Barrierefreiheit: Mehr als Rampen

Öffentliche Sportstätten sollen für jeden auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Ein besonderes Augenmerk sollte deshalb auf der Barrierefreiheit liegen – auch bei Bestandsanlagen. Ein stetiger Prozess, in dem sich Kommunen immer wieder kritisch hinterfragen müssen.

Kommunale Sportstätteninfrastruktur im Bestand soll für alle Menschen auffindbar, zugänglich und nutzbar sein“, so das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in seinem Leitfaden „Auf zu barrierefreien Sportstätten“. Da gerade der Sport über eine außerordentliche gesellschaftliche Bedeutung und die Fähigkeit verfügt, Menschen unterschiedlichen Alters, sozialen und ethnischen Hintergrunds zusammenzubringen und einen wesentlichen Beitrag für ein nachhaltiges und körperlich gesundes Leben mit aktiver Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen leisten kann, sollte vor allem die soziale Komponente bei keinem Sportstättenprojekt hintangestellt werden. Im Gegenteil: Die integrative und inklusive Wirkung des gemeinsamen Sporttreibens sollte vor allem bei öffentlich zugänglichen Sportanlagen genutzt werden, um Menschen an Orten zusammenzubringen, an denen jeder unabhängig von seinen körperlichen, sozialen oder finanziellen Voraussetzungen bestmögliche Bedingungen für seinen Sport vorfindet.

Auffindbar, zugänglich, nutzbar

„Barrierefreiheit wird oft mit Rampen, Aufzügen oder barrierefreien Eingängen gleichgesetzt – doch sie reicht weit über bauliche Maßnahmen hinaus“, erklärt Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch, im Interview mit Sportplatzwelt. „Genauso wichtig ist die Umsetzung von Barrierefreiheit auch bei kommunikativen und technologischen Barrieren.“

Auch das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) hebt im §4 hervor, dass sich Barrierefreiheit nicht nur auf bauliche Maßnahmen beschränkt: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Somit müssen auch Konzepte für Bestandsanlagen laufend hinterfragt werden. Wichtiges Grundlagenwissen zum Barrierefreien Bauen im Bestand liefert hierbei der zuvor erwähnte Leitfaden des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Die drei wesentlichen Aspekte, mit denen sich Kommunen befassen sollten, sind dabei: Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit.

Um die Auffindbarkeit eines Sportangebots bewerten und diesbezüglich Barrierepotenziale erkennen zu können, sollten sich die Planungsverantwortlichen auf baulicher Seite vor allem mit Aspekten wie der Entfernung der Sportgelegenheit zum Wohnort, die ÖPNV-Anbindung, Park- und Haltemöglichkeiten (z. B. Fahrradstellplätze, Bring- und Abholzonen), aber beispielsweise auch der Gelände-Topografie beschäftigen. Vielfältige Angebote, eine gute Öffentlichkeitsarbeit, barrierefreie (Online-)Informationen und feste Ansprechpartner verbessern die Auffindbarkeit abseits baulicher Maßnahmen.

Die Zugänglichkeit betrachtet dann vor allem den Sportraum selbst: Sind Eingänge, Türen, Etagenzugänge, Wege und Durchgänge, Stufen, Treppen und Fahrstühle sowie die Zugänge zu Umkleiden oder Sanitäranlagen barrierefrei? Neben diesen baulichen Themen sollten aber auch soziale und kommunikative Fragen nicht unbeantwortet bleiben: Sind die Nutzungsgebühren adäquat gestaltet? Sind die Vereinsstrukturen leicht zugänglich? Gibt es Assistenzangebote und entsprechend qualifiziertes Personal vor Ort? Ist die Wegeführung (taktil, visuell, auditiv, aber auch kognitiv) vor Ort nachvollziehbar?

Die Nutzbarkeit hängt schlussendlich vor allem mit der gewählten Geräteausstattung zusammen, beschränkt sich aber nicht nur auf spezielle Trainingsgeräte für Menschen mit Behinderung, die einige Hersteller in den vergangenen Jahren entwickelt haben: Alle nutzbaren Technik- und Ausstattungselemente sollten barrierefrei bedienbar sein und auch eine schlechte Akustik kann sich zur Barriere entwickeln. Darüber hinaus sollten die Verantwortlichen bei der Planung barrierefreier Sport- und Bewegungsangebote unter Umständen auch Begegnungs- und Rückzugsmöglichkeiten einplanen, die Öffnungszeiten (falls vorhanden) entsprechend anpassen sowie ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit und den Gerätezustand legen. Anleitungen und Beschilderungen sollten zudem (am besten in einfacher Sprache) die Funktionsweise der einzelnen Geräte genau erklären.

Ein stetiger Prozess

Welche Maßnahmen schlussendlich ergriffen werden, hängt stark von den individuellen Voraussetzungen am Standort ab. Früh sollte deshalb der Kontakt zu Behindertensportverbänden und betroffenen Bevölkerungsgruppen gesucht werden, die in der Regel am besten wissen, welche baulichen Aspekte sich zur Barriere entwickeln könnten. Im Prozess gilt es dann auch, eventuelle Konfliktpotenziale frühzeitig zu erkennen, mit allen betroffenen Akteuren abzuklären und gemeinsam (Kompromiss-)Lösungen zu finden: So können sich beispielsweise am Boden aufgebrachte Leitsysteme für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen zu einem Problem für Rollstuhlfahrer oder Jogger entwickeln. Es geht hier also nicht darum, einzelnen Personengruppen optimale Voraussetzungen zu schaffen, sondern viel mehr darum, jeder Bevölkerungsgruppe die Sportausübung so komfortabel wie möglich zu gestalten, ohne einzelne Gruppen zu benachteiligen.

Auch klar ist dabei, dass Kommunen hier oft nach dem „Trial and Error“-Prinzip arbeiten müssen und die durchgeführten Maßnahmen immer wieder kritisch hinterfragen und eventuell Anpassungen vornehmen müssen. Auch hier ist der Dialog mit den betroffenen Personen entscheidend, um wichtiges Feedback zu bereits durchgeführten Maßnahmen zu erhalten und dieses dann beispielsweise als „Blaupause“ für künftige Projekte nutzen zu können. (Sportplatzwelt, 18.03.2026)

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