Der Weg zur neuen Sporthalle

Der Bau einer Sporthalle ist in der Regel ein langwieriger Prozess. Vom Tag der Idee bis zum Baubeginn und der letztlich alles entscheidenden Fertigstellung vergehen meist viele Jahre, wenn es sich um einen konventionellen Bau handelt und nicht um die Erstellung einer Leichtbauhalle, die auf wesentlich unkompliziertere Weise zu bekommen ist. Um den Prozess finanziell zu optimieren und zeitlich zu reduzieren, gilt es einige Aspekte zu berücksichtigen, und sich von erfahrenen Experten unterstützen zu lassen.

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Im gesamten Planungsprozess stellt die Bedarfsermittlung den ersten und zugleich fundamentalen Schritt dar. Bis in die 1980er Jahre fand die Bedarfsplanung für Sporthallen, wie von allen anderen Sportstätten auch, nach den einwohnerbezogenen städtebaulichen Orientierungswerten des „Goldenen Plans“ der Deutschen Olympischen Gesellschaft (DOG) statt. Im Zuge sozio-ökonomischer Veränderungen stieß die starre Richtwertplanung jedoch auf immer mehr Vorbehalte, und so hat sich eine Vorgehensweise durchgesetzt, die sich am tatsächlichen Bedarf und Sportverhalten der Bevölkerung orientiert. Dennoch muss der Bedarf für eine Sporthalle von einer Interessengemeinschaft (zum Beispiel ein Sportverein oder eine Schule) angemeldet werden. Mithilfe von Experten und der Meinung von potenziellen Benutzergruppen gilt es für die Interessengemeinschaft, den Bedarf zu erläutern und die hohe gesellschaftliche Bedeutung der Sporthalle hervorzuheben. In diesem Rahmen müssen Fragen über die spätere Art der Nutzung (Sportarten, Mehrzwecknutzung etc.) und Belegungsdichte (Nutzungsintensität) beantwortet werden. Man sollte, wo die Lage nicht eindeutig ist, sich darauf einstellen, viele Meinungen zu hören, sich viele Argumente bereitzulegen und sicher auch, möglichst viele Interessenvertreter einzubinden, um zu einem politischen Konsens zu gelangen.

Planungsbeteiligte
•    Nutzervertretungen (Lehrer, Vereine)
•    Spezialisierte Fachplaner (Dach, Tragwerk, Boden etc.)
•    Projektsteuerer
•    Architekt
•    Finanz-, Steuer- und Rechtsberatung
•    Bauunternehmen

Trends aufgreifen

Der Typus einer Sporthalle sollte keineswegs als gegeben angenommen werden. Der Vereinssport befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Es wird immer schwieriger, von der Kindheit und Jugend an Menschen in den institutionalisierten Sport zu führen. Eine Fragmentierung der Gesellschaft und Interessensgruppen trägt hierzu bei, aber auch die wachsende Neigung zu unverbindlicheren Aktivitäten als denen im Verein. Die Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement hat nachgelassen, aber auch das Schulsystem nagt an den Fundamenten des Vereinssports.

Wenn Kommunen Fitness-Parcours sowie Soccer- und Skate-Anlagen im öffentlichen Raum anbieten, kommen sie damit ihren Aufgaben nach. Aber auch Vereine und Sportanlagen müssen sich den Herausforderungen stellen, Trends aufgreifen und sich bemühen, über den Katalog der klassischen Sportarten und Strukturen hinaus attraktiv zu sein.

Inweiweit dies zur Etablierung regel-offener Sportanlagen führen muss, wird in Fachkreisen schon länger diskutiert. Es ist auch davon auszugehen, dass Experten für Sportanlagen interessante Lösungen anbieten können. Ob im Umfeld der Sporthalle ein Parcours Sinn macht, ob innen oder außen eine Kletterwand integriert wird – diese und vergleichbare Ansätze sind immer eine Überprüfung wert.

Und zumindest in einem Punkt führen sportwissenschaftliche Erkenntnisse zur Reduktion: Der über einige Jahre propagierte Kraftraum mit teuren Sitzgeräten zum isolierten Training von Muskelgruppen, die schnell verschleißen und dann noch zum Sicherheitsrisiko werden, ist garantiert obsolet. Für ein umfassendes Athletik-Training braucht es heute nur noch Gewichtheber-Plattformen mit Rack, einen robusten, elastischen Boden und einige für das funktionelle Training bedeutsame, Kleingeräte, Kettlebells, Freihanteln und Bänder.

