Moderne Sportstätte NRW: 200 Mio. Euro für Sportvereine

Neues Förderprogramm für NRW-Sportvereine: Mit der „NRW-Sportmilliarde“ investiert das Land Nordrhein-Westfalen so viel Geld in den Breitensport wie nie zuvor. Das aktuelle Förderprogramm ist Teil des NRW-Infrastrukturgesetze 2025 bis 2036.

Mit dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 werden landes-weite Investitionen in die Sportinfrastruktur in Höhe von 600 Milli-onen Euro ermöglicht. Das Investitionsprogramm im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Plans gliedert sich in drei zentrale Bereiche:

  • 200 Millionen Euro für Sportvereine
  • 200 Millionen Euro für Schwimmbäder
  • 200 Millionen Euro für kommunale Sportstätten

Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz, hat am Dienstag, 5. Mai 2026, im Rahmen einer hybriden Informations-veranstaltung gemeinsam mit dem Präsidenten des Landessport-bundes Nordrhein-Westfalen, Stefan Klett, und der Vorstandsvor-sitzenden der NRW.BANK, Gabriela Pantring, das Verfahren zum Programmaufruf I für Sportvereine vorgestellt. Im Fokus stehen die Modernisierung, Sanierung und der Neubau von vereinseige-nen Sportstätten.

Staatssekretärin Andrea Milz: „Mit der NRW-Sportmilliarde setzen wir ein starkes Zeichen für den Breitensport und das Ehrenamt. Damit geht das Land entschlossen gegen die bestehenden Sanierungsherausforderungen vor und schafft nachhaltige Rahmenbe-dingungen für mehr Bewegung, Gesundheit und gesellschaftli-chen Zusammenhalt. Bereits in den vergangenen Jahren wurden mit dem Förderprogramm ‚Moderne Sportstätte 2022‘ wichtige Impulse gesetzt, an die nun konsequent angeknüpft wird. Im Sportland Nummer 1 sind wir uns der Bedeutung von modernen und attraktiven Sportstätten bewusst, damit sich Menschen jeden Alters bewegen und engagieren können.“

„Die Landesregierung hat ihr Versprechen gehalten“, sagt Stefan Klett, Präsident des Landessportbundes NRW. „Zeitgleich mit der Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele in KölnRheinRuhr wird die Förderung des Breitensports konsequent ausgebaut. Das neue Förderprogramm zur Sanierung von Sport-stätten ist dabei ein sehr wichtiger Baustein. Er wird dazu beitra-gen, den hohen Sanierungsstau bei vereinseigenen und kommu-nalen Sportanlagen zu reduzieren. Wichtig ist, dass diese Landes-mittel nun durch weitere Fördermittel der Kommunen ergänzt werden.“

Gabriela Pantring, Vorstandsvorsitzende der NRW.BANK, ergänzt: „Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützen wir das Land dabei, Fördermittel aus dem Programm schnell und zielge-richtet dort zu platzieren, wo sie gebraucht werden. Mit unserer Erfahrung sorgen wir für effiziente Abläufe und eine verlässliche Umsetzung – damit aus Förderzusagen zügig konkrete Verbesse-rungen für die Sportvereine vor Ort werden. Schließlich sind mo-derne Sportstätten die Grundlage für das Erleben von Gemein-schaft und für erfolgreiche Integration. Das stärkt den gesell-schaftlichen Zusammenhalt in unserem Land.“

Das Interessenbekundungsverfahren erfolgt, wie bei dem Vorgän-gerprogramm, über das Förderportal des Landessportbundes und startet voraussichtlich am 1. Juni 2026 mit dem Programmaufruf.

Ziel ist es, die Bedingungen für Vereine praxisnah zu verbessern und die Antragsverfahren schlank und transparent zu gestalten, sodass die Mittel zügig in konkrete Projekte vor Ort fließen.

Damit unterstützt Nordrhein-Westfalen gezielt den Breitensport, eng verbunden mit dem Bekenntnis zur Olympischen Idee und der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele KölnRheinRuhr. Die Landesregierung verfolgt damit konsequent das Ziel, gleichermaßen sportliche Aktivität, gesellschaftliche Teil-habe und die Lebensqualität in allen Regionen des Landes zu fördern.

Zeitschiene zum Programmaufruf I „Sportvereine“

Ab sofort:

Abstimmungsprozess auf örtlicher Ebene zwischen Sportvereinen und den zuständigen Stadt- und Gemeindesportverbänden sowie Kreis- und Stadtsportbünden

Ab 18. Mai 2026:
Informationsveranstaltungen für Sportvereine als Videokonferenzen

Ab 1. Juni 2026:
Freischaltung des Moduls „Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen“ im Förderportal des Landessportbundes NRW (Start des Interessensbekundungsverfahren)

Ab 1. September 2026:
Freischaltung des Moduls „förderplan.web“ zur Antragstellung

(Sportplatzwelt, 06.05.2026)

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