Neue Leitlinien für Spitzen- und Leistungssport-Förderung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben ein neues Grobkonzept für die moderne und transparente Förderung des Spitzen- und Leistungssports vereinbart.

Bereits im Jahr 2016 haben BMI und DOSB mit dem „Reformkonzept zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung in Deutschland“ eine erste Strukturreform eingeleitet. Die bisherigen Schritte haben jedoch nicht dazu geführt, dass der Abwärtstrend bei der deutschen Medaillenbilanz gestoppt werden konnte oder sich Rahmenbedingungen für Athletinnen und Athleten ausreichend verbessert haben.

Es besteht weiterer Reformbedarf. BMI und DOSB haben sich daher im Juni 2022 in einen Dialogprozess begeben, um die Spitzensportförderung weiterzuentwickeln. Länder und Interessenvertreter des organisierten Sports wurden beteiligt. Mit dem jetzt vorliegenden Grobkonzept haben sich BMI und DOSB auf den Rahmen für die künftige Spitzensportförderung verständigt. Deren weitere Ausarbeitung wird ab Januar 2023 eine gemeinsame Arbeitsgruppe von BMI, DOSB und den Ländern übernehmen. Weitere Stakeholder, insbesondere Athletinnen und Athleten-Gruppen, werden beteiligt. Noch im Jahr 2023 soll die Umsetzung beginnen.

Sportministerin Nancy Faeser: „Mit den getroffenen Vereinbarungen machen wir den Spitzensport in Deutschland zukunftsfest. Unsere Spitzenathletinnen und Spitzenathleten brauchen exzellente und verlässliche Rahmenbedingungen. Mit einem Sportfördergesetz, das wir erstmals in der Geschichte schaffen, und einer unabhängigen Sportagentur stellen wir die Weichen für ein modernes und transparentes Fördersystem.“

Faeser weiter: „Wir wollen sportliche Leistungen auf internationalem Top-Niveau und Maßstäbe beim Thema Werte und Integrität setzen. Deshalb liegt mir die Gründung des Zentrums für Safe Sport so sehr am Herzen – für einen konsequenten Schutz vor sexualisierter Gewalt., aber auch vor anderen Formen der psychischen und physischen Gewalt.  Das BMI als Sportministerium und der DOSB werden die vereinbarten Maßnahmen nun zügig mit den Ländern und den weiteren Beteiligten abstimmen und in die Umsetzung gehen.“

DOSB-Präsident Thomas Weikert: „Wir sind uns im Sport und mit der Politik einig, dass der deutsche Leistungssport neue, innovative Impulse braucht. Wir wollen eine Trendwende bei den internationalen Erfolgen unserer Athletinnen und Athleten schaffen. In einer Sportagentur bündeln wir die Kräfte, indem wir Steuerung und Förderung erstmals aus einer Hand ermöglichen. Das Sportfördergesetz schafft dafür die notwendige Planungssicherheit und Kontinuität für die Sportverbände. Damit erreichen wir mehr Flexibilität im System, Bürokratie wird abgebaut und unsere Verbände können sich wieder auf das konzentrieren, was im internationalen Wettbewerb wichtig ist: die langfristige Entwicklung von Spitzenleistungen.“

Wesentliche Punkte des neuen Grobkonzepts:

Sportfördergesetz
In einem Sportfördergesetz des Bundes sollen die Ziele, Rollen und Zuständigkeiten im Spitzensport und das künftige Fördersystem einschließlich der Sportagentur verbindlich geregelt werden.

Unabhängige Sportagentur
Eine unabhängige Sportagentur wird künftig zentraler Bestandteil des Spitzensportfördersystems. BMI und DOSB machen die strategischen Vorgaben für die Spitzensportförderung. In dem vorgegebenen Rahmen agiert die Agentur eigenverantwortlich und trifft die Förderentscheidungen eigenständig. In einem ersten Schritt wird die Sportagentur im Bereich der Förderung olympischer Verbände tätig werden. Verfahren werden verschlankt und flexibilisiert. Ziel ist eine effiziente, transparente und potenzialorientierte Förderung nach rein sportfachlichen Aspekten.

Werte und Integrität im Sport
Zentrale Maßnahme wird die Einrichtung eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport zur Bekämpfung physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt im Sport. Als deren erstes Element implementieren Bund und Länder Anfang 2023 eine unabhängige Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport.

Athletinnen und Athleten
Eine zusätzliche Förderung in Form eines Individualbudgets für Spitzenathletinnen und -athleten mit Medaillenpotenzial soll geprüft werden. Individualleistungen können z.B. zusätzliche Trainingsausstattung und eine spezielle personelle Betreuung sein.

Leistungssportpersonal
An Bundesstützpunkten sollen gezielt optimale Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Hierzu wird die Erhöhung der Förderhöchstgrenzen für das Leistungssportpersonal – insbesondere der Trainer – angestrebt. Das DOSB-Konzept zur „Verbesserung der arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen für Trainerinnen und Trainer soll konsequenter umgesetzt werden; ausgewählte Aspekte aus dem Konzept sollen ggf. zu Fördervoraussetzungen gemacht werden. Der DOSB wird sich für eine bessere Ausbildung des Leistungssportpersonals einsetzen.

Stützpunkte gemäß internationalen Standards ausstatten
Die optimale, an internationalen Spitzensportstandards orientierte Ausstattung dieser Trainingsstätten sowie Service- und Unterstützungseinrichtungen sind notwendige Bedingungen für einen erfolgreichen Spitzensport. Dafür bedarf es einer weiteren Konzentration der Stützpunktstruktur.

Nachwuchsleistungssport
Ein erfolgreicher Spitzensport braucht eine ausreichende Zahl und hinreichend entwickelte Talente. Deshalb werden gemeinsam mit den Ländern Möglichkeiten zur Verbesserung der Talentsichtung, -förderung und der Schnittstellen im Sportsystem erörtert.

(Sportplatzwelt, 23.11.2022)

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