Sporthallen: Die Kosten für Planung und Bau

Planungshonorare und Baukosten werden nach festgelegten Modellen ermittelt. Im Sportstättenbau gibt es allerdings Besonderheiten. Es werden Richtwerte angewendet, die je nach Konstellation im einzelnen Projekt eine unterschiedliche Gewichtung haben. Auch erweiterte Funktionen neben dem Sport wirken sich deutlich aus.

Die Honorare für Architekten und Tragwerksplaner werden in einem komplexen System ermittelt, in dem u. a. die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) angewendet wird. Für die Baukosten insgesamt gelten die DIN 276 und auch der Baukostenindex BKI mit Zahlen, die anhand der tatsächlichen Praxis von Bauprojekten ermittelt werden.

Der Sporthallenbau hat seine Besonderheiten.
Der Sporthallenbau hat seine Besonderheiten. Bild: Sportplatzwelt

Die HOAI führt in ihren fünf Teilen 58 Paragraphen auf. Die unterschiedlichen Abschnitte befassen sich z. B. jeweils mit der Objektplanung, der Freiraumplanung, der Tragwerksplanung oder der technischen Ausrüstung, für die unterschiedliche Honorare gelten. Je nach Gewichtung der Tätigkeiten im Projekt ergibt sich ein unterschiedliches Leistungsbild, das in die Honorierung einfließt: Die Teile der HOAI legen zunächst für die insgesamt neun Planungsphasen von 1 (Grundlagenermittlung) bis 9 (Objektbetreuung) prozentuale Anteile an den sogenannten anrechenbaren Kosten fest. Diese wiederum sind in Kategorien gestaffelt, denen in einer Honorartafel die Honorarzonen I bis V zugeordnet werden. Diese beschreiben den Anforderungsgrad der planerischen Aufgaben und empfehlen für die Grundleistungen jeweils Honorare in einer Spanne von … bis. (Die Grund- und besonderen Leistungen sind in der HOAI aufgeführt). Die Objektplanung für Sportstättenprojekte ist in der Regel der Zone IV, gelegentlich auch in Zone V, angesiedelt.

Je höher die Kosten für ein Projekt angesetzt sind, desto niedriger fällt im Verhältnis übrigens das Architekten-Honorar aus. Dieses degressive Modell wird angewendet, weil der Planungsaufwand nicht proportional mit dem Gebäudekörper wächst. Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten wird unter Anwendung der DIN 276 vorgenommen. Es kommt eine Gliederung in sieben Kostengruppen zur Geltung – z. B. KG 200, Erschließen und Herrichten des Grundstücks. Zugeordnet sind Leistungsbereiche, z. B. LB 002, Erdarbeiten. Außenanlagen sind in der KG 500 erfasst. Die Baunebenkosten – in KG 730 die Architekten- und Ingenieurleistungen – erscheinen in KG 700.

Bei vielen Sporthallenprojekten spielen KG 100 (100 Grundstück; 110 Grundstückswert; 120 Grundstücksnebenkosten; 130 Freimachen) keine große Rolle. Die wesentlichen Kosten erscheinen in KG 300 und 400 sowie – je nach Ausstattungsniveau in 600.

Handelt es sich um eine Sportanlagen- und Freiraum-Planung mit Halle und Außenanlagen, liefern die Positionen in der KG 500 wesentliche Beschreibungen, u. a. in KG 520 für die befestigten Flächen, in KG 550 für die Einbauten in Außenanlagen (Fahrradständer, Sprunggruben, Fußballtore etc.) und in KG 570 für die Pflanz- und Saatflächen (Sport- und Landschaftsrasen etc.). Schon ein normales Sportplatz-Projekt kann in der Kostentabelle gemäß DIN 276 allein in der KG 500 für über 500 Zeilen mit Details sorgen.

Kostenermittlung nach DIN 276

Die Baukostenermittlung bzw. Kostenschätzung erfolgt in Formularen gemäß DIN 276, um eine Verlgeichbarkeit und fachlich exakte Beschreibung zu gewährleisten. In der Praxis findet dies indessen nicht immer statt. Oftmals werden Kostengruppen und Gewerke im Stil des jeweiligen Planungsbüros zusammengefasst und präsentiert. Typisch sind hier Präsentationsfolien, wie sie für Informationsveranstaltungen im Vorfeld von Ratsentscheidungen stattfinden.

Da es für den Bauherren u. U. im Detail nicht interessant ist, wie viele Kubikmeter an Schüttgut welcher Dichte für die Außenanlagen angeliefert werden soll, mag diese Vereinfachung in der Kommunikation, die sich nicht hauptsächlich an Fachleute richtet, auch dienlich sein. Ausschreibungen und Aufträge finden dann wieder in der Fachsprache statt.

Pauschalen: Nur bedingt anwendbar

Es ist im Sportstättenbau üblich, mit Richtwerten bzw. Kostenpauschalen für Gewerke und Ausstattungsmerkmale zu kalkulieren. Hiermit ist beispielsweise auch ein Rahmen abgesteckt, anhand dessen Fördergelder bemessen werden. Die Sportgeräte-Ausstattung kann mehr oder weniger gemäß Katalogpreisen der Anbieter berechnet werden, wobei im Handel letztendlich deutliche Preisunterschiede möglich sind. Die Baukosten unterscheiden sich allerdings immer noch je nach Region, so können abgelegene Standorte zusätzlichen Logistik-Aufwand bereiten.