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wird die konzeptionelle Ausrichtung festgehalten. Dies beinhaltet unter anderem Aspekte wie die Standortabklärung, die infrastrukturelle Erschließung und die Definition der späteren Benutzergruppen. Aus einer Analyse des späteren Bedarfs heraus wird dabei auch die Entscheidung über die Größe der Sporthalle und die sportartspezifische Ausstattung gefällt. In diesem Zusammenhang werden die gewünschten Sportgeräte, der Sportboden und weitere Baudetails bestimmt. Die Entscheidung über die Größe der Halle ist jedoch nur zu treffen, wenn man weiß, wofür man die Halle später nutzen möchte. Handelt es sich bei der Sporthalle um eine reine Schulsporthalle oder wird sie auch von Vereinen genutzt? Findet nur Breiten- oder auch Wettkampf- bzw. Leistungssport statt? Diese und die Fragen nach den auszuführenden Sportarten sind früh zu klären. Denn für den Spielbetrieb von Hallensportarten sind die Spielfeldmaße und die entsprechende Sicherheitszone vorgegeben. Die Regelgrößen nach DIN 18035-1 bieten eine gute Orientierung bei der Entscheidung über die Gesamtgröße einer Halle. Über den wettkampforientierten Raumbedarf hinaus sollte eine zukunftsorientierte Sportstättenentwicklung zudem den steigenden Bedarf an kleineren Spiel- und Bewegungsräumen in Gymnastikraumgröße und dringend benötigten Abstellräumen berücksichtigen. Im späteren Verlauf ist nur noch eine Unterteilung bereits bestehender Sportflächen möglich – sei es durch Ballfangnetze, Trennvorhänge oder andere mobile Maßnahmen.

Auch wenn in der späteren Innengestaltung der Halle einige Freiheiten liegen, so ist doch zu berücksichtigen, dass einige Sportarten kaum miteinander unter einem Dach kombiniert werden können. Ein Paradebeispiel ist die fast unmögliche Kombination von Hallenfußball und Tennis, die nur bei sehr geringen Ansprüchen der Sportler zu realisieren ist. In der Regel sind die Anforderungen an Boden, Licht und Geräteaufbau bei diesen Sportarten zu unterschiedlich. Die Praxis zeigt, dass die klassische Schulsporthalle mit einem Boden mit Mehrfeldmarkierung und einer multifunktionellen Sportausrichtung die Breite des Schulsports gut abdeckt. Um jedoch in allen Bereichen die Sportmöglichkeiten zu optimieren, ist eine genaue Anforderungsanalyse in der Planungsphase dringend erforderlich. Darüber hinaus sollte auch eine Mehrzwecknutzung abseits des Sports berücksichtigt werden. Weitere Punkte, die aus der Machbarkeitsstudie hervorgehen, sind infrastrukturelle Aspekte sowie ein grober Finanzierungsplan und ein Rahmenterminplan.

Schritt für Schritt zur neuen Sporthalle

In der Vorbereitung auf ein derartiges Bauprojekt ist der Einsatz einer kompetenten Planungskommission unabdingbar. Für Projekte in der Größenordnung einer Sporthalle ist zudem die breite Unterstützung der Bevölkerung wichtig. Somit sollten die Planungskommission und die Initiatoren des Bauvorhabens stets in Kontakt und Austausch mit Bürgern, Sportvereinen, Politikvertretern und anderen relevanten Interessensgruppen stehen. Die endgültige Entscheidungskraft und -verantwortung liegt dann aber bei der Planungskommission. Denn sie legt die entscheidenden Planungsschritte fest.

Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie gilt es in einem ersten Planungsschritt, die Umsetzbarkeit des Konzeptes zu überprüfen. Bei einer Gegenüberstellung des erwünschten und dem machbaren Konzept werden dem Fachplaner einige Entscheidungen abgenommen, andere hingegen müssen unter sozio-ökonomischen Gesichtspunkten noch getroffen werden. Eine gute Hilfe bei der Erstellung eines endgültigen Konzeptes ist die Besichtigung vergleichbarer Anlagen und der Austausch mit erfahrenen Sporthallenbetreibern. Ein weiterer Punkt in der Planung ist die Festlegung des Kostenrahmens und einer Prognose hinsichtlich der Betriebskosten. Dabei gilt der Einbezug sämtlicher finanzieller Mittel, sei es durch Eigenkapital, Sponsorengelder oder Fördermittel. Ist der finanzielle Rahmen gesteckt und das Konzept erstellt, geht es in einem nächsten Schritt dazu über, sich an ausführende Unternehmen zu wenden.

