Nachhaltige Tennisplatz-Bewässerung mit Regenwasser

Der nachhaltige Bau und Betrieb eines Tennisplatzes beschränkt sich nicht nur auf eine Minimierung des Energieverbrauchs und der CO²-Emissionen. Durch die Verwendung von Regenwasser kann auch die Bewässerung nachhaltiger gestaltet werden.

Nach wie vor kommt auf zahlreichen Tennisplätzen Trink- oder Grundwasser zum Einsatz – gerade in Zeiten des fortschreitenden Klimawandels ein kostbares Gut. Durch die Verwendung von Regenwasser zur Spielfeldbewässerung lässt sich somit nicht nur Geld sparen, sondern auch ein erheblicher Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.

Bild: Sportplatzwelt
Die hierfür nötige Technik lässt sich vergleichsweise einfach installieren: Das Regenwasser wird über spezielle Auffangvorrichtungen – beispielsweise auf den Dächern umliegender Vereins- oder Funktionsgebäude – gesammelt und über Filtersysteme einem Regenwasserspeicher oder einer Zisterne zugeführt. Eine spezielle Pumpe sorgt für den nötigen Leitungsdruck zum Betrieb der Beregnungsanlagen – beispielsweise Getriebe-Versenkregneranlagen. Durch die Kombination mit einer entsprechenden Automatisierung lässt sich der tatsächliche Wasserverbrauch weiter minimieren, sodass sich die sogenannte Regenwassernutzungsanlage unter Umständen sogar in niederschlagsärmeren Regionen auf lange Sicht lohnen kann.

Allerdings gilt es, bei der Installation sogenannter Regenwassernutzungsanlagen einiges zu beachten. Unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasserinstallationen (DIN 1988 und DIN 1717) und für Entwässerungsanlagen (DIN 12056 und DIN 1986) ist hier vor allem die DIN 1989 „Regenwassernutzungsanlagen“ zu beachten.

Anwendungsbereiche

Festzuhalten ist, dass Regenwassernutzungsanlagen ausschließlich für Verwendungszwecke genutzt werden dürfen, im Rahmen derer das aufgefangene Wasser nicht in direkten Kontakt mit dem menschlichen Körper kommt – hierzu zählen beispielsweise Toilettenspülungen, Kühlungsanlagen, Wasch- und Reinigungsanlagen sowie eben die genannten Bewässerungsanlagen für Grünflächen. Geräte und Anlagen, bei denen Menschen „nicht nur vorübergehend“ mit dem Wasser in Kontakt kommen, müssen indes nach den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung weiterhin mit Trinkwasser versorgt werden.

Nicht nur Rasensportplätze, auch (Tennis-)Plätze mit Tennenbelag müssen regelmäßig bewässert werden.
Nicht nur Rasensportplätze, auch (Tennis-)Plätze mit Tennenbelag müssen regelmäßig bewässert werden. Bild: Sportplatzwelt

Allgemeine Anforderungen

„Regenwassernutzungsanlagen sind so zu planen, auszuführen, zu betreiben und zu warten, dass die notwendige Betriebssicherheit sichergestellt ist und die erforderlichen Arbeiten zur Instandhaltung leicht durchgeführt werden können“, heißt es in der DIN 1989. Insbesondere muss ausgeschlossen werden, dass das aufgefangene Regenwasser Auswirkungen auf die Qualität der örtlichen Trinkwasserversorgung hat.

Mit der Regenwassernutzung verbundene technische Anlagen (z.B. Pumpen) müssen entsprechend der Lärmschutzanforderungen der DIN 4109 betrieben werden. Sollten Rohrleitungen durch Gebäudewände oder -decken geführt werden, müssen sie entsprechend der Brandschutzvorschriften des jeweiligen Bundeslands angelegt werden und die Frostbildung durch bauliche Maßnahmen verhindert werden.

