Übersicht: Sportstätten- und Vereinsförderung des Bundes in Bayern

Auf Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hat die Bundesregierung offengelegt, in welcher Höhe in den vergangenen Jahren Bundesmittel in die Sanierung bayerischer Sportstätten geflossen sind. Ein Überblick.

„Gut ausgestattete barrierefreie sowie energieeffiziente Sportstätten und Schwimmbäder sind eine entscheidende Voraussetzung, um auch im Freistaat Bayern Sport für alle zu ermöglichen“, so Nicole Gohlke, bayerische Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken. „Hier braucht es mehr Unterstützung vom Bund. […] Selbst im finanziell starken Bayern gibt es noch einen hohen Sanierungs- und zum Teil auch Neubaubedarf an Sportstätten, der offensichtlich nicht allein vom Land und den Kommunen abgedeckt werden kann. Der von uns vorgeschlagene Goldene Plan Sport mit 10 mal eine Milliarde für Sportstätten in Deutschland würde auch bayerischen Sportstätte massiv helfen.“

Dr. André Hahn, sportpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, ergänzt: „Ein zielgerichteter und mit den Ländern abgestimmter Einsatz von nicht unerheblichen Bundesmitteln erfordert auch von der Bundesregierung genaue Kenntnisse über die Situation in Bund und Ländern hinsichtlich der Entwicklung des Schul-, Breiten- und Spitzensports sowie der dafür benötigten Sportstätten und Schwimmbäder. Die derzeitigen Kenntnisse sind […] noch sehr lückenhaft. Ein detaillierter Überblick ist jedoch nötig, um die Zuwendungen auch mit Blick auf die Verteilung zwischen den Bundesländern transparent und nachvollziehbar zu gestalten, ebenso um Schwachpunkte wie die Schaffung von Barrierefreiheit endlich gezielt anzupacken […].“

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage der Linken hatte die Bundesregierung zwar eingeräumt, nicht in Gänze über den Zustand der Sportstättenlandschaft in Deutschland und explizit in Bayern im Bilde zu sein, informiert aber gleichzeitig, in welcher Höhe in den vergangenen Jahren Bundesfördermittel aus den verschiedenen Sportstättenprogrammen des Bundes nach Bayern geflossen sind. Sportplatzwelt hat in diesem Zusammenhang die Bundeszuschüsse, die der Bund seit 2019 in bayerische Sportstätten und Schwimmbäder investiert hat, in einer Übersicht zusammengefasst.

Den größten Kostenpunkt macht dabei das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ aus. Das Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes ist eines der größten Bundesförderprogramme für Sportstätten sowie Jugend- und Kultureinrichtungen. Seit dem ersten Projektaufruf im Jahr 2015 stellte der Bund insgesamt (Stand: 2021) rund 1,6 Milliarden Euro für verschiedene (nicht nur) sportinfrastrukturelle Projekte in ganz Deutschland zur Verfügung. Seit 2020 wird das Förderprogramm vom Projektträger Jülich betreut, bei dem bis zum Jahr 2021 über 1.000 Förderanträge eingegangen sind – allein 367 im vergangenen Jahr.

Seit dem 01. Januar 2019 sind im Rahmen dieses Bundesprogramms rund 161 Mio. Euro in den Freistaat Bayern geflossen. Gefördert wurden hiermit insgesamt 102 kommunale Sportstätten- und Schwimmbadprojekte im Freistaat mit einem durchschnittlichen Bundeszuschuss in Höhe von rund 1,4 Mio. Euro je Projekt. Die höchste Förderung erhielt dabei die Sanierung des historischen Familienbads in Gräfenberg mit einer Fördersumme von 3,8 Mio. Euro bei einer Gesamtinvestitionssumme von rund 6 Mio. Euro. Im Schnitt wurden mehr als die Hälfte der veranschlagten Gesamtinvestitionen durch das Förderprogramm abgedeckt: Der kommunale Eigenanteil an den Gesamtinvestitionen betrug im Schnitt 46,33 %.

Auf dem zweiten Platz landet der Bund-Länder-Investitionspakt Sportstätten. Im Rahmen dieses Förderprogramms stellt der Bund den einzelnen Ländern jährlich finanzielle Mittel in Millionenhöhe zur Sanierung kommunaler Sportstätten in Aussicht. Im Jahr 2020 und den ersten Monaten des Jahres 2021 flossen hierüber insgesamt rund 39 Mio. Euro in den Freistaat und seine kommunale Sportstätteninfrastruktur. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 63 Projekte realisiert bzw. angegangen, die durchschnittliche Fördersumme je Projekt beträgt rund 570.000 Euro. Der Investitionspakt Sportstätten lockt vor allem mit seinen hohen Förderquoten – der kommunale Eigenanteil bei allen Projekten betrug lediglich 10 %. Das kostenintensivste Projekt stellte dabei die 2021 begonnene Sanierung der Eissporthalle Mitterteich, die einen Zuschuss in Höhe von 1,71 Mio. Euro erhalten hat.

Während die genannten Förderprogramme in erster Linie zur Verbesserung bzw. zum Erhalt der kommunalen Sportstätten- und Schwimmbadinfrastruktur beitragen sollen, hat der Bund mit der Kommunalrichtlinie ein Förderprogramm ins Leben gerufen, das sich vor allem auf Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verminderung von CO2-Emissionen konzentriert. Im Rahmen des Bundesprogramms sind neben Kommunen auch gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Sportvereine antragsberechtigt.