Als eine der zentralen Fragen bleibt jene, ob ein Hallenprojekt durch die Ausschreibung der Einzelgewerke und der Beauftragung eines Architekten verwirklicht werden soll oder mit einem Generalübernehmer. Da sich einige Unternehmen aus dem Sporthallenbau darauf spezialisiert haben, Gesamt-Pakete zu Fixpreisen anzubieten, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dieser Weg für den Investor ein zufriedenstellendes Ergebnis bringt. Während das Honorar von Architekten nach der Bausumme bemessen wird, ist die planerische Leistung im Angebot des GÜ bereits enthalten. Dieser wickelt zudem den gesamten Auftrag von der Planung bis zur schlüsselfertigen Übergabe aus einer Hand ab. Der Bauherr hat einen Ansprechpartner – und, vorausgesetzt, es handelt sich um ein entsprechend spezialisiertes Unternehmen mit zahlreichen Referenzen im Bereich des Sporthallenbaus, bringt dieser eine besondere Kompetenz in allen Gewerken mit.

Hierbei kann er auf vielfach bewährte Ausstattungskonzepte zurückgreifen und gleichzeitig auf die individuellen Besonderheiten jedes Projekts eingehen. Etwaige Wünsche des Bauherrn, örtliche Handwerksbetriebe oder beispielsweise einen bestimmten Gerätehersteller einzubinden, stehen dem nicht im Wege. Als besonders wertvoll kann sich am Ende auch die langjährige Erfahrung des Sporthallen-Experten erweisen – er bietet wertvolle Unterstützung bei zentralen konzeptionellen Überlegungen und ist in der Lage, die hieraus hervorgebrachten Entschlüsse mit entsprechenden technischen Lösungen sinnvoll und ganz zum Vorteil des Betreibers umzusetzen. Wer sich den Zuschlag für einen Generalunternehmer sparen möchte, kann auch einen Architekten als Gesamtplaner engagieren, der die einzelnen Gewerke dann in der klassischen Einzelvergabe ausführen lässt. Für jeden Bauherren müssen die persönlichen Vor- und Nachteile der jeweiligen Formen abgewogen werden.

Ob man nun ein General- oder mehrere Einzelunternehmen beauftragt, ein kleineres Büro oder größeres Unternehmen mit ins Boot holt – die Begleitung des Projekts durch einen Sportfachspezialisten ist in jedem Fall dringend geraten. Viele Architekturbüros und Planungsunternehmen haben bereits Erfahrung in derartigen Projekten, wissen, worauf es ankommt und können Qualitätsvorgaben definieren. Um die passenden Partner beim Sporthallenbau zu finden, bietet sich ein Blick in die jeweiligen Referenzen und Arbeitsschwerpunkte der potenziellen Architekten und Unternehmen an.

Das Planerteam – bestehend aus Architekten und Bauunternehmen – wird folglich in die Planungskommission integriert und fungiert durch das Expertenwissen als Berater und Vertreter des Bauherrn. Neben der Überwachung des Projektes aus sporttechnischer Sicht und der Beratung bei Bau und Betrieb zählt dazu auch die Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzten Ziele und der gesetzliche Vorgaben. Die allgemeinen Anforderungen sind unter anderem die gesetzlichen Vorgaben zu Brandschutz, Sicherheit, Fluchtwegen, Umweltverträglichkeit, Energiekonzept und eine behindertengerechte Konzipierung. Zu den sportartspezifischen Anforderungen zählen die richtige Auswahl der Sportgeräte, des Bodens und des benötigten Materials sowie Angaben zum Betriebskonzept.

