Gastbeitrag: Die Zukunft der Sportinfrastrukturförderung in Deutschland

Ein Beitrag von Daniela Schneckenburger, Beigeordnete für Bildung, Integration, Kultur, Sport und Gleichstellung beim Deutschen Städtetag und Robert Voigtsberger, Beigeordneter für Bildung, Jugend und Sport der Stadt Köln, über die aktuelle Situation rund um die Förderung von Sportinfrastruktur sowie Ansätze für zukünftige Fördermethoden.

Historisch betrachtet fußt die heutige Sportinfrastruktur in Deutschland auf dem ersten sogenannten Goldenen Plan der 1960er und 1970er Jahre. Schon damals wurden die gesundheitspräventiven Wirkungen von Sport und Bewegung und der damit verbundene volkswirtschaftliche Nutzen erkannt. Dementsprechend wurde die flächendeckende Schaffung von Sportstätten als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen. Das Programm zum Aufbau der Sportinfrastruktur wurde von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam finanziert. Mit dem Goldenen Plan wurde die Grundlage der deutschen Sportstätteninfrastruktur geschaffen, wie wir sie heute kennen.

Die Autoren

Daniela Schneckenburger, ist seit Juni 2022 Beigeordnete für Bildung, Integration, Kultur, Sport und Gleichstellung des Deutschen Städtetages. Die ausgebildete Lehrerin verfügt über ausgeprägte Erfahrungen im Bereich Kommunalpolitik und Verwaltung: nach mehreren Jahren im Schuldienst des Landes NRW, Mitgliedschaft im Landtag NRW und kommunalpolitischer Tätigkeit war sie sieben Jahre Beigeordnete in Dortmund für Schule, Familie und Jugend.

Robert Voigtsberger ist seit April 2019 Beigeordneter für Bildung, Jugend und Sport der Stadt Köln. Zuvor war er Erster Beigeordneter der Stadt Stolberg und als Dezernent für die Bereiche Jugend, Schule, Soziales, Sport, Kultur und Tourismus zuständig. Zuletzt fungierte er dort als kommissarischer Verwaltungschef. 2008 schloss Robert Voigtsberger sein Studium an der Sporthochschule Köln mit den Schwerpunkten Ökonomie und Management ab. Im Anschluss daran war er beim Deutschen Behindertensportverband in verschiedenen Funktionen (u. a. stellvertretender Sportdirektor) tätig.

Der Förderung des Sports und einer aktiven Lebensweise kommt auch heutzutage eine große Bedeutung zu. Von den drei staatlichen Ebenen sind es nun vor allem die Kommunen, die die Förderung des Sports für die gesamte Bevölkerung betreiben.

Mit Ausnahme der Verpflichtung zur Bereitstellung und Unterhaltung der für den Schulsport erforderlichen Infrastruktur gehört die Sportförderung rechtlich zu den sogenannten freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben.

Gleichwohl ist die Sportförderung ein wichtiger Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Rolle der Kommunen besteht insbesondere darin, Sportstätten für den Schul- und Breitensport zu planen, zu bauen und zu unterhalten. Die Kommunen leisten ca. 80 % der öffentlichen Gesamtausgaben in diesem Bereich. Ungefähr zwei Drittel der Sportstätten in Deutschland befinden sich in kommunaler Trägerschaft. Darüber hinaus fördern und unterhalten die Kommunen eine Vielzahl nicht normierter Sportmöglichkeiten und -gelegenheiten im öffentlichen Raum. Damit kommt den Kommunen als wichtigstem Sportförderer in Deutschland besondere Bedeutung zu.

Die Kommunen betreiben dabei großen Aufwand, um die eigenen Sportstätten zukunftsgerichtet und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. So werden aktuelle und zukünftige Bedarfe der Bevölkerung mittels empirischer Sportentwicklungsplanungen festgestellt. Daneben sind auch die allgemeine demografische Entwicklung und Schulentwicklungspläne für die Sportstättenplanung von Belang. Kommunen begreifen Sport dabei als Teil der integrierten Stadtentwicklung.

Problemlage Sportinfrastruktur in Deutschland

Ein großer Teil der Sportstätteninfrastruktur stammt aus der Ära des Goldenen Planes und ist daher in die Jahre gekommen. Laut dem KFW-Kommunalpanel ist von einem Investitionsstau zwischen 8 und 12 Mrd. Euro für Sportstätten und Bäder auszugehen. Bei dieser Betrachtung bleiben jedoch die Schul- und Vereinssportstätten unberücksichtigt.

