„Kommunen sollten sich frühzeitig mit den Fördermittelgebern abstimmen“

Im Interview spricht Stefan Müller,stellvertretender Leiter des Bereichs Kommunal- und Infrastrukturfinanzierungen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), über Problemfelder bei der Beantragung von Fördermitteln.

Stefan Müller
Stefan Müller Bild: IB.SH
Sportplatzwelt: Was sind die gängigsten Fehler, die Kommunen bei der Beantragung von Fördermitteln unterlaufen und zu einer Ablehnung des Förderantrags führen können?
Müller: Einer der gängigsten Fehler ist mit Sicherheit das Nichteinhalten von Einreich- und Auszahlungsfristen. Auch fehlende Dokumente, Zertifikate sowie Unterschriften können schlussendlich zu einer Ablehnung des Förderantrags führen – ebenso, wenn das entsprechende Antragsformular nicht vollständig ausgefüllt wurde. Bei der Beauftragung von Sachverständigen im Rahmen eines Förderantrags sollte zudem auf eine entsprechende Zertifizierung geachtet werden, da die Arbeit mit nicht zertifizierten Sachverständigen ebenfalls zu einer Ablehnung führen kann.

Sportplatzwelt: Worauf müssen Kommunen und gemeinnützige Vereine bei der Kumulierung von verschiedenen Förderprogrammen besonders achten, um später keine rechtlichen Probleme zu bekommen?
Müller: Ausschlaggebend sind hierbei vor allem die expliziten Kumulierungsverbote in den einzelnen Förderrichtlinien: So soll eine Doppelförderung einzelner Maßnahmen durch Inanspruchnahme etwa zweier Bundesförderprogramme ausgeschlossen werden – beispielsweise bei einer Beantragung im Rahmen der BEG und der Kommunalrichtlinie. Zudem müssen zwingend die Höchstfördergrenzen – beispielsweise 60 % im Rahmen der BEG – beachtet werden.

Sportplatzwelt: Worst-Case-Szenario: Die plötzliche behördliche Rückförderung von Fördermitteln. In welchen Fällen müssen Kommunen oder Vereine bereits erhaltene nicht-rückzahlbare Zuschüsse aus Förderprogrammen zurückzahlen? In welchen Fällen kann eine bereits gewährte Förderung wieder aberkannt werden?
Müller: Der Fördergeber kann bereits gewährte oder bereits ausgezahlte Zuschüsse aberkennen bzw. zurückverlangen, wenn die im Rahmen des Förderantrags bewilligten Mittel für nicht förderkompatible Zwecke verwendet werden oder das geförderte Objekt an Dritte veräußert wird. Auch eine Änderung der Rechtsform des Fördernehmers kann zu einer nachträglichen Rückzahlung oder Aberkennung bereits bewilligter Mittel führen – beispielsweise im Rahmen einer Umwandlung eines kommunalen Eigenbetriebs in eine GmbH oder AöR. Dasselbe gilt auch für Fehler beim Vergabeverfahren.

Sportplatzwelt: Wie sollten sich Kommunen und Vereine in diesen Fällen verhalten?
Müller: Nur durch eine frühzeitige Abstimmung mit den Fördermittelgebern kann geklärt werden, welche Konsequenzen sich förderrechtlich aus den vorgenannten Kriterien ergeben.

Sportplatzwelt: Die meisten Förderprogramme schreiben einen gewissen Eigenanteil vor, den der Antragsteller selbst finanzieren muss. Was gilt es zu beachten, wenn insbesondere Vereine diesen Eigenanteil ebenfalls fremdfinanzieren wollen – beispielsweise über eine Crowdfunding-Kampagne?
Müller: Die Fremdfinanzierung des Eigenanteils – etwa über Crowdfunding-Kampagnen – ist in der Regel unproblematisch. Ein Sonderthema sind hierbei die sogenannten Selbsthilfeleistungen: Bestimmte Umsetzungsmaßnahmen müssen beispielsweise zwingend von Fachunternehmen durchgeführt werden und können nicht durch Privatpersonen umgesetzt werden. Für die förderkompatible Umsetzung ist dann der Fachunternehmer gegenüber dem Fördermittelgeber verantwortlich.

Sportplatzwelt: Die Beantragung von Fördermitteln ist ein langwieriger Prozess. Wie viel Zeit sollten Kommunen und Vereine für die Zusammenstellung eines formal und inhaltlich korrekten Förderantrags einplanen? Warum sollten bereits frühzeitig entsprechende Berater mit ins Boot geholt werden?
Müller: Dies ist pauschal nicht so einfach zu beantworten: Bei umfangreichen Gesamtmaßnahmen sind beispielsweise zunächst haushaltsrechtliche Beschlüsse der Gemeinde zu treffen. Auch im Vorfeld einer Maßnahme – wie etwa dem Bau, der Erweiterung oder Sanierung einer Sportanlage – sind bestimmte Überlegungen zu treffen: Die Bedarfsfeststellung für das Projekt, der Bedarfszeitraum, die Vorlage politischer Beschlüsse, bestehende rechtliche Restriktionen (z.B. Denkmalschutz, Lärmschutz etc.) oder vertragliche Bindungen (z.B. bestehende Miet- oder Pachtverhältnisse), förderrechtliche Zweckbindungen (relevant bei Umnutzungen von Gebäuden, die aus der Vergangenheit mit förderrechtlichen Zweckbindungen versehen sind) sowie schlussendlich die Akzeptanz in der Bevölkerung. (Sportplatzwelt, 16.09.2021)

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