Der Beckenbereich: Zentrum der Bäderanlage

Die Planung für den Beckenbereich folgt einem Katalog von Richtlinien,  der darauf ausgerichtet ist, dass für alle Nutzergruppen, vom Plantschebecken bis zur Sprunganlage, jederzeit höchstmögliche Sicherheit gewährleistet ist. Unter anderem werden standardisierte Maße und Bau- und Einbauweisen vorgegeben.

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Planung und Bau von Bäderanlagen unterliegen spezifischen Normen und Vorschriften. Sei es die höchstzugelassene Wassertiefe eines Nichtschwimmer-Beckens oder die Mindestanzahl an Ausstiegen bei Vario- oder Schwimmbecken. Sie sind beispielweise in den Unfallverhütungsvorschriften, den Richtlinien für den Bäderbau, der DIN 19643 – Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser – oder auch den Bestimmungen des internationalen Schwimmverbandes (FINA) festgelegt. Je nach Beckenart müssen dabei verschiedene Regelungen beachtet werden.

Es gibt jedoch auch allgemeine Vorschriften für den Bau, neben weiteren auch solche hinsichtlich der Beckentypen. Grundsätzlich kann zwischen Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken unterschieden werden. Für ersteres ist eine Wassertiefe von 1,80 m angeraten, letzteres darf 1,35 mund ein Bodengefälle von 10 % nicht überschreiten. Die Angaben der Wassertiefen müssen deutlich erkennbar und dauerhaft am Beckenrand angebracht sein. Die Becken in Hallenbädern sind in der Regel rechteckig angelegt, in Freibädern sind beim Nichtschwimmerbecken auch weitere Formen anzutreffen.

Wird ein Becken sowohl von Schwimmern als auch von Nichtschwimmern genutzt, müssen diese mittels eines Trennseils voneinander abgegrenzt werden. Fällt der Schwimmerbereich im Gegensatz zum Nichtschwimmerbereich dabei deutlich ab, ist das einen Meter vor dem Abfallen zu kennzeichnen. In Hallenbädern stehen als zusätzliche Alternative Variobecken zur Verfügung, deren Böden sich je nach Bedarf verstellen lassen. So kann ein und dasselbe Becken für Schwimmer, Nicht-Schwimmer sowie weitere Zielgruppen genutzt werden. Variobecken eignen sich also vor allem dann, wenn wenig Platz zur Verfügung steht, die Bäderanlage jedoch einer Vielzahl von Nutzungsarten genügen soll.

Springerbecken sind weitere Bestandteile vieler Bäderanlagen. Die Mindestwassertiefe beträgt 3,20 m, je nach Absprunghöhe können bis zu 4,50 m erforderlich werden. Besitzt ein Becken lediglich Startblöcke, ist eine Wassertiefe von 1,80 Meter ausreichen. Die Größe des Springerbeckens variiert je nach Art und Anzahl der Sprunganlagen. Damit das Becken auch als Lehrschwimmbecken, eine Sonderform des Nicht-Schwimmerbeckens, verwendet werden kann, sollte vorzugsweise eine Abmessung von 12,5 m, 16,66 m oder 25 mgewählt werden.

Auch Wellenbecken stellen eine besondere Attraktion dar. Die Form des Beckens kann frei gewählt werden, muss jedoch bestimmten Mindestmaßen entsprechen. Die Wellenhöhe darf maximal 1 m betragen. Für die jüngeren Besucher der Badeanlage können zusätzlich Planschbecken bereitgestellt werden, die maximal eine Wassertiefe von 0,60 mund ein Gefälle von 10 % aufweisen dürfen. In freizeitorientierten Bädern gibt es eine Vielzahl weiterer Becken, die die bereits genannten ergänzen, beispielsweise Mehrzweckbecken, Aktionsbecken, Kinderbecken und Wasserrutschenbecken.

Allgemeine Vorschriften

Trotz der Vielzahl an Becken gibt es allgemeine Vorschriften, die beim Bau eines jeden beachtet werden müssen. Diese betreffen zum einen den Beckenboden, der eben sein muss und bei Übergängen höchstens ein Gefälle von 30° aufweisen darf. Senkrechte Übergänge sind unzulässig. Beckenböden in Nichtschwimmer-Becken sind zudem rutschhemmend zu gestalten. Dies ist gegeben, wenn der Bodenbelag der Information Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche (GUV-I 8527) entspricht.

