Kommunalrichtlinie: Erhöhte Förderquote noch bis Jahresende
Infolge der Corona-Pandemie hat der Bund die Förderquoten im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative in allen Bereichen um jeweils 10 % erhöht. Finanzschwache Kommunen können somit bis zu 100-prozentige Zuschüsse erhalten.
Seit dem 01. Januar 2021 fördert der Bund über die Kommunalrichtlinie nachhaltige Investitionen von Vereinen und Kommunen – beispielsweise in den Bereichen Beleuchtung, raumlufttechnische Anlagen und Mobilität. Ausführliche Informationen zur Kommunalrichtlinie erhalten Sie hier.
Die erhöhten Förderquoten gelten noch bis zum 31. Dezember 2021. Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie hilft Ihnen das Team des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) weiter – telefonisch unter 030 39001-170 und per Mail an skkk@klimaschutz.de. Bei konkreten Fragen zur Antragstellung können Interessenten sich direkt an den zuständigen Projektträger Jülich (PtJ) wenden – telefonisch unter 030 20199 577 und per Mail an ptj-ksi@fz-juelich.de. (Sportplatzwelt, 18.05.2021)