SJK-Bundesprogramm: Erste Förderentscheidungen

Im Rahmen des SJK-Förderprogramms bezuschusst der Bund kommunale Bau- und Sanierungsvorhaben. 400 Mio. Euro stehen für das Jahr 2021 zur Verfügung, erste Projekte wurden bereits bewilligt.

Im Rahmen des Förderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ fördert der Bund kommunale Bau- und Sanierungsvorhaben mit insgesamt 600 Mio. Euro. Davon wurden 200 Mio. Euro bereits als Nachtrag zum Projektaufruf 2018 ausgeschüttet – größtenteils an Kommunen, die sich bereits in der Vergangenheit um eine Förderung beworben hatten, bislang aber nicht berücksichtigt wurden. Antragsberechtigt sind nur Kommunen, in deren Gebiet sich das förderfähige Projekt befindet. Der Schwerpunkt der förderfähigen Maßnahmen liegt bei Sportstätten wie z.B. öffentlich zugänglichen Sportplätzen einschließlich Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibädern, da der Bund hier einen besonderen Investitionsrückstand sieht. Gefördert werden bauliche Sanierungen und der Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen möglich. Die Projekte müssen über eine besondere Bedeutung für die soziale Integration vor Ort besitzen, der Öffentlichkeit zugänglich sein und in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes beitragen. In der Regel werden Projekte mit einer Quote von 45 % bezuschusst, 55 % der Gesamtkosten trägt die jeweilige Kommune – eine finanzielle Beteiligung des Landes ist ausdrücklich erwünscht. Kommunen mit Haushaltsnotlage erhalten eine erhöhte Förderquote in Höhe von bis zu 90 %.

Eine Übersicht der Projekte, die im Rahmen des letzten Projektaufrufs eine Zusage für Fördermittel erhalten haben, finden Sie auf der Website des Bundesministeriums.

Für das Jahr 2021 stehen erneut 400 Mio. Euro zur Verfügung. Die Antragsfrist für das Förderprogramm endete am 30. Oktober 2020, erste Bewilligungen wurden für das 1. Quartal 2021 angekündigt. Erste Bewilligungen wurden in dieser Woche erteilt. Unter anderem werden folgende Projekte gefördert:

Ort: Brühl
Einwohnerzahl: 44.000
Sportstätte: Sporthalle
Gesamtkosten: 1,122 Mio. Euro
Bundesförderung: 504.900 Euro
Eigenmittel: 617.100 Euro
Projektstart: 2022/23

Der Bund bezuschusst die (energetische) Sanierung und Modernisierung einer Sporthalle im Brühler Stadtteil Kierberg. Die Halle kommt in erster Linie dem Schulsport zugute.

 

Ort: Roßleben