Davon ausgehend hat eine gemeinsame Expertise des Deutschen Olympischen Sportbunds, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes den Sanierungsbedarf für alle Sportstätten in Deutschland – kommunale und Vereinssportstätten – 2018 auf insgesamt rund 31 Mrd. Euro geschätzt. Es kann als gesichert gelten, dass sich diese Summe in den letzten Jahren sogar noch erhöht hat. In Köln ist gerade der Zustand der kommunalen Sportinfrastruktur durch das Potsdamer Institut für kommunale Sportentwicklungsplanung im Rahmen eines umfassenden Sportstättenmanagements detailliert aufgenommen worden. Das Ergebnis bestätigt die vorgenannten Untersuchungen.

Der enorme Sanierungsstau hat oftmals seinen Ursprung in der schwierigen Haushaltslage, in der sich viele Kommunen in Deutschland befinden. Die sich daraus ergebenden Sparzwänge führten nicht selten zum Aufschub von grundlegenden Sanierungs- und Neubauprojekten. Stattdessen wurde versucht, die vorhandenen Anlagen mit dem geringstmöglichen finanziellen Aufwand instand zu setzen. Über die Jahrzehnte ist so vielerorts eine Situation entstanden, die viele Bürger*innen kennen: in die Jahre gekommene Sportanlagen, knappe Schwimmflächen und mangelnde Barrierefreiheit. Hinzu kommt, dass Sporthallen, Schwimmbäder und Vereinsheime energetisch häufig nicht auf dem aktuellen Stand sind, obwohl diese Einrichtungen diesbezüglich enormes Potenzial aufweisen.

Wie sollten Investitionen in die Sanierung von Sportstätten zukünftig konzipiert sein?
Wie sollten Investitionen in die Sanierung von Sportstätten zukünftig konzipiert sein? Bild: Sportplatzwelt

Aktuelle und vergangene Förderprogramme

Programme zur Förderung der Breitensportinfrastruktur gab und gibt es viele. Zum Teil förder(te)n sie die Sportinfrastruktur unmittelbar. Vor allem ist dabei der „Investitionspakt Sportstätten“ des Bundes und der Länder zu nennen, der leider kürzlich vorzeitig eingestellt worden ist. Zum Teil steht der Sport nicht unmittelbar im Fokus eines Förderprogramms, kann aber als „Quereinsteiger“ ebenfalls profitieren. Auf Bundesebene ragte dabei das Konjunkturpaket II heraus, das für die Sportinfrastruktur eine ganz wichtige Unterstützung war. Der Bund unterstützt zudem Baumaßnahmen für den Spitzensport, die eine besondere Bedeutung für die Sportlandschaft haben. Aktuell leuchten auf Bundesebene die Förderprogramme „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ und „Kommunal-Richtlinie“ besonders hell.

Auch auf Länderebene existier(t)en verschiedenste Förderansätze für den Sport. In Nordrhein-Westfalen war das jüngst das Programm „Moderne Sportstätte 2022“.

Flankiert wird die Bundes- und Landesförderebene durch Sportförderprogramme der Kommunen, die ganz unterschiedliche Ausprägung haben. In Köln hat der Rat der Stadt kürzlich eine neue Sportförderrichtlinie beschlossen, die sich auf Basis der Ergebnisse der Sportentwicklungsplanung innovativen Förderansätzen widmet. Erstmals gibt es darin beispielsweise ein intersektorales Budget der beiden Dezernate für Sport und für Klimaschutz.

Nicht überall sind die Plätze derart neu.
Nicht überall sind die Plätze derart neu. Bild: Sportplatzwelt

(Un)tauglichkeit der bisherigen Förderprogramme

Die genannten Förderprogramme und viele weitere haben wichtige Beiträge für die Sportlandschaft geleistet. Umfangreiche Mittel sind in den Sport geflossen. Dennoch ist die Sportinfrastruktur in dem Zustand, wie sie zuvor beschrieben wurde. Woran liegt das? Sind die Förderprogramme nicht die richtigen? Reicht das Geld nicht aus? Bekommt der Sport die Förderprogramme gar nicht mit oder verschläft sie gar? Die Antworten sind in einem komplexen föderalen Konstrukt von Bund, Land und Kommune auf der einen Seite und dem organisierten Sport auf der anderen Seite nicht leicht zu finden. Spricht man allerdings mit Kollegen und potenziellen Fördermittelempfängern, dann werden immer wieder sechs Probleme benannt:

