Sportplatzprüfung: Vorsicht ist besser als Nachsicht
Auf Sportplätzen ist nichts wichtiger als die Sicherheit. Der Sportgeräte-Hersteller artec bietet daher schon seit einigen Jahren die Jahreshauptuntersuchung durch geschulte Sportplatzprüfer an. Dabei erhalten Kunden eine zertifizierte Sportplatzprüfung und einen umfangreichen Prüfbericht inklusive Hilfestellung bei der Mängelbehebung im Nachgang der Prüfung – unabhängig vom Hersteller der Sportgeräte.
Doch warum wird ein Sportplatz überhaupt geprüft? Nachfolgend hat die artec Sportgeräte GmbH die drei wesentlichen Gründe für eine Sportplatzprüfung aufgeführt:
1. Unfälle vermeiden
Ein Grund, warum Sportplätze regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden sollten, ist das Vermeiden von Unfällen. Vor allem, wenn der Auslöser defekte Sportgeräte oder sonstige Beschädigungen der Sportanlage sind, können viele Unfälle vermieden werden.
Sehr einfach zu beheben sind beispielsweise verblasste Sicherheitshinweise auf Sportgeräten. Wind- und Wettereinflüsse lassen mit den Jahren die Schrift verblassen und die wichtigen Hinweise für den sicheren Umgang mit dem jeweiligen Sportgerät sind nicht mehr erkennbar. Ein neuer Aufkleber mit den entsprechenden Warnhinweisen ist schnell und einfach angebracht.
Weitere Schwachstellen, die regelmäßig zu Verletzungen führen, sind gerissene Schweißnähte. Diese stellen gefährliche Fingerfangstellen dar und beeinträchtigen die Stabilität der Geräte. Sehr häufig fehlt bei mobilen Fußballtoren zudem die Kippsicherung. Kippt ein Tor um, kann das zu schweren Unfällen führen.
2. Verkehrssicherungspflicht nachkommen
Betreiber von Sportplätzen sind gesetzlich für die Sicherheit auf ihrer Sportanlage verantwortlich. Unter anderem sind die Vorschriften in § 823 BGB (Schadensersatzpflicht), § 836 BGB (Haftung des Grundstückbesitzers), § 839 BGB (Haftung bei Amtspflichtverletzung) und dem Produktsicherheitsgesetz geregelt. Als Richtlinie, wie man dieser Verantwortung nachkommen kann, hat die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) folgende Empfehlung für Prüf- und Inspektionsintervalle veröffentlicht:
3. Haftungsrisiko minimieren
Wurden keine Sicherheitsmaßnahmen auf dem Sportplatz oder der Sportanlage durchgeführt, haften bei Unfällen häufig die Betreiber. Wurden jedoch Vorkehrungen zum Schutz Dritter vorgenommen, entfällt die persönliche Haftung im Schadensfall. Eine nachweislich regelmäßig durchgeführte Sportplatzprüfung ist daher auch für die Betreiber einer Sportanlage ein wichtiges Instrument, um das eigene Risiko der Haftung im Ernstfall zu minimieren.
Während die Sichtprüfung und die Funktionsprüfung regelmäßig durch Übungsleiter, Sportlehrer und sonstige vertrauensvolle Personen erfolgt, muss die Hauptuntersuchung von extra ausgebildeten Prüfern übernommen werden. Diese sind nach einer erfolgreichen Seminarteilnahme und einer bestandenen Prüfung berechtigt, die Verkehrssicherheit auf Sportfreianlagen zu prüfen.
Seit Ende letzten Jahres hat artec einen frisch ausgebildeten Sportplatzprüfer, der Sportanlagen auf Herz und Niere prüft. Dazu gehören unter anderem folgender Parameter:
- Sicherheit der eingesetzten Sportgeräte (z.B. Kippsicherung für Fußballtore)
- Sicherheitsabstände und hindernisfreie Räume (z.B. Masten, Barriere, Banden mit Bandenwerbung, usw.)
- Allgemeine Nutzungssicherheit (z.B. Entwässerung, Wurf- und Stoßdisziplinen, usw.)
- Sicherheit von Stellflächen für Sportgeräte
Nach erfolgter Prüfung erhalten die Betreiber einen detaillierten Bericht, indem ihnen eine fachkundige Beurteilung der Gefährdungen auf ihrem Sportplatz gegeben wird. Gerne hilft artec auch im Nachgang bei der Mängelbehebung, sodass die Sportanlage sicher und möglichst ohne Haftungsrisiken betrieben werden kann.
Gemeinsam für mehr Sicherheit auf den Sportplätzen
„Die Sicherheit auf den Sportanlagen liegt uns am Herzen! Mit unseren hochwertigen, geprüften und zertifizierten Sportgeräten setzen wir den Grundstein für eine hohe Sicherheit und niedrige Unfallquoten. Um die Sportanlagen noch sicherer zu machen und auf tückische Gefahrenstellen aufmerksam zu machen, halten wir regelmäßig Vorträge zum Thema“, so artec. Erst kürzlich war das Unternehmen zu Gast beim FLVW. Im Rahmen der Sportplatzwochen wurden Interessierte aus Vereinen und Kommunen in zwei Online-Vorträgen auf die relevanten Sicherheitsaspekte aufmerksam gemacht.
Bei Interesse an einer Sportplatzprüfung kann per Mail unter info@artec-sportgeraete.de oder telefonisch unter der Nummer 05422/9470-0 ein Termin für eine Jahreshauptuntersuchung vereinbart werden. (Sportplatzwelt, 01.06.2023)
- Firmenhomepage: artec Sportgeräte GmbH