RAL Gütezeichen vereinfachen Ausschreibungen

Weniger Aufwand bei der Beschaffung von Sporthallenböden und Sportgeräten – und das im Einklang mit der Vergabeverordnung. Ein Beitrag von RAL-Geschäftsführer und Rechtsanwalt Thomas Roßbach über die Gütesicherung bei Sporthallenprojekten.

Bodenbeläge und Geräte in Sporthallen und Schulturnhallen müssen zwei wesentliche Anforderungen erfüllen: das Verletzungsrisiko so gering wie möglich halten und gleichzeitig hohen sportlichen Ansprüchen genügen. Auf beide Kriterien legen Vergabestellen in öffentlichen Ausschreibungen für Sporthallenböden und Sportgeräte besonderen Wert. Dieser Vergabeprozess ist im Detail festgeschrieben. Das reicht von der Formulierung der technischen Anforderungen und der Anforderungen an die Bieter bis hin zur sorgfältigen Prüfung der Angebote. Diesen hohen Aufwand können Behörden erheblich verringern, wenn sie in ihrer Ausschreibung RAL Gütezeichen als Nachweis der Lieferbedingungen und der Bieterqualifikation akzeptieren. Das Vergaberecht sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor. So können Vergabestellen bei Sportstätten auf das RAL Gütezeichen Sporthallenböden und das RAL Gütezeichen Sportgeräte zurückgreifen, die beide für ein Höchstmaß an Qualität und Sicherheit stehen.

In allen Bereichen des öffentlichen Lebens

Bild: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
RAL Gütezeichen werden seit mehr als 95 Jahren für Produkte und Dienstleistungen vergeben. Vergabestellen erkennen sie als Kriterium in Ausschreibungen an, weil sie bei diesen Angeboten zuverlässig besonders hochwertige Leistungen bei gleichzeitig kalkulierbaren Kosten erwarten können.

Das erleichtert es ihnen, ihren Bürgern eine funktionierende und lebenswerte Infrastruktur anzubieten. Die heute mehr als 160 RAL Gütezeichen finden sich in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens – beispielsweise im Baubereich, im Garten- und Landschaftsbau, in der Abwasserentsorgung und im Straßen- und Wegebau oder in der Gebäudereinigung und Wäschepflege in öffentlichen Einrichtungen.

Vergeben werden die Gütezeichen, die an den drei roten Großbuchstaben RAL im roten Rechteck leicht zu erkennen sind, von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. in seinem Kuratorium und Präsidium sind Wirtschafts- und Verbraucherverbände ebenso vertreten wie Ministerien und Bundesämter, was Neutralität und Unabhängigkeit der Institution gewährleistet.

RAL Gütesicherung macht den Unterschied

Bild: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Grundlage für die Schaffung und die Vergabe der RAL Gütezeichen ist das System der RAL Gütesicherung, das RAL Gütezeichen von allen anderen Kennzeichnungen unterscheidet. Im Mittelpunkt stehen die Güte- und Prüfbestimmungen, die Vergabekriterien. Sie werden von RAL für jedes Gütezeichen in einem neutralen Verfahren festgelegt und umfassen nicht nur die geltenden Normen und Bestimmungen.

Vielmehr beziehen die Güte- und Prüfbestimmungen alle Aspekte ein, die für Kunden relevant sind. Dazu zählen beispielsweise die technischen Anforderungen, die fachliche Qualifikation und Zuverlässigkeit des Personals, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Service, Gewährleistungen und Kundenorientierung. Unternehmen dürfen RAL Gütezeichen nur dauerhaft nutzen, wenn sie die Kriterien stets erfüllen. Sie verpflichten sich, die Einhaltung kontinuierlich zu überwachen und dies zu dokumentieren. Zusätzlich finden regelmäßige Kontrollen durch externe neutrale Einrichtungen statt.

Anforderungen des Vergaberechts erfüllt

Öffentliche Ausschreibungen unterliegen laut Vergabeverordnung generell drei zentralen Anforderungen: dem Gleichbehandlungsgebot bzw. Diskriminierungsverbot, dem Wirtschaftlichkeitsgebot und dem Transparenzgebot.

Die RAL Gütesicherung erfüllt alle drei Anforderungen.

Die Diskriminierung einzelner Bieter wird bereits durch das Verfahren vermieden, in dem die Güte- und Prüfbestimmungen entwickelt werden. Dabei bindet RAL eine Vielzahl von Institutionen wie Wirtschaftsverbände und Verbraucherorganisationen, Bundesund Landesbehörden und Ministerien sowie Prüforganisationen ein. Dieses aufwändige Vorgehen stellt die Objektivität der Vergabekriterien sicher und gewährleistet Herstellerneutralität, da kein einzelnes Unternehmen bevorzugt oder benachteiligt werden kann.

Das Gleichbehandlungsgebot wird auch dadurch erfüllt, dass es allen Unternehmen im In- und Ausland offensteht, ein RAL Gütezeichen zu erwerben. Unternehmen ohne RAL Gütezeichen können ebenfalls an der Ausschreibung teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie die jeweiligen Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen und dies durch ein Prüfzeugnis nachweisen.