Schwimmer- und Springerbecken sind von der Regelung ausgeschlossen. Für diese ist jedoch eine umlaufende Beckenraststufe von mindestens 0,10 m Breite in 1,20 m bis 1,35 m unterhalb der Beckenkante vorgeschrieben. Beckenraststufen und weitere Einbauten unterhalb der Wasseroberfläche müssen grundsätzlich so gestaltet werden, dass sie die Badegäste nicht in Gefahr bringen und Verletzungen vermieden werden. Abflüsse und Pumpensaugleitungen fallen ebenso in diese Kategorie wie Stützkonstruktionen, Haltegriffe und Sitzstufen.

Der Beckenkopf als Bereich zwischen dem Beckenumgang und der Wasserfläche muss eine durchlaufende Festhaltemöglichkeit besitzen, was über eine mindestens tiefe Mulde oder mindestens 15 mm hohe Wülste erreicht werden kann. Ein Höchstabstand von 60 mmvon der senkrechten Wand hat sich hierbei bewährt. Um Unfälle zu vermeiden, müssen Becken- und Überlaufkante bei hochliegendem Wasserspiegel deutlich erkennbar sein.

Dies kann durch eine farbliche Absetzung des gesamten Beckenkopfs oder aber nur der Ablaufrinne erreicht werden. Bei einer finnischen Rinne – von der Beckenwand steigt eine schiefe Ebene zum Umlauf hin an – müssen mindestens 25 mm der senkrechten Wand und 25 mm der waagrechten Fläche optisch auffällig gekennzeichnet werden. Befindet sich die Ablaufrinne oben auf dem Beckenkopf liegend, muss diese bodenbündig abgedeckt werden. Die Öffnungsbreite der Abdeckungen darf maximal 8 mm betragen.

Rutschhemmende Bodenbeläge

Auch die Beckenausstiege und -einstiege stellen einen wichtigen Punkt in der Planung einer Bäderanlage dar. Die Ausstiege betreffend gibt es für jede Beckenart gesonderte Vorschriften. Die Größe eines Beckens muss ebenfalls bei der Anzahl der Ausstiege berücksichtigt werden. Schwimm- und Variobecken mit einer Länge von 25 m müssen mindestens über 4 Ausstiege verfügen, Variobecken mit einer Länge von 50 m über mindestens 6.

Beim Übergang vom Nichtschwimmer- in den Schwimmerbereich muss ebenfalls ein Ausstieg vorhanden sein. Ein Nichtschwimmerbecken erfordert dagegen eine längsseitige Treppe mit zwei Leitern. Auch bei Beckenausstiegen kommen die Vorschriften der GUV-I 8527 zur Rutschhemmung zur Anwendung. Eine farbige Kennzeichnung der Treppenstufen ist ebenfalls erforderlich. Beckeneinstiege sind sowohl wandbündig als auch parallel an der Längsseite mit einem Mindestmaß von 1 m Breite einzubauen und mit Handläufen zu versehen. Höhenverstellbare Treppen erleichtern bestimmten Gruppen den Einstieg ins Becken.

Nicht nur hinsichtlich des Beckens müssen verschiedenen Vorschriften und Normen berücksichtigt werden, auch unterliegt die Bäderanlage allgemeinen baulichen Anforderungen. Diese betreffen unter anderem die Verkehrswege und Fußböden des Beckenumgangs, Fluchtwege und Notausgänge, Türen, Beleuchtungseinrichtungen und Sicherheitsbeleuchtung sowie Handläufe und Absturz-Sicherungen.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Kennzeichnung sind ebenfalls geregelt.

Zur Vermeidung von Unfällen um das Becken herum müssen Verkehrswege mindestens eine Breite von 1,25 m aufweisen, an Stellen mit Beckenleitern mindestens 2 m. Über den Verkehrswegen muss eine lichte Mindesthöhe von 2,10 m nachgewiesen werden. Des Weiteren sollten dort Wasseransammlungen, Unebenheiten, Stolperstellen und Löcher vermieden werden.

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