Energiesparmaßnahmen: Empfehlungen für kommunale Sportstätten
Beleuchtung, Heizungs- und Lüftungsanlagen, Sanitäranlagen – Sportstätten wie Sporthallen und Schwimmbäder bergen zahlreiche „Energiefresser“. Um kurz- und mittelfristig Energie einzusparen, hat der DStGB Empfehlungen veröffentlicht.
Kommunale Sportstättenbetreiber sehen sich weiterhin mit rasant steigenden Energiekosten konfrontiert – mancherorts ist von Preisanstiegen von bis zu 800 % die Rede. Allerhöchste Zeit also, an entscheidenden Stellen Energie einzusparen. Da vor allem Sportstätten und Schwimmbäder mit ihrer teils energieintensiven Gebäudetechnik und Beleuchtung hier teils große Einsparpotenziale bergen, sollten sich Kommunen besser früher als später mit Einsparmöglichkeiten in diesem Bereich befassen. Viele Kommunen haben bereits Maßnahmen ergriffen – von der Absenkung von Raum- und Wassertemperaturen bis hin zu dem Verzicht auf Warmwasser in Sanitär- und Duschräumen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat in seiner Veröffentlichung „Kommunale Maßnahmen – Kurz- und mittelfristige Energieeinsparmöglichkeiten“ beispielhaft Maßnahmen zusammengefasst, mit Hilfe derer Kommunen ihren Energieverbrauch optimieren können. Sportplatzwelt fasst die wichtigsten Maßnahmen zusammen, die vor allem für den energiesparenden Sportstättenbetrieb relevant sind:
Verbrauchsüberwachung
Im ersten Schritt sollten die Verbräuche in den einzelnen Bereichen genaustens überwacht und einzelne Verbrauchsdaten dokumentiert werden, um energieintensive „Stromfresser“ ausfindig zu machen und weitergehende Maßnahmen einleiten zu können.
Heizungsanlagen
Heizungsanlagen zählen zu den energieintensivsten Gewerken in einer Sporthalle und sollten deshalb entsprechend optimiert werden. Dabei muss es nicht immer eine kosten- und – im Hinblick auf die aktuellen Lieferengpässe in vielen Bereichen – zeitintensive Sanierung oder Modernisierung bzw. der Komplettaustausch sein. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1°C kann bereits zu Energieersparnissen von bis zu 6 % führen. Vorgezogene Wartungs- und Reinigungsarbeiten können dazu beitragen, dass die Anlage effektiver arbeitet und weniger Energie verbraucht. Eine Anpassung an die tatsächlichen Nutzungszeiten und eventuelle Komplett-Abschaltung in kaum oder überhaupt nicht genutzten Räumlichkeiten kann weitere Ersparnisse bringen. Vor allem eine Überprüfung bzw. Verbesserung der Dämmung von Heizungsrohren kann ebenfalls noch einmal einige Ersparnisse bringen. Zudem sollte in Räumen, die nicht der Sportausübung dienen, gänzlich auf eine Beheizung verzichtet werden. Büro- und Verwaltungsräume sollten präsenzabhängig beheizt werden und Mitarbeiter nach Möglichkeit vermehrt im Home Office arbeiten.
Elektrogeräte
Veraltete Elektrogeräte (z.B. Kühlschränke) sollten kurzfristig durch energiesparende Neugeräte ersetzt werden. Die Anzahl von Geräten im Standby-Modus sollte reduziert bzw. wenig bis gar nicht genutzt Geräte vom Strom genommen werden. Auch hier helfen Stromzähler, den tatsächlichen Energieverbrauch zu ermitteln.
