Dachverbände fordern Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht

Mit einem gemeinsamen Statement haben zwölf Dachverbände und Netzwerke aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft auf die Notwendigkeit einer Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts hingewiesen.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung setzen sich Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen), BBE (Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, BVDS (Bundesverband Deutscher Stiftungen), der Deutsche Fundraising Verband, der Deutsche Naturschutzring (DNR), der Deutsche Spendenrat, der Deutsche Kulturrat, DOSB, das Forum Umwelt und Entwicklung, der Stifterverband sowie der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) für eine Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts ein:

„Unsere Mitglieder stiften Gemeinschaft, fördern das Zusammenleben und geben immer wieder kritische Impulse für die gesellschaftliche Weiterentwicklung. Die im Rahmen des Jahressteuergesetzes angestoßenen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht machen die Arbeit vieler gemeinnütziger Vereine und Stiftungen einfacher. Doch die Vorschläge sind nicht ausreichend und schaffen nicht die notwendige Rechtssicherheit“, so die Position der beteiligten Organisationen.

Anlässlich einer Debatte im Deutschen Bundestag fordern die Dachverbände und Netzwerke eine Klarstellung im Gesetz, dass die eigenen gemeinnützigen Zwecke auch überwiegend oder ausschließlich mit politischen Mitteln verfolgt werden dürfen, solange das Abstandsgebot zu Parteien eingehalten wird. So müsse sich ein Umweltverband politisch für mehr Fahrradwege oder ein Sportverband für eine bessere Förderung des Breitensports einsetzen. Zudem sei eine Klarstellung notwendig, dass sich gemeinnützige Organisationen ausnahmsweise für andere als die eigenen gemeinnützigen Zwecke engagieren dürfen. Wenn ein Sozialverband zu einer Klimaschutzdemonstration aufrufe, dürfe er dadurch nicht seine Gemeinnützigkeit gefährden. Schließlich fordern die Organisationen eine Aufnahme der Zwecke Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz und Frieden als gemeinnützig gemäß der Abgabenordnung.

„Wir wünschen uns über die aktuellen Gesetzesänderungen hinaus eine ernsthafte Auseinandersetzung von Bundestag, Bundesrat und Parteien mit dem Beitrag zivilgesellschaftlicher Organisationen für unsere Gesellschaft und wie dieser Beitrag in der Breite ausreichend abgesichert und gefördert werden kann. Die Corona-Krise hat den Wert zivilgesellschaftlichen Engagements auf zahlreichen Feldern erneut besonders deutlich werden lassen“, so die Organisationen weiter. (Sportplatzwelt, 04.11.2020)

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