Es liegt in der Verantwortung des federführenden Planers, dem Auftraggeber nicht nur eine funktional und wirtschafltich optimierte Lösung zu erarbeiten, sondern auch das örtliche Konfliktpotenzial zu erkennen, sofern es zur Explosion der Kosten führen könnte. Typisch sind Probleme mit Lärm- oder Licht-Emissionen oder der Flora und Fauna. Entsprechende Gutachten gehören zum Projekt; die Missachtung von Auflagen oder Klagen von Anwohnern könnten zum Entzug der Bau- oder Betriebsgenehmigung führen. Ein erfahrener Fachmann ist darüber hinaus beispielsweise auch gefragt, um potenzielle Probleme mit der Geländebeschaffenheit zu erkennen und Lösungen anzubieten. Wegen all dieser Faktoren ist es am Ende nie möglich, ein Sporthallen-Projekt als Schablone für ein weiteres anzulegen.

Auch führt die Kostenermittlung gemäß Baukasten-Prinzip mit Pauschalen allein nicht zum Ziel. Je weiter ein Projekt voranschreitet, desto enger wird der Korridor für Preisspannen bei den Bau-Summen und damit auch den Honoraren. In den ersten Planungsphasen kann die Schätzung für die später zu erwartenden Gesamtkosten noch bis zu rund 40 % nach oben und unten auspendeln. Im weiteren Projektverlauf wird mit Rückstellungen von ca. 20 % kalkuliert, gegen Ende sollte die Genauigkeit der Schätzungen sich in Richtung 0 % bewegen.

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Baukosten: Schritt für Schritt genauer

Zwar ist die Frage nach den Baukosten für Sporthallen kaum seriös mit vagen Schätzungen ohne Vorplanung zu beantworten, doch gibt es durchaus Methoden, sich der Kostenschätzung anhand von Erfahrungswerten anzunähern. Erhebliche Preisspannen sind hierbei die Praxis.

Es spielt bei der Ermittlung von Richtwerten der Hallen-Typus eine Rolle, aber auch die Rahmenbedingungen vor Ort können zu erheblichen Unterschieden führen. Begonnen wird selbstverständlich beim Grundstück: Ist ein Grundstückserwerb noch zu leisten, ergibt sich zusätzlich zu den Baukosten ein erheblicher Kostenfaktor. Ferner kommt es auf den Erschließungsgrad des Baugrundes an. Sind Versorgungsleitungen vorhanden oder muss die Anbindung an die Netze aufwendig hergestellt werden? Muss ein Altbau abgerissen werden? Ist der Baugrund unbedenklich oder sind besondere Anforderungen an die Statik zu erwarten? Fragen wie diese wollen beantwortet sein, aber auch die nach der Anbindung.

Ein Mindestmaß an Planung und Baumaßnahmen für die Außenanlagen ist immer zu leisten. Erfolgt aber die Einbindung in einen anspruchsvoll gestalteten Park oder muss die Zuwegung zu einem entfernt liegenden PKW-Stellplatz geschaffen werden? Dann können sich Kosten ergeben, an die noch niemand gedacht hat, als von der Sporthalle als solcher die Rede war. Möglicherweise ist auch die Verkehrsinfrastruktur an das Hallenprojekt angebunden.

An einem gewissen Punkt kommt die Frage auf, wer welche Kosten trägt. Und es ist nicht verwunderlich, dass die Standortsuche in vielen Fällen länger andauert als das eigentliche Bauprojekt. Weitere Überraschungen treten oft auf, wo Bestandsbauten involviert sind. Möglicherweise findet man heraus, dass eine Asbest-Sanierung zu leisten ist oder die Pläne eines Altbaus nicht mehr aufzufinden sind oder nicht mehr stimmen.

Die Sporthalle selbst besteht aus weitaus mehr als nur der Sportfläche und den Umkleiden. Je mehr auf Mehrzwecktauglichkeit oder die Integration in einen Gebäudekomplex Wert gelegt wird, desto mehr verschieben sich die Anteile der sportspezifischen Ausgestaltung bzw. der Wände und des Daches. Bei den Baukosten machen die Dimensionen des Bauwerkes (abgebildet als Bruttorauminhalt BRI, Bruttogrundfläche BGF und Nutzfläche NF) den Löwenanteil aus. Und auch in der späteren Nutzung ist es für die Verbrauchswerte von Belang, wie groß das Gebäude ist, das beheizt, ausgeleuchtet und gereinigt wird.

BKI hilft bei der Schätzung

Der Baukostenindex BKI stellt Richtwerte zur groben Orientierung anhand von aktuellen Referenzobjekten aus der Praxis dar. Die Kostengruppe 400 macht nach der KG 300 bei Sporthallenprojekten – gegenüber Sportplätzen – den größten Anteil aus; häufig werden beide in der Addition zur Betrachtung der Baukosten herangezogen.

Gemäß BKI kostet derzeit die durchschnittliche Sporthalle in Deutschland (Schnitt der Mittelwerte für Sport- und Mehrzweck-Hallen sowie Einfeld-, Zweifeld- und Dreifeld-Hallen) 1.613 €/m² BGF. Werte über 2.000 €/m² BGF sind indes durchaus üblich, auch Abweichungen nach unten bis zu rund 1.000 €/m² BGF sind keine Seltenheit.

Mit Projektstart bis in die ersten Planungsphasen kann noch eine Schwankungsbreite von bis zu etwa 40 % angenommen werden. Je mehr Parameter feststehen, wird mit zunehmender Planungstiefe der Korridor der Schätzungen enger – etwa, wenn die baulichen Voraussetzungen auf dem Areal feststehen und eine Einigung darüber erzielt wurde, wie groß das Gebäude wird, sind entscheidende Weichenstellungen vorgenommen. Die Kostenausfstellung dringt dann in weitere Ebenen der Kostengruppen-Untergliederung vor. (Sportplatzwelt, 24.06.2025)

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