Hallen- und Innenbeleuchtung
Falls noch nicht geschehen, sollte die Sportbeleuchtung sowie Beleuchtung in Umkleiden, Aufenthaltsräumen und anderen Räumlichkeiten zeitnah auf LED-Technik umgestellt werden. Hier können Stromersparnisse von bis zu 70 % erzielt werden, der Austausch der Leuchtmittel ist dabei ein vergleichsweise kostengünstiges und vor allem kurzfristig umsetzbares Unterfangen. Verfügt eine Sportstätte bereits über LED-Technik, sollte überprüft werden, ob eine nachträgliche Automatisierung möglich ist – beispielsweise durch die Installation von Zeitschaltuhren und vergleichbaren Systemen zur präsenzabhängigen Schaltung. Die Fördermöglichkeiten in diesem Zusammenhang sind ebenfalls attraktiv und zahlreich, beispielsweise über die Kommunalrichtlinie des Bundes. Zuzüglich sollte in Sporthallen, die über entsprechende Installationen zur Tageslichtnutzung verfügen – z.B. Oberlichter – überprüft werden, ob Belegungszeiten eventuell angepasst werden können, um den Trainingsbetrieb in den Abendstunden auf ein Minimum zu reduzieren. In teilbaren Mehrfachsporthallen sollte außerdem überprüft werden, inwiefern die Auslastungen hier maximiert werden können – also, ob nicht mehrere Mannschaften gleichzeitig trainieren können, anstelle beispielsweise Teile der Halle ungenutzt zu lassen.
Außenbeleuchtung
Außenbeleuchtung, insofern sie nicht den Zweck einer vorgeschriebenen Sicherheitsbeleuchtung erfüllt, sollte gänzlich ausgeschaltet werden. Alternativ besteht auch hier die Möglichkeit, auf stromsparende LED-Systeme umzustellen.
Dusch- und Sanitärräume
Viele Kommunen haben bereits drastische Maßnahmen eingeleitet und verzichten beim Betrieb von Duschen komplett auf warmes Wasser. Doch auch eine Absenkung der Wassertemperaturen in Dusch- und Sanitärräumen kann bereits erhebliche Energieersparnisse mit sich bringen. Allerdings dürfen die geltenden Vorgaben der Trinkwasserverordnung zu den vorgeschriebenen Betriebstemperaturen zur Vermeidung von Legionellen auch in diesem Fall keinesfalls außer Acht gelassen werden. Des Weiteren bietet sich vor allem in diesem Bereich die Sensibilisierung der Nutzer als erfolgsversprechende Maßnahme an, indem beispielsweise durch entsprechende Briefings oder Plakate zu kürzeren Duschzeiten und dem bewussten Umgang mit Warmwasser aufgerufen wird.
Schwimmbäder
Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen bergen vor allem Hallen- und Freibäder enorme Einsparpotenziale. Neben einer Optimierung der Lüftungsanlagen, die vor allem in Hallenbädern einen wichtigen Beitrag zur Luftentfeuchtung leisten, allerdings auch einen der größten „Stromfresser“ darstellen, bietet sich hier vor allem eine Absenkung der Beckenwassertemperatur an. Viele Kommunen haben diesen Schritt bereits unternommen. So kann bereits eine Absenkung der Wassertemperatur um 2°C Energieersparnisse von bis zu 25 % liefern. Außerdem sollten unter Umständen die Öffnungszeiten angepasst bzw. verkürzt werden und Infrastruktur wie Wellness- oder Saunabereiche teilweise oder komplett geschlossen werden. Wenn es im Frühjahr wieder in die Freibadsaison geht, sollte über entsprechende Beckenabdeckungen nachgedacht werden, um den Wärmeverlust und die Verdunstungsraten zu reduzieren.
Sportplätze
Auch für Sportplätze bzw. die umliegenden Funktionsgebäude gelten die meisten der oben genannten Maßnahmen: Anpassung der Temperaturen in Dusch-, Umkleide- und Sanitärräumen, Umrüstung des Flutlichts auf LED, Anpassung der Trainingszeiten, Automatisierung der Beleuchtungssteuerung. Zusätzlich verfügen einige stark frequentierte oder (semi-)professionell genutzte Außensportanlagen über energieintensive Rasenheizungen, auf deren Nutzung in diesem Winter unter Umständen gänzlich verzichtet werden sollte. Einige Kommunen, wie beispielsweise die Stadt Nürnberg, sind diesen Schritt bereits gegangen. Hierbei sollte aber mit dem Hersteller abgeklärt werden, wie ein Einfrieren der Leitungen verhindert werden kann, um Beschädigungen am System zu vermeiden.
Die vollständigen Empfehlungen des DStGB finden Sie hier.
(Sportplatzwelt, 21.10.2022)