Das Funktionsgebäude

Je nach Art und Größe einer Sportplatzanlage werden Räume und Einrichtungen zur Organisation des Sportbetriebs, zum Umkleiden und Duschen der Sportler, Sportlerinnen, Betreuer, Schiedsrichter oder Platzwarte sowie zur Unterbringung der Haustechnik und Pflegegeräte benötigt. Befinden sich auf dem Gelände ebenfalls Zuschaueranlagen, sind entsprechend Toiletten mit separaten Zugängen bereitzustellen, die sich ebenfalls im Hauptgebäude befinden können.

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Gemäß der Art, Größe, Vielseitigkeit der Nutzung und Bedeutung eines Sportplatzgeländes können weitere Räume für Vereinsleitung, Schulung, Jugendbetreuung, Bewirtung, Krafttraining, Lagerung von Sportgeräten und eine Platzwartwohnung notwendig sein. Die Zusammenfassung dieser Räume in einem Sportplatzfunktionsgebäude ist aus sportfunktionellen, betrieblichen und wirtschaftlichen Gründen anzuraten. Diesem Modell folgt schon das klassiche Vereinsheim, in dem alles gebündelt wird, was Sport, Verwaltung und gesellschaftliche Anbindung erforden.

Der Raumbedarf eines Sportplatzfunktionsgebäudes ergibt sich primär aus der Art und Anzahl der Sportfreianlagen (so der Groß- und Kleinspielfelder, leichtathletischen Anlagen, Tennisfelder etc.) sowie deren Nutzung und zeitlichen Belegung durch Frauen-, Männer-, Kinder-, Jugend- und Seniorenmannschaften sowie Schulklassen und Einzelsportler.

Bei der Ermittlung der Umkleide- und Duschkapazitäten ist vor allem der Gleichzeitigkeitsfaktor der Nutzung durch Männer und Frauen eine Bemessungsgröße. Bei Mannschaftssportarten ist zu berücksichtigen, ob Spielfelder zeitlich kurz hintereinander belegt werden, oder ob nutzungsfreie Zeiten übrig sind, in denen genügend Zeit für den Wechsel in den Umkleide- und Duschräumen verbleibt. Aus wirtschaftlichen Gründen ist von letzterem auszugehen, da sonst eine doppelte Raumausstattung erforderlich würde.


Zum Raumprogramm eines Funktionsgebäudes können folgende Raumbereiche bzw. Räume gehören:

•    Umkleideräume mit Garderobekabinen
•    Sanitärräume (Dusch- und Waschräume, Toiletten)
•    Behindertengerechte Umkleide- und Sanitärräume
•    Erste-Hilfe-/Sanitätsraum
•    Schiedsrichterraum
•    Technikraum
•    Pflegegeräteraum
•    Sportgeräteraum

Bei einer Vereins- und Schulnutzung ist von folgenden Raumgrößen und Bewegungsflächen auszugehen:

•    Umkleideraum ca. 25 – 30 m²
    » 10 – 12 m Sitzbanklänge
    » Bankabstand 1,20 – 1,60 m
    » Garderobekabinen ca. 3 – 4 m²
•    Duschraum ca. 20 m² mit
    » ca. 8 Duschen
    » 4 Waschbecken
    » WC im Umkleide-/Duschbereich ca. 2 – 2,50 m²
•    Geräteraum je 100 m² Nettosportfläche ca. 0,15 m²
•    Pflegegeräteraum 20 bis 50 m²
•    Maschinenraum 10 bis 15 m²

Folgekosten für ein Sportplatzfunktionsgebäude

Die jährlichen Folgekosten sind vor allem auf die Gebäudeunterhaltung und den Bewirtschaftungsaufwand zurückzuführen. Im vorliegenden Beispiel und je nach Nutzung fällt der Personalaufwand vergleichsweise gering aus.

Bei der Gebäudeunterhaltung kann durchschnittlich von Kosten in Höhe von 2 % des Herstellungswertes ausgegangenen werden.

Da der Bewirtschaftungsaufwand sehr stark an den Energieverbrauch gekoppelt ist, lassen sich diesbezüglich Einsparungen durch effiziente Technologien in den Bereichen Strom-, Wasser- und Heizungstechnik sowie durch ressourcenschonenden Einsatz der Personen vor Ort erreichen.

Der Wasserverbrauch je Dusche sollte zwischen 6 und 8 l/min liegen. Die Empfehlung für eine maximale Duschzeit pro Person liegt bei 4 Minuten, die empfohlene Temperatur liegt bei max. 40°C. Die empfohlene Raumtemperatur im Umkleide- und Duschbereich liegt bei 22°C. Zudem wird für Umkleideräume, Dusch-/Waschräume und Übungsleiterräume eine mittlere horizontale Beleuchtungsstärke von mindestens 120 Lux gefordert. Eine Automatisierung mit Bewegungsmeldern bietet enorme Einsparpotenziale.

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