Petition: Kostenlose Schwimmbadnutzung für Vereine

Mehr als 3.000 Unterschriften haben rheinland-pfälzische Schwimmvereine und die DLRG Rheinland-Pfalz gesammelt, um künftig für ihr Sportangebot die öffentlichen Schwimmbäder mietfrei nutzen zu können.

Eine hochrangige Delegation des rheinland-pfälzischen Sports unter Leitung von LSB-Präsident Rudolf Storck hat am Montagvormittag in Mainz die Unterschriften der Bürgerbeauftragten Barbara Schleicher-Rothmund übergeben, damit sie im Petitionsausschuss des Landtags behandelt werden. Ziel ist eine Änderung des Sportförderungsgesetzes.

Bisher zahlen Schwimmvereine und DLRG-Gruppen für das Angebot von Schwimmkursen oder Trainingsgruppen in kommunalen Bädern Mieten, die im Jahr fünfstellige Beträge pro Verein erreichen können.

LSB moniert Ungleichbehandlung

LSB-Präsident Rudolf Storck betont, dies stelle „eine gesetzliche Ungleichbehandlung zu anderen Sportvereinen dar, die kommunale Sporthallen und Sportplätze kostenfrei nutzen dürfen“. Die rheinland-pfälzischen Schwimmvereine und die Ortsgruppen der DLRG leisten einen wesentlichen Beitrag zum Schwimmenlernen. Knapp 126.000 Stunden Schwimmausbildungen durch 2437 engagierte Ausbilder*innen wurden 2024 geleistet. Dabei wurden 13.874 Schwimmabzeichen abgenommen „Es geht um die Zahlung von mehr als zwei Millionen Euro an Badmieten, die landesweit anfallen“, erläutert Stefan Nerbas, Präsident des Schwimmverbandes Rheinland. „Etliche Sportvereine sind dadurch in ihrer Existenz bedroht und können dann auch keine Schwimmkurse mehr anbieten. Die Landesförderung in Höhe von 177.500 Euro kompensiert die Kosten nur zu 8,8 Prozent.“

Sportfördergesetz ändern

Der Präsident des Südwestdeutschen Schwimmverbands Anselm Oehlschlägel findet es „richtig, dass Sportangebote in Turnhallen und auf Sportplätzen kostenfrei für Sportangebote sind. Sie dienen der Prävention von Bewegungsmangel. Es ist völlig unverständlich, warum dies für Sportangebote im Wasser anders ist.“ Die Petition fordert die Landtagsabgeordneten auf, § 15 Sportfördergesetz zu ändern, wonach Hallen- und Freibäder von der kostenlosen Nutzung der Sportstätten durch Sportvereine ausgeschlossen sind.

DLRG ist irritiert

Irritiert über die Gesetzeslage zeigt sich auch die DLRG, für die die Präsidiumsmitglieder Anja Geisel und Hermann Kamp an der Übergabe teilnahmen: „Einerseits bilden wir Menschen für die Wasserrettung, den Katastrophenschutz und zur Vermeidung des Ertrinkungstods aus – und andererseits sollen unsere Ehrenamtlichen dann für die Nutzung der Schwimmbäder Geld bezahlen. Das ist für Ehrenamtliche nicht nachvollziehbar.“

Hamburger als Vorbild

David Profit, Präsident des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV), unterstützt die Petition ebenfalls: „Wir haben aktuell eine akute Gefahr, dass die rheinland-pfälzische Bevölkerung ihre Schwimmfähigkeit verliert. In den dritten Schulklassen können teilweise weniger als 50 Prozent der Kinder schwimmen. In der Bevölkerung können aktuell um die 25 Prozent nicht schwimmen. Statt Badmieten zu verlangen, braucht es jetzt eine große Kraftanstrengung für Schwimmkurse. Es ist absurd, hierfür Badmieten zu verlangen. Es wäre eher angezeigt, dem Hamburger Vorbild zu folgen und die Badbetreiber sowie Sportvereine dafür zu bezahlen, dass jedes Kind im schulischen Rahmen bis zum Ende der dritten Klasse sicher schwimmen kann und das Bronzeabzeichen erworben hat.“

Klaus Kuhn, Präsident des Sportbundes Rheinhessen, unterstreicht, dass die Förderung des Ehrenamts nicht nur eine Sonntagsrede bleiben darf: „Mit der Änderung des Sportförderungsgesetzes kann die Landespolitik zeigen, dass ihr Ernst ist.“ (Sportplatzwelt, 30.06.2025)

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