Förderung: EU-Mittel für Sportstättenprojekte nutzen

Die Förderung von Sportstättenprojekte ist vorwiegend Ländersache. Neben einzelnen Bundesprogrammen bieten sich aber auch verschiedene EU-Programme an, um an wichtige Fördermittel zu gelangen.

Während die Städtebau- und Sportstättenförderprogramme der Länder und des Bundes jährlich oft um ein Vielfaches überzeichnet sind, stehen im Rahmen verschiedener EU-Förderprogramme oft auch zum Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfristen noch ausreichend Mittel zur Verfügung. Viele Kommunen sind sich indes nicht darüber im Klaren, dass die verschiedenen EU-Fördertöpfe auch für kommunale oder überregionale Sportstättenprojekte genutzt werden können. Da diese Fördertöpfe allerdings oft nicht explizit bzw. ausschließlich dem Sport zur Verfügung stehen, ist bei der Antragstellung mitunter Kreativität gefragt, um an die begehrten Mittel zu gelangen.

Prinzipiell können nachhaltige Bau- und Sanierungsprojekte im Bereich kommunaler Sportstätten auch über verschiedene EU-Programme (ko-)finanziert werden – Vereine haben es hier deutlich schwerer.

Kommunen die Projekte über die umfangreichen und in der Vergangenheit zum Ende der Laufzeit hin selten vollständig ausgeschöpften EU-Fonds bezuschussen lassen möchten, können dabei beispielsweise auf den ELER-Fonds (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) bzw. den EFRE-Fonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) oder das aus dem ELER-Fonds finanzierte LEADER-Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums in den 312 LEADER-Regionen (Stand: 2020) zurückgreifen, um Sanierungs- und Neubauvorhaben mit besonderer Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung oder die soziale Integration mit EU-Mitteln realisieren zu können.

EFRE

Insgesamt stehen den EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen des EFRE-Fonds für den aktuellen Förderzeitraum von 2021 bis 2027 Mittel in Höhe von 226 Mrd. Euro zur Verfügung – allein 10,9 Mrd. Euro entfallen davon auf die Bundesrepublik Deutschland. Das allgemeine Ziel, die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der EU, soll dabei vor allem durch mehrere spezifische Ziele erreicht werden: Die Förderung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förderung der Energieeffizienz und Reduzierung der Treibhausgasemissionen, die Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und hochwertigen Dienstleistungen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur sowie die Stärkung der Rolle der Kultur und des nachhaltigen Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Eingliederung und die soziale Innovation.

In der 2021 überarbeiteten Fassung der EFRE-Richtlinien wird der Sport – infolge der Bemühungen des EU-Büros des EOC – erstmals explizit als wesentlicher Bestandteil obengenannter Ziele erwähnt: „Im Interesse der sozialen Inklusion und der Armutsbekämpfung […] muss der Zugang zu Sozial-, Bildungs-, Kultur- und Erholungsdienstleistungen einschließlich Sport, samt Infrastruktur, verbessert werden, wobei den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen, Kindern und älteren Menschen Rechnung zu tragen ist.“

Durch die explizite Erwähnung des Sports in den überarbeiteten Förderrichtlinien sollte es den zuständigen Verwaltungsbehörden in Zukunft deutlich schwerer fallen, Sportstättenprojekte aus dem Förderprogramm auszuschließen. Auf der anderen Seite haben es Kommunen künftig zwar etwas leichter, EU-Mittel aus dem EFRE-Fonds für sportstättenbezogene Projekte zu akquirieren, da die Mittel aber für eine große Bandbreite an Verwendungszwecken vorgesehen sind, ist eine kreative Bewerbung, die möglichst viele der förderfähigen Maßnahmen und Bereiche abdeckt, aber weiterhin der erfolgversprechendste Weg, an die begehrten EU-Mittel zu gelangen.