Auffangsysteme und Wasseraufbereitung

Die DIN 1989 macht bezüglich der zum Auffangen von Regenwasser genutzten Flächen verschiedene qualitative und quantitative Vorgaben. Um Regenwasser in bestmöglicher Qualität gewinnen zu können, sollten möglichst gering belastete Dachflächen zur Regenwassergewinnung genutzt werden. Nichtsdestotrotz kann es auch hier zur Ansammlung von Sedimenten und anderen Schadstoffen kommen, die beim Auffangen des Regenwassers über Dachflächen zutage treten können. Es sollten deshalb je nach Grad der Verschmutzung entsprechend leistungsfähige Filtersysteme eingeplant werden. Anzumerken ist hierbei auch, dass die Art der verwendeten Dachfläche erheblichen Einfluss auf das geförderte Regenwasservolumen nehmen kann, wie auch die DIN 1989 erklärt: „Zum Beispiel fließen von Gründächern im Jahresmittel nur etwa 50 % des Niederschlagswassers ab. Nach längeren Trockenzeiten wird der Niederschlag vollständig gespeichert und verdunstet.“

Beregnungsschema eines Tennisplatzes
Beregnungsschema eines Tennisplatzes Bild: Sportplatzwelt

Das gewonnene Regenwasser sollte entsprechend aufbereitet bzw. gefiltert werden, um die Qualität zu verbessern. In der Regel ist hier aber eine mechanische Filtrierung und eine Sedimentation ausreichend. Eine Desinfektion oder zusätzliche Feinfilter sind in der Regel nicht nötig. Diesbezüglich lässt sich ein weiterer Vorteil der Nutzung von Regenwasser zur Spielfeldbewässerung nennen: Im Gegensatz zum vielerorts sehr kalkhaltigen Trink- und Grundwasser ist das Regenwasser quasi kalkfrei – die Verkalkung von Rohrleitungen und Filtersystemen stellt in der Regel also kein Problem dar.

Die Filter müssen zwischen dem Wasserspeicher und dem Auffangsystem installiert werden, um zu verhindern, dass Fremdstoffe in den Wasserspeicher gelangen – beispielsweise in den Regenfallrohren oder an einer zentralen Stelle vor dem Wasserspeicher. Für Wartungszwecke sollten sie zudem leicht zugänglich verbaut werden. Hierbei anzumerken ist, dass diese Vorgaben nur für die Verwendung geeigneter Dachflächen gelten: Wird Regenwasser über stark belastete Flächen aufgefangen (z.B. Parkplätze oder Straßen) müssen zwingend entsprechend aufwändigere Filtersysteme installiert werden.

Zusätzlich muss der Regenwasserspeicher so konstruiert sein, dass sich Feststoffe, die es durch das Filtersystem im Speicher ablagern können und bei der Regenwasserentnahme nicht in die hierfür vorgesehenen Rohrleitungen gelangen. Das abgelagerte Sediment muss regelmäßig nach den Vorgaben der DIN-Norm entfernt werden. Die Sedimentation verhindert in erster Linie das Verstopfen angeschlossener Rohrleitungen. Bezüglich Sorgen um die Wasserqualität kann die DIN 1989 hier beruhigen: „Sediment fällt in der Regel nur geringfügig an. […] Das Sediment im Wasserspeicher wirkt sich bei ordnungsgemäßer Wartung nicht nachteilig auf die Wasserqualität aus.“

Regenwasserspeicher

Das aufgefangene Regenwasser wird in einem speziellen Speicherbehälter oder einer Zisterne gesammelt und anschließend dem Bewässerungssystem zugeführt. Die Speicher müssen entweder aus Beton, Kunststoff oder korrosionsgeschütztem bzw. korrosionsbeständigem Stahl gefertigt werden. Es können auch problemlos mehrere Speicher miteinander verbunden werden, insofern hier die herstellerseitig empfohlenen Verbindungsstücke genutzt werden. Zudem müssen die Speicher über eine Öffnung für Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen verfügen, die Mindestgrößen der Öffnung richten sich nach der Größe des Wasserspeichers.

Pumpenanlagen

Um die Bewässerungsanlage eines Sportplatzes ordnungsgemäß betreiben zu können, wird ein bestimmter Wasserdruck benötigt. Um diesen zu erzeugen, müssen zwingend geeignete Pumpenanlagen installiert werden. Diesbezüglich stellt die DIN 1989 verschiedene Optionen zur Auswahl: Die Installation von Pumpen innerhalb oder außerhalb des Regenwasserspeichers.

