Ausstattung von Funktionsräumen

Während die bauliche Planung von Funktionsräumen strengen DIN-Normen unterliegt, muss auch die Ausstattung im Einklang mit den Arbeitsstättenrichtlinien erfolgen. In Umkleide- und Sanitärräumen, die von einer hohen Fluktuation geprägt sind, spielen zudem die Themen Vandalismus und Hygiene eine übergeordnete Rolle bei der Wahl von Ausstattung und Material.

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Die spezifischen Eigenschaften und Nutzungskonzepte einer Sporthalle wirken sich auch auf die zu verwendende Ausstattung aus. Ein wechselnder Benutzungsgrad, die öffentliche Zugänglichkeit der Funktionsräume und bauliche Gegebenheiten stellen hohe Anforderungen an Produkte und Materialien – Hygiene, der Schutz vor Vandalismus und Sicherheit sollten hier im Vordergrund stehen. Dies betrifft nicht nur die Sanitär- und Funktionsräume im Umkleidebereich der Sporthalle, sondern auch etwaige Sanitäranlagen im Zuschauerbereich.

Vorgeschriebene Größen und Maße

Die Größe und Abmessungen von Funktionsräumen sowie die Anzahl der zur Verfügung zu stellenden Toiletten und Waschtische in Sanitärräumlichkeiten werden durch DIN 18032-1 genaustens vorgeschrieben und stehen stets in Abhängigkeit zur Frequentierung und Größe der Sporthalle. Doch auch die für die Ausstattung der genannten Räume mit Spinden, Sitzgelegenheiten oder Trennwänden gibt der Gesetzgeber Richtlinien vor. Zu beachten ist hier insbesondere eine Verordnung, die branchenübergreifend Gültigkeit findet. „In den Arbeitsstättenrichtlinien sind Größen und Abstände vorgegeben. An diese Maße sollte sich gehalten werden“, erklärt Heike Schmitt von der meta Trennwandanlagen GmbH.

Die ASR 34/5 gibt dabei genau vor, über welche grundlegende Ausstattung ein Umkleideraum verfügen muss und wie diese zu bemessen ist. Grundlegend gilt, dass dem Nutzer eines Umkleideraums eine Möglichkeit gegeben werden muss, sein Hab und Gut über die gesamte Dauer des Aufenthalts in der Sporthalle sicher zu verwahren.

Dies kann im Einklang mit der Arbeitsstättenrichtlinie entweder über die Bereitstellung eines bewachten Garderobenbereichs oder – für Sporthallen deutlich praktikabler – über die Installation abschließbarer Einzelspinde geschehen. „Die Schränke müssen mindestens 600 mm breit, 500 mm tief und 1.800 mm hoch sein und ein Ablagefach haben. […] Schränke müssen so beschaffen sein, dass sie ständig durchlüftet werden können“, heißt es in der ASR. Bei einer gegenüberliegenden Anordnung der Spinde ist zudem ein Mindestabstand von 1,30 m von Tür zu Tür zu beachten. Eine gängige Anordnung, die vielerorts in der Praxis angewandt wird, ist die Installation von Garderobenschränken mit integrierten Sitzbänken – hier ist ein Mindestabstand von 1,80 m einzuhalten. Sollten die vorgegebenen Maße und Abstände aufgrund der baulichen Gegebenheiten der Umkleidekabine nicht eingehalten werden können, können Betreiber und Ausstatter auf Alternativen zurückgreifen: Halbgeteilte oder sogenannte Z-Spinde stellen eine Möglichkeit dar, die zur Verfügung stehenden Verwahrmöglichkeiten zu verdoppeln. Solche Konstruktionsvarianten widersprechen allerdings der Arbeitsstättenrichtlinie und sind somit vor Einbau zwingend durch die zuständige Behörde zu genehmigen. Im Sinne der ASR 34/5 sind zudem alle Umkleideräume mit Abfallbehältern und Spiegeln auszustatten.

Materialien, Vandalismus, Hygiene

Überall dort, wo eine Mehrfachnutzung durch verschiedene, häufig nicht näher bekannte Personengruppen erfolgt, spielt das Thema Vandalismus eine große Rolle. Die Kosten, die bei der Beseitigung von Vandalismusschäden entstehen, sind nicht zu vernachlässigen und stellen vielerorts einen nicht unwesentlichen Anteil der jährlichen Betriebs- und Instandhaltungskosten dar. Gerade für öffentlich zugängliche Gebäude wie Sporthallen empfiehlt es sich deshalb, bereits bei der Auswahl der Ausstattung auf eine entsprechende Robustheit der verwendeten Materialien und Produkte zu achten. Rostfreier Edelstahl, pulverbeschichtetes Aluminium oder lackierte Nadelhölzer haben sich hier als bestens geeignet bewiesen.

Einfach auszutauschende Teilelemente und kostengünstige Ersatzteile sind ein weiterer Pluspunkt. Je nachdem, ob die verwendete Ausstattung später in einem Trocken-, Feucht- oder Nassraum platziert wird, sollte das Material bereits im Auswahlprozess auf die entsprechende Eignung geprüft werden.

Während WC-Trennwände in Sanitärräumen zwingend erforderlich sind, um die einzelnen Toiletten voneinander zu trennen, kommen auf Herrentoiletten häufig auch sogenannte Schamwände zum Einsatz, die die einzelnen Pissoirs voneinander trennen. Dabei wahren sie nicht nur die Intimsphäre des Benutzers, sondern sorgen auch für eine verbesserte Hygiene. Ohnehin sollten Sanitär- und Umkleideanlagen sowie ihr gesamtes Inventar im Einklang mit den „Empfehlungen zur Hygiene in Sportstätten“ des Länder-Arbeitskreises zur Erstellung von Hygieneplänen nach § 36 IfSG einer täglichen Reinigung unterzogen werden.

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Die Publikation informiert auf über 150 Seiten über die Planung und den Bau sowie die Ausstattung und den Unterhalt von Indoor-Sportanlagen. Das KOMPENDIUM SPORTHALLE ist in mehrere Abschnitte untergliedert: Konzeption, Ausstattung, Gebäudetechnik.