. Entsprechende Förderrichtlinien legen die Zuwendungszwecke, die Zuwendungsberechtigten sowie die Art der Zuwendung fest.
Vereinseigene Sportstätten werden in der Regel über den zuständigen Landessportbund gefördert, der seine finanziellen Mittel vom zuständigen Landesministerium erhält.
Links zu Förderprogrammen nach Bundesland:
Baden-Württemberg: Württembergischer Landessportbund / Badischer Sportbund Nord / Badischer Sportbund Freiburg
Bayern: Bayerischer Landes-Sportverband
Berlin: Landessportbund Berlin
Brandenburg: Landessportbund Brandenburg
Bremen: Landessportbund Bremen
Hamburg: Hamburger Sportbund
Hessen: Landessportbund Hessen
Mecklenburg-Vorpommern: Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen: Landessportbund Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen: Landessportbund NRW
Rheinland-Pfalz: Landessportbund Rheinland-Pfalz
Saarland: Sportplanungskommission
Sachsen: Landessportbund Sachsen
Sachsen-Anhalt: Landessportbund Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein: Landessportverband Schleswig-Holstein
Thüringen: Landessportbund Thüringen
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