Gesetze, Verordnungen, Normen und Regelwerke für den Sporthallenbau (Auswahl)
•    Musterbauordung (MBO) / Landesbauordnung (LBO)
•    Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättV) bzw. Versammlungsstättenverordnungen der Länder (VStättV)
•    Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
•    Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
•    DGUV-Vorschriften (Deutsche Gesetzliche Unfallverordnung)
•    DIN 18032 Sporthallen – Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung, Teile 1 – 6
•    DIN 18040 Barrierefreies Bauen
•    DIN EN 12193 Sportstättenbeleuchtung
•    DIN EN 13200, Teil 1 – 6 Zuschaueranlagen
•    DIN EN 14904 Sportböden
•    DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
•    DIN 18041 Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen
•    DIN 58125 Schulbau – Bautechnische ANforderungen zur Verhütung von Unfällen
•    DIN 276 Kosten im Bauwesen

Die Ausstattung richtet sich nach dem Nutzungskonzept

Die Auswahl der Sportgeräte richtet sich nach dem späteren Nutzungsprofil der Sporthalle. Vor allem die Auswahl der Sportgeräte, die im Betrieb fixiert werden müssen (Tore, Körbe, etc.), sollte schon frühzeitig getroffen werden. Denn zur Befestigung der Gerätfundamente werden Bodeneinbauten erforderlich. Dabei sind statische Vorgaben, die Normen des Bundesamts für Sport (BASPO), die DIN 18032-6 und möglichst Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) zu berücksichtigen. Auch bei der Wahl des Sportbodens kommt es auf die spätere Nutzung an. Welche Sportarten sollen gespielt werden, und sollen darüber hinaus noch andere Veranstaltungen stattfinden? Diese und weitere Fragen gilt es im Rahmen der Bodenauswahl zu klären. Die DIN-Norm V18032-2 unterstützt Entscheidungsträger bei der Auswahl des passenden Bodens. Qualitätsmaßstäbe sind darüber hinaus die Prüfzertifikate der jeweiligen Sportbodenhersteller. Weitere Baudetails, die zu klären sind, betreffen die Konstruktionsweise des Gebäudes, die Statik, das Dach, die elektrische Ausstattung sowie das Energie- und Bewässerungskonzept.

Generell gilt es bei der Konstruktion einer Sporthalle alle Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen, Qualitätsmaterialien zu verarbeiten und beim Bau der Fassade auf energiesparende Isolation zurückzugreifen. Ein zukunftsweisendes Konzept ist das des Passivhauses. Die Grundidee lautet dabei, den betrieblichen Energieverbrauch durch die Bauweise bis auf null zu minimieren. In enger Abstimmung mit der Konstruktionsweise gilt es, das am besten geeignete Dach auszuwählen. Am vorteilhaftesten für Sporthallen scheint aufgrund der Möglichkeit, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren, die Wahl eines geneigtes Daches, wie etwa eines Pult- oder Satteldaches. Diese können im Bau zwar teurer sein als ein Flachdach, bieten aber auch aus statischen Gründen Vorteile.

Bei einer häufigen und vielseitigen Nutzung einer Sporthalle liegt ein besonderes Augenmerk zudem auf der Elektronik. Neben der Beleuchtung, der Anzeigetafel und der Beschallung fallen darunter unter anderem die Sprachalarmanlage und die Bedienung von automatisch regulierbaren Trennwänden sowie ausfahrbaren Basketballkörben oder Toren. In den modernen Hallen funktioniert dies mithilfe von zentral steuerbaren Eingabesystemen, mit denen beispielsweise die Beleuchtung von den Nutzern gesteuert werden kann. Die Gebäudeüberwachung und die Energieoptimierung können über Bedien-Schnittstellen oder automatisiert gesteuert werden.

Die Hallenbeleuchtung muss in der allgemeinen Nutzung gut sein, richtet sich aber auch nach schwerpunktmäßig ausgeübten Sportarten. So braucht man beim Badminton zum Beispiel stärkeres Licht als beim Fußball. Daher ist ein pauschaler Richtwert über die empfohlenen Stromkosten auch kaum möglich. Als kleiner Anhaltspunkt ist jedoch mit auf den Weg zu geben, dass die Stromkosten einer standardisierten Dreifachturnhalle 15.000 Euro im Jahr nicht übersteigen sollten. Bei der Beschallung reicht für kleinere Veranstaltungen schon der Aufbau einer kleinen Lautsprecheranlage, während sich für Sportevents mit mehr Publikum die Installation einer integrierten Beschallungsanlage aufdrängt.

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Die Publikation informiert auf über 150 Seiten über die Planung und den Bau sowie die Ausstattung und den Unterhalt von Indoor-Sportanlagen. Das KOMPENDIUM SPORTHALLE ist in mehrere Abschnitte untergliedert: Konzeption, Ausstattung, Gebäudetechnik.