Bei einer Installation innerhalb des Regenwasserspeichers sind vor allem der Mindestwasserstand sowie die Eintauchtiefe der Pumpe zu beachten. Dies soll in erster Linie verhindern, dass angelagerte Sedimente von der Pumpe angesaugt werden.

Bei einer Installation außerhalb des Regenwasserspeichers sollte eine selbstansaugende Pumpe verwendet werden und „die Saugleitung zur Pumpe hin kontinuierlich steigend verlegt werden.“ Als Installationsort ist nach DIN 1989 ein frostfreier, gut belüfteter Raum zu wählen. In beiden Fällen ist zudem darauf zu achten, dass einmal abgepumptes Regenwasser in den Wasserspeicher zurückläuft – beispielsweise durch die Installation eines Rückflussverhinderers.

Die gesamte Speicheranlage muss zudem mit einem System zur Wassernachspeisung ausgestattet sein. Die bedarfsabhängige Nachspeisung von Trinkwasser soll verhindern, dass der Mindestwasserstand im Wasserspeicher unterschritten wird.

Steuerungssysteme und Rohrleitungen

Die DIN 1989 gibt vor, dass die gesamte Anlage automatisch betrieben werden sollte. Dies betrifft nicht nur das bedarfsorientierte Ein- und Ausschalten der Anlage, sondern vor allem auch die vollautomatische Anpassung der Nachspeisung, die Füllstandsmessung, die Rückstauüberwachung, automatische Störmeldungen und die Messung des tatsächlichen Wasserverbrauchs.

Die verwendeten Rohrleitungen müssen den Anforderungen der aktuellen Normen für erdverlegte Abwasserkanäle und -leitungen entsprechen und regelmäßig gewartet und inspiziert werden. Des Weiteren sind entsprechende Be- und Entlüftungsleitungen einzuplanen, die so konstruiert sein müssen, dass Oberflächenwasser, Laub, Unrat und Kleingetier nicht in den Wasserspeicher gelangen. Selbes gilt für Überlaufleitungen, die zusätzlich mit speziellen Geruchsverschlüssen versehen werden müssen. Die sogenannte Entnahmeleitung, über die das gesammelte Regenwasser dem Pumpensystem bzw. der Bewässerungsanlage zugeführt wird, muss so angelegt werden, dass weder Sedimente angesaugt noch Frost entstehen kann.

Alle Rohrleitungen müssen zudem entsprechend ihres Verwendungszweck mit der Aufschrift „Betriebswasser“, „Regenwasser“ oder „Kein Trinkwasser“ gekennzeichnet werden. Zudem muss an zentraler Stelle – etwa in der Nähe des Wasserzählers oder der Trinkwassereinführung – im Gebäude ein Hinweisschild mit der folgenden Aufschrift angebracht werden: „Achtung! In diesem Gebäude ist eine Regenwassernutzungsanlage installiert. Querverbindungen sind nicht zulässig.“

Fazit

Regenwasser stellt eine hervorragende Wasserquelle für die Bewässerung von Sport- und Tennisplätzen dar – insofern die entsprechenden Vorschriften und Anforderungen eingehalten werden und das System regelmäßig gewartet wird. Das kalkfreie Regenwasser beansprucht Rohrleitungen und Regneranlagen deutlich weniger als das vielerorts sehr kalkhaltige Trinkwasser.

Die Installation einer Beregnungsanlage mit Regenwasserspeisung rechnet sich dabei für Kommunen und Vereine gleich in mehrerlei Hinsicht: Einerseits wird bei entsprechenden jährlichen Niederschlagsmengen und einer geeigneten Automatisierung erheblich weniger Trinkwasser verwendet, andererseits entfällt – eine entsprechende Abkopplung von örtlichen Abwasserkanälen vorausgesetzt – auch die Niederschlagswassergebühr, die vielerorts bis zu 1,60 Euro pro bebautem Quadratmeter beträgt. (Sportplatzwelt, 09.06.2022)

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