In acht Schritten zum erfolgreichen Schwimmbad-Projekt

Der (Neu-)Bau oder die Revitalisierung von Schwimmbädern stellt Kommunen vor große Herausforderungen, die durch gut strukturierte Vorbereitung, Planung und Umsetzung zu einem Erfolg werden können. Was sind also die Schritte, um den Einstieg in ein solches Projekt erfolgreich zu gestalten? Ein Gastbeitrag von Meike Weichel, Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei Becker Büttner Held.

Im Rahmen des BBH-Bäderforums informieren die Rechtsexperten von Becker Büttner Held in einer Online-Sonderveranstaltung für Kommunen und Betreiber öffentlicher Schwimmbäder in Nordrhein-Westfalen über den erfolgreichen Einstieg in eine erfolgreiche Schwimmbadsanierung bzw. einen Neubau.

Termin: Mittwoch, 25.08.2021, 10.00 Uhr – 11.30 Uhr

Interessenten können sich direkt auf der Website von Becker Büttner Held anmelden.

1. Zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Der Bau oder die Revitalisierung von Schwimmbädern ist häufig begleitet von politisch geprägten Wünschen oder Vorstellungen der Bürger. Nicht selten wird der (Um-)Bau zum Anlass genommen, zunächst einmal alle möglich oder interessant erscheinenden Nutzungsmöglichkeiten des Schwimmbades in Erwägung zu ziehen.

Spaßbad, Sportbad & Co.: Zunächst sollten sich die Verantwortlichen für ein geeignetes Konzept entscheiden.
Spaßbad, Sportbad & Co.: Zunächst sollten sich die Verantwortlichen für ein geeignetes Konzept entscheiden. Bild: Sportplatzwelt

2. Markterkundung

Wenn alle Wünsche und Vorstellungen auf dem Tisch liegen, sollte im Wege einer Markterkundung zunächst in Erfahrung gebracht werden, was auf dem Markt an Lösungen (derzeit) tatsächlich verfügbar ist, welche Leistungen – auch ggf. durch Dritte – erbracht werden können und wie sich das Preisgefüge (Ausgaben für Bau und Betrieb gegen potenzielle Einnahmen durch (erhöhte) Besucherzahlen) überhaupt auswirkt.

3. Machbarkeitsstudie

Schließlich sollte in einer Machbarkeitsstudie das anvisierte Modell konkreter betrachtet und die Wirtschaftlichkeit anhand realistischer Zahlen durchgerechnet werden (Finanzplan).

4. Wahrung kommunaler Interessen

Die kommunalen Entscheidungsträger müssen sich mit den Fragen befassen, wer Eigentümer des Schwimmbades werden und wer es betreiben soll. In Betracht kommen die Kommune selbst mittels Regie- oder Eigenbetrieb, – sofern vorhanden – der kommunale Energieversorger, die Stadtwerke GmbH oder ein (fremder) „Dritter“. Wichtig für die Kommune bei einem so prominenten Projekt wie dem Schwimmbadbau ist die Absicherung der Mitspracherechte in der Planungs-, Bau- und Betriebsphase. Hier gilt die einfache Formel: Je weniger Einfluss die Kommune auf die Entscheidungen des ausführenden Unternehmens hat, desto weniger Mitspracherechte hat sie.

5. Festlegung des Nutzungskonzepts

Schließlich ist das Nutzungskonzept festzulegen. Dieses ist für jede Kommune individuell in Abhängigkeit von den Gegebenheiten vor Ort zu bestimmen. Soll ein Freizeit- bzw. Spaßbad oder Sportbecken, ein Hallen-, Frei- oder Kombibad gebaut werden? Soll das Schwimmbad in Kooperation mit der Nachbarkommune gebaut und betrieben werden? Auf welche Nutzergruppe soll das Schwimmbad zugeschnitten sein? Soll es auch für Schulen und Vereine offen stehen? Welche weiteren Angebote wie beispielsweise eine Sauna oder Gastronomie sind darüber hinaus erforderlich, um das Schwimmbad attraktiv zu machen? Letztlich hat die Ausstattung des Schwimmbades auch Auswirkung auf die Höhe der Eintrittspreise.

Steht das Konzept, kann mit dem eigentlichen Bau begonnen werden.
Steht das Konzept, kann mit dem eigentlichen Bau begonnen werden. Bild: Sportplatzwelt

6. Steuerrecht

Auch das Steuerrecht kann eine erhebliche Rolle spielen. Was passiert mit dem Grundstück, auf dem das alte Schwimmbad steht? Ist die Finanzierung des Schwimmbads im Rahmen des steuerlichen Querverbunds möglich?

7. Berücksichtigung des Vergaberechts

Für die Durchführung von Baumaßnahmen, aber auch schon für die Beschaffung von Planungs- und Beratungsleistungen ist die Kommune als öffentlicher Auftraggeber zur Anwendung des Vergaberechts und damit zur (europaweiten) Ausschreibung der zu beschaffenden Leistungen verpflichtet. 

8. Baurecht

Im Bereich des Baurechts gilt es zu berücksichtigen, ob hinsichtlich der geplanten Maßnahme zunächst überhaupt Baurecht geschaffen werden muss (Ausweisung einer geeigneten Fläche, Fragen der Anbindung an den ÖPNV, Parkplatzsituation vor Ort, etc., mit ggf. langwierigen Vorbereitungsmaßnahmen).

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Neubau bzw. die Revitalisierung eines Schwimmbads dann zum Erfolgsprojekt wird, wenn die für eine strukturierte und fachübergreifende Planung erforderlichen Parameter frühzeitig erarbeitet und als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden. (Sportplatzwelt, 10.08.2021)

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