Gemeinnütziger eSport: Chance für den Breitensport?
Nachdem eSport-Angebote im Verein keine gemeinnützigkeitsrechtlichen Grenzen mehr gesetzt sind, wirft Sportplatzwelt einen Blick auf einen Verein, der sich bereits seit mehr als 6 Jahren mit vergleichbaren Angeboten befasst.
Das Steueränderungsgesetz 2025 macht eSport gemeinnützig: eSport-Vereine genießen ab sofort die steuerlichen Vorteile des Vereinsrechts; auch dem Breitensport steht nun die Tür zum eSport offen – insofern der Jugendschutz berücksichtigt wird.
Eine Untersuchung der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz zeigt, dass sich fast drei Viertel der aktiven eSportler in Deutschland die Professionalisierung ihres Sports und die Zugehörigkeit zu einem Verein wünschen. Bislang scheiterten derlei Angebote vor allem noch am Gemeinnützigkeitsrecht und teils unterschiedlicher Auffassungen des Begriffs „eSport“: Während der eSport-Bund Deutschland (ESBD) beispielsweise eine sehr weitgefasste Begriffsdefinition vertrat und vertritt, wollte sich der DOSB von Anfang ausschließlich auf elektronische Sportsimulationen beschränken – und andere, teil gewaltverherrlichende Titel dem Oberbegriff „eGaming“ zuordnen. Generell waren die Themen Gewaltverherrlichung und Suchtgefahr immer wieder Teil einer teils emotional geführten Debatte.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2026 sind die Fronten nun endlich geklärt: eSport-Angeboten (Achtung: nicht dem vom DOSB nach wie vor angeprangerten „eGaming“) steht nun der Weg offen in den gemeinnützigen Breitensportverein – zur Freude der nach Einschätzungen des ESBD drei bis vier Millionen eSport-affinen Menschen in Deutschland, die sich seit Jahren nach entsprechenden Strukturen im Amateurbereich sehnen.
Das war nicht immer so: Noch bis zum Jahresbeginn fielen eSport-Vereine bzw. -Abteilungen nicht unter die Steuerbegünstigung nach § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 der Abgabenordnung – ob sie allerdings im Rahmen der Öffnungsklausel nach § 52 Abs. 2 S. 2 der Abgabenordnung als gemeinnützige Organisation anerkannt werden konnten, lag bis dahin im Ermessen der einzelnen Bundesländer, die hier größtenteils eigene Entscheidungen getroffen haben. Gemeinnützige eSport-Vereine mussten deshalb in der Vergangenheit häufig gesetzliche „Hintertürchen“ nutzen – beispielsweise in Form eines gemeinnützigen Zweckverbands zur „Förderung der Jugendhilfe“.
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