Auch mit dem Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsgebot steht die RAL Gütesicherung im Einklang. Dank der breit gefassten Güte- und Prüfbestimmungen sind mit RAL Gütezeichen stets Eigenschaften wie Werterhaltung, Kostensenkung, Betriebssicherheit, Preissicherheit oder Materialschonung verbunden, die den wirtschaftlichen Einsatz öffentlicher Mittel erleichtern. Gleiches gilt für Aspekte wie fachkundiges Personal und fachkundiger Kundendienst, reelle Gewährleistungsbestimmungen und transparente Geschäftsbedingungen, die von der RAL Gütesicherung ebenfalls erfasst werden.

Die dritte Anforderung des Vergaberechts, das Transparenzgebot, erfüllt die RAL Gütesicherung in mehrfacher Hinsicht. Zum einen entwickelt RAL die Güte- und Prüfbestimmungen in einem offenen Verfahren, an dem alle relevanten Institutionen teilnehmen können.

Zum anderen sind die Vergabekriterien jedem zugänglich und werden zudem im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit kann jeder überprüfen, welche Eigenschaften mit dem jeweiligen RAL Gütezeichen verbunden sind.

Im Einklang mit der europäischen Vergaberichtlinie

Auch oberhalb der Schwellenwerte können Vergabestellen RAL Gütezeichen als Kriterium in öffentlichen Ausschreibungen einsetzen. Hier gilt die europäische Vergaberichtlinie. Sie lässt zu, dass ein Gütezeichen als Nachweis von Leistung und Bieterqualifikation herangezogen werden kann, wenn die Kriterien nachprüfbar und nicht diskriminierend sind, das Gütezeichen in einem offenen und transparenten Verfahren eingeführt wurde, es allen Betroffenen zugänglich ist und die Vergabekriterien von neutraler Seite festgelegt wurden. Alle RAL Gütezeichen entsprechen diesen Voraussetzungen.

Für Bauvorhaben, die oberhalb des Schwellenwerts liegen, gelten dieselben Anforderungen der europäischen Vergaberichtlinie.

Vergabestellen können also auch bei diesen Projekten RAL Gütezeichen als Ausschreibungskriterium nutzen. Bei öffentlichen Vergaben von Bauleistungen unterhalb des Schwellenwerts ist allgemein anerkannt, dass sowohl für Eignungskriterien als auch für technische oder andere Leistungskriterien ein Gütezeichen als Nachweis zugelassen werden kann.

Mit ihrer Neutralität, Transparenz und Diskriminierungsfreiheit erfüllen RAL Gütezeichen nach deutschem und europäischem Recht alle Voraussetzungen, damit Vergabestellen sie in öffentlichen Ausschreibungen als Nachweise der Bietereignung und der Leistungen heranziehen können. Mit den Güte- und Prüfbestimmungen stehen Behörden zudem zuverlässige und neutrale Anforderungen zur Verfügung, die sie in die Ausschreibungsunterlagen übernehmen können. Ein weiterer Vorteil der RAL Gütesicherung: Da die Einhaltung der Vergabekriterien stetig von neutraler Seite überwacht wird, entfallen aufwändige Vor- und Nachprüfungen.

Zuverlässig und aktuell

Eine zentrale Rolle für die Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit der RAL Gütezeichen spielen die Güteausschüsse. Sie werden von RAL Gütegemeinschaften eingesetzt, zu denen sich Unternehmen zusammengeschlossen haben, die eine Produktgruppe mit dem RAL Gütezeichen anbieten. Die Güteausschüsse, denen auch neutrale Experten angehören, wachen darüber, dass die Unternehmen die Güte- und Prüfbestimmungen einhalten, und ahnden Verstöße. Sie achten zudem darauf, dass die Vergabekriterien den aktuellen technischen und rechtlichen Entwicklungen entsprechen. Vergabestellen können daher darauf vertrauen, dass RAL Gütezeichen nicht nur dem Vergaberecht entsprechen und zuverlässig sind, sondern auch jederzeit aktuell. (Sportplatzwelt, 07.09.2020)

RAL Broschüre „Öffentliche Auftragsvergabe und RAL Gütesicherung – Ausschreibungen rationalisieren und sicher gestalten“

Wie Vergabestellen mit Hilfe der RAL Gütesicherung und von RAL Gütezeichen den Aufwand bei Ausschreibungen deutlich verringern können, beschreibt die Broschüre „Öffentliche Auftragsvergabe und RAL Gütesicherung – Ausschreibungen rationalisieren und sicher gestalten“.

Die Broschüre erleutert ausführlich,
- wie die RAL Gütesicherung und RAL Gütezeichen die Nachweise für die Bietereignung und für die Einhaltung der technischen Anforderungen erbringen,
- welche Vorteile öffentliche Auftraggeber davon haben,
- welche rechtlichen Grundlagen dafür bestehen und
- warum dies mit der europäischen und deutschen Vergabeordnung in Einklang steht.

Angefordert werden kann die Broschüre bei

RAL Deutsches Institut für Kennzeichnung und Gütesicherung e.V.
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Telefon: 0228 6885 0
E-Mail: RAL-institut@RAL.de
www.ral.de

Zudem steht die Broschüre unter hier zum Download zur Verfügung.

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