So wurden im Zusammenhang mit der vom 01.01.2020 bis 31.12.2021 gültigen „Kommunalrichtlinie 2020“ insgesamt 88 kommunale Klimaschutzprojekte im Bereich der Sportstätten mit insgesamt rund 3,5 Mio. Euro bezuschusst. Die durchschnittliche Fördersumme je Projekt betrug rund 40.000 Euro, der durchschnittlich zu leistende kommunale Eigenanteil betrug 62,7 %. Das finanzstärkste Projekt, das im Rahmen der Kommunalrichtlinie 2020 gefördert wurde, betraf die Sanierung bzw. den Austausch veralteter raumlufttechnischer Anlagen in einer kommunalen Sporthalle in Ingolstadt – hier gewährte der Bund einen Zuschuss in Höhe von rund 335.000 Euro.

Anfang 2022 wurde die Kommunalrichtlinie 2020 durch die aktuell gültige Kommunalrichtlinie 2022 abgelöst, mit der einige Änderungen einhergehen. Mit Stand vom 11. Mai 2022 konnten im Rahmen dieses Bundesförderprogramms bereits 10 Förderanträge von bayerischen Kommunen bewilligt werden. Auch hier beträgt die durchschnittliche Fördersumme je Projekt rund 40.000 Euro. Bislang sind aus dem Programm rund 400.000 Euro in die Modernisierung bayerischer Sportstätten geflossen.

Vom Erfolg dieses Bundesprogramms zeugt vor allem der Blick auf gemeinnützige Sportvereine: So konnten im Zeitraum von 2020 bis 2022 insgesamt 821 Vereinsprojekte gefördert werden. Hierbei wurde vor allem der Austausch veralteter Hallenbeleuchtungssysteme oder Außenbeleuchtung (z.B. die Umrüstung veralteter Flutlichtanlagen auf LED-Technik) bezuschusst. Die durchschnittliche Fördersumme je Projekt fiel hier mit rund 13.000 Euro aber deutlich geringer aus als bei Maßnahmen in kommunalen Sportstätten. Die mit rund 62.000 Euro höchste Förderung erhielt dabei der SC 1926 Eltersdorf für den Austausch seiner Außenbeleuchtung. Insgesamt flossen im Rahmen der Kommunalrichtlinie 2020 rund 10,9 Mio. Euro in vereinseigene Sportstätten im Freistaat.

Und auch im Rahmen der neuen Kommunalrichtlinie 2022 konnten bislang (Stand: 11. Mai 2022) bereits 69 Förderanträge bewilligt werden. Bei einer durchschnittlichen Fördersumme von rund 17.700 Euro sind hierüber bislang rund 1,2 Mio. Euro in die Vereinssportstättenlandschaft im Freistaat Bayern geflossen.

Corona-Sonderhilfen

Um die Liquidität von Sportvereinen, Unternehmen und anderen Akteuren aus der Wirtschaft zu sichern, hat der Bund in den vergangenen zwei Jahren bekanntermaßen verschiedene Soforthilfeprogramme ins Leben gerufen – nicht nur für den Amateur- und Breitensport, sondern auch für den Profisport. Die Bundesregierung veröffentlichte auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke unter anderem die finanziellen Zuschüsse für Profisportvereine: „Für den Zeitraum von April 2020 bis März 2022 wurden von bayerischen Vereinen und Unternehmen im Bereich des Profisports 228 Anträge gestellt und insgesamt 34.544.406,63 Euro an Coronahilfen Profisport bewilligt.“

Am meisten von Liquiditätsproblemen betroffen waren dabei vor allem Profi-Eishockey-Clubs: Hier wurden insgesamt 109 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 19 Mio. Euro bewilligt. Zum Vergleich: Von Seiten der professionellen Fußballvereine erreichten die Bundesregierung lediglich 12 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 3,2 Mio. Euro.

Dass nicht nur Profisportvereine, sondern vor allem auch gemeinnützige Amateur- und Breitensportvereine von den coronabedingten Einschränkungen in besonderer Weise betroffen waren, ist längst bekannt. Der Bund als Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken: „Im Rahmen der Corona-Zuschussprogramme Überbrückungshilfen, Neustarthilfen, November- und Dezemberhilfe in der Ressortverantwortung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima waren Sportvereine grundsätzlich antragsberechtigt, wenn sie die Antragsvoraussetzungen erfüllten.“

In diesem Zusammenhang hat der Bund gemeinnützigen Sportvereinen in Bayern, die nicht den Kriterien eines Profisportvereins entsprechen, seit Juni 2020 mit insgesamt rund 58,8 Mio. Euro unterstützt. Das größte Investitionsvolumen nahm dabei die Überbrückungshilfe III ein, im Rahmen derer vom November 2020 bis Juni 2021 insgesamt 1.343 Anträgen auf Soforthilfe-Leistungen stattgegeben wurde. Beantragt wurden Soforthilfen in einer Gesamthöhe von rund 42,7 Mio. Euro, ausgezahlt wurden schlussendlich rund 35,5 Mio. Euro.

Wie prekär die vergangenen zwei Jahre für viele Sportvereine waren, zeigt ein Blick auf die Gesamtzahlen: Seit dem Start des ersten Soforthilfeprogramms, der Überbrückungshilfe I aus dem Juni 2020, sind insgesamt 4.924 Anträge von Sportvereinen aus Bayern eingegangen. Mit Blick auf die insgesamt 11.725 Sportvereine im Freistaat (Stand: 2021) eine Zahl, die zunächst erschreckend wirkt, allerdings umfassen die Angaben des Bundes zur Gesamtzahl der Anträge auch jegliche Änderungsanträge sowie eventuelle Mehrfach-Anträge desselben Vereins. (Sportplatzwelt, 25.05.2022)

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