Eine Bewerbung um EU-Mittel aus dem EFRE-Fonds sollte deshalb wohl durchdacht sein, da Sportstättenförderung zwar nicht das erklärte Ziel des EFRE ist, die Ziele des EFRE aber über eine moderne, nachhaltige und inklusive Sportstättenlandschaft erreicht werden können. Die relevantesten und über den EFRE-Fonds zuschussfähigen Ziele, die durch den Neubau oder die Sanierung einer Sportanlage nach neuestem Standard der Technik und entsprechendem Nutzungskonzept erreicht werden können, beinhalten den verbesserten Zugang zur Sportinfrastruktur für alle Bevölkerungsgruppen, die Verbesserung der Energieeffizienz und CO2-Reduktion kommunaler Nichtwohngebäude sowie den Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung.

Da die Auswahl förderfähiger Projekte und auch die Vergabe der Fördermittel durch die einzelnen Bundesländer erfolgt, sollten sich die Projektverantwortlichen frühzeitig mit den zuständigen Behörden zusammensetzen, um eventuelle Anpassungen am Projekt vornehmen zu können und so die Erfolgsaussichten zu verbessern.

Anzumerken ist hierbei, dass die EFRE-Richtlinie zwar die zentrale Verordnung für die Vergabe von EU-Mitteln aus dem EFRE-Fonds darstellt, die tatsächliche Bewilligung und Vergabe der Mittel aber Sache der einzelnen Bundesländer bzw. der für den EFRE-Fonds zuständigen regionalen Verwaltungsbehörden ist. Jede regionale Verwaltungsbehörde greift bei der Vergabe ihrer Mittel auf individuelle „Operationelle Programme“ zurück, die sich zwar an den Vorgaben der EFRE-Richtlinie orientieren, deren Förderschwerpunkte aber von Region zu Region unterschiedlich gewichtet werden können.

Fazit

Kommunen, die Projekte über den EFRE-Fonds bezuschussen lassen wollen, sollten sich also zunächst die Operationellen Programme ihrer jeweils für die Mittelvergabe zuständigen regionalen Verwaltungsbehörde zu Gemüte führen: Wird der Sport bzw. seine Sportstätten hier explizit als förderwürdiges Gut erwähnt? Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Antrag so formuliert werden, dass das geplante Sportstättenprojekt wesentlich zur Erreichung der Ziele des EFRE-Fonds beiträgt – z.B. als Leuchtturmprojekt für die Stadtteilentwicklung oder die Integration im Quartier. Weitere Ansatzpunkte könnten dann z.B. eine Verbesserung der CO2-Bilanz, die soziale Integration, Inklusion oder die Wirtschaftsförderung in der Region sein. Auch nachhaltige Bauprojekte mit Modellcharakter (z.B. Gebäude mit innovativen Baumaterialien) sind in der Regel über den EFRE-Fonds zuschussfähig.

Die Höhe der Zuschüsse wird in der Regel individuell bemessen, 90 % der förderfähigen Kosten stellen hier in der Regel den absoluten Höchstbetrag dar. Eine Bewerbungsfrist gibt es hingegen nicht, Anträge können jederzeit eingereicht werden. Kommunen, die sich ernsthaft mit einer Finanzierung durch EU-Mittel auseinandersetzen, ist geraten, frühzeitig den Kontakt zu den entsprechenden Bewilligungsbehörden zu suchen (und zu halten): Aufgrund der großen Spannweite förderfähiger Ziele und Maßnahmen sowie der Tatsache, dass Anträge meist argumentativ bewertet und nicht nur eine Liste an Fördervoraussetzungen abgehakt werden, können die schlussendlich getroffenen Förderentscheidungen mitunter sehr politisch sein. Auch die Wahrnehmung, inwieweit der Sport tatsächlich zur Erreichung der EFRE-Ziele beitragen kann, ist von Behörde zu Behörde teils sehr unterschiedlich. (Sportplatzwelt, 20.11.2023)

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