  1. Die Förderprogramme kommen und wirken häufig zu kurzfristig, so dass Planungen darauf schwer ausgerichtet werden können.
  2. Die Förderprogramme stellen aufgrund ihrer Komplexität hohe Anforderungen an personelle Ressourcen, die gerade kurzfristig nicht vorhanden sind.
  3. Die Förderprogramme sind fast ausnahmslos überzeichnet, sodass viele Anträge trotz hoher Qualität schlussendlich nicht berücksichtigt werden können. Die Programme schaffen so keine Planungssicherheit für die Kommunen.
  4. Die Erbringung der in den Förderprogrammen geforderten Eigenanteile stellt gerade für finanzschwächere Kommunen eine große Herausforderung dar.
  5. Es besteht keine tagesaktuelle bundesweite Gesamtübersicht über Förderprogramme, die den Sport unmittelbar und mittelbar betreffen, was angesichts der Fülle der Förderprogramme auch eine große Herausforderung darstellt.
  6. Die Förderprogramme sind nicht selten inhaltlich zu eng und begrenzt, weil sie nur aus einem Fachgebiet des Fördermittelgebers kommen und damit Bedarfe anderer Bereiche nicht ausreichend berücksichtigen (können). Dies kann mitunter Fehlanreize schaffen, da so der Fokus vom tatsächlichen Bedarf auf potenzielle Fördergegenstände gelenkt wird.

(Idealtypische) Zukunft von Förderprogrammen

Als Zwischenfazit kann festgehalten werden, dass es enormer finanzieller Mittel bedarf, um den Sanierungsstau im Bereich der Sportstätten in Deutschland zu beheben.

Die Kommunen sind zur Bewältigung dieser Herausforderung aufgrund ihrer Haushaltslage auf Fördermittel des Bundes oder der Länder angewiesen. Dabei hilft grundsätzlich jedes Förderprogramm, welches den Sportstätten zugutekommt, weiter. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch aufgezeigt, dass das Ziel, den Sanierungsstau in absehbarer Zeit aufzulösen, kaum mit der vorherrschenden Logik von Förderprogrammen zu erreichen sein wird. Im Folgenden legen wir daher den möglichen Rahmen einer neuen Förderlogik dar, die dabei helfen kann, die Aufgabe tatsächlich zu bewältigen.

Da es sich bei der Ertüchtigung der Sportinfrastruktur in Deutschland um eine nationale Aufgabe handelt, ist der Bund als entscheidender Fördermittelgeber zu betrachten.

Ein idealtypisches Förderprogramm sollte den wichtigsten Trägern von Sportstätten in Deutschland – den Kommunen und Vereinen – zugutekommen. Ein solches Förderprogramm muss dabei selbstverständlich dem föderalen System und den rechtlich verankerten Zuständigkeiten Rechnung tragen. Daher wird keine direkte Förderung der Empfänger durch den Bund angestrebt. Vielmehr sollten die Länder vermittelnde Rolle einnehmen und die Weiterverteilung der Mittel entsprechend der Trägerstruktur an Kommunen und Vereine verantworten. So wäre gleichzeitig sichergestellt, dass die Sportstättensanierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen und bearbeitet wird.

Kernelement eines idealtypischen Förderprogramms stellen weitgehend frei verwendbare Budgets dar, die zum Zwecke der Sanierung oder des Ersatzneubaus von Sportstätten und Sportgelegenheiten eingesetzt werden können. Diese Budgets sollten langfristig angelegt sein und feste Fördervoraussetzungen und Beträge garantieren, die sowohl investiver als auch konsumtiver Natur sind. Fördermittelgeber verfolgen in der Regel eine Politik der „goldenen Zügel“, um sich so Steuerungsmöglichkeiten zu verschaffen. Die von uns skizzierte Budgetlösung soll nicht bedeuten, dass diese „goldenen Zügel“ vollständig aus der Hand gegeben werden müssen. Auch mit Erteilung der Budgets können durch die Länder Zielvorgaben für deren Verwendung festgelegt werden. Beispielsweise könnten auch mit einer Budgetlösung Vorgaben zur Barrierefreiheit oder der energetischen Sanierung gemacht werden. Budgets ließen es dabei zu, dass Kommunen die Wege zur Erreichung dieser Ziele selbst wählen können.

Darüber hinaus scheint eine Verpflichtung der Kommunen, ausreichende finanzielle Mittel zur Wartung und Unterhaltung der geförderten Sportinfrastruktur in die eigenen Haushalte einzustellen, sinnvoll, sofern die Maßnahmen durch die Städte selbst durchgeführt werden.

Die Budgetmittel sollten für solche Maßnahmen verausgabt werden dürfen, die sich aus kommunalen Sportentwicklungsplanungen ergeben und damit Ergebnis eines entsprechend breit angelegten empirischen Prozesses sind. Die Sportentwicklungsplanungen sollten sich dabei eng an dem „Memorandum zur kommunalen Sportentwicklungsplanung“ der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft orientieren, das nicht nur in der Sportwissenschaft, sondern auch in der Praxis anerkannt ist. Um Kommunen, die bislang über keine Sportentwicklungsplanungen verfügen, später auch an den Budgetmittel teilhaben lassen zu können, wäre es zudem sinnvoll, wenn Zuschussmöglichkeiten für die Erarbeitung von Sportentwicklungsplanungen geschaffen werden. Mit der Budgetlösung geht einher, dass auch der Sport im öffentlichen Raum und der selbstorganisierte Sport gefördert werden sollten. Entscheidend sollte in jedem Fall sein, dass die Budgets verpflichtend zusätzlich und ausschließlich in die kommunalen Sportbudgets fließen müssen, um zu verhindern, dass an anderer Stelle im städtischen Haushalt auf Kosten des Sports gekürzt wird.

Die Vorteile einer Budgetlösung liegen auf der Hand. Der wohl wichtigste Aspekt ist die dadurch entstehende Planungssicherheit für die Kommunen. Da Budgetmittel nur einmal ausgegeben werden können, beinhaltet ein solcher Ansatz den immanenten Anreiz zur effizienten Mittelverwendung.

Anders als herkömmliche Förderprogramme schafft eine Budgetlösung auch keine Fehlanreize. Wir können uns vorstellen, dass Mittelgeber größten Wert auf eine ordnungsgemäße und effiziente Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel legen. Gerade hierin erkennen wir eines der wichtigsten Argumente für frei verwendbare Budgets. Ein weiterer gewichtiger Vorteil besteht in der enormen Vereinfachung des Förderprozesses. Knappe Planungs- und Verwaltungsressourcen bei allen Beteiligten werden so geschont, die Verfahren deutlich beschleunigt. Dies liegt nicht nur im Interesse der Empfänger, sondern auch von Vorteil für den Mittelgeber. Schließlich erhöht die Budgetlösung den kommunalen Gestaltungsspielraum. Denn Kommunen können nunmehr die Maßnahmen priorisieren und flexibel umsetzen, ohne auf eine komplexe Förderkulisse und die Erbringung von festgelegten Eigenanteilen angewiesen zu sein.

Der von uns vorgestellte Budgetansatz ist keinesfalls mit einer Verteilung der Mittel „mit der Gießkanne“ gleichzusetzen. Vielmehr stellt der Ansatz gleich dreifach die bedarfsgerechte Verteilung der Mittel sicher. Zuerst, indem der Bund die Mittel angemessen an die Länder verteilt. Dazu bietet sich beispielsweise ein Schlüssel an, der neben der Einwohnerzahl soziale Faktoren berücksichtigt.

Ein solcher Verteilungsmechanismus hat sich bereits beim „Investitionspakt Sportstätten“ bewährt. Zweitens können die Länder mit der Ausweisung der Budgets wiederum sicherstellen, dass die Mittel dorthin fließen, wo sie am dringendsten benötigt werden.

Drittens tragen die Kommunen dafür Sorge, die Mittel vor Ort entsprechend festgestellter Bedarfe im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung einzusetzen. Dafür müssen die Kommunen mit ihren Fachleuten in den Verwaltungen dann auch einstehen, wenn sie den Vertrauensvorschuss von Bund und Ländern durch eine Budgetlösung erhalten. (Sportplatzwelt, 25.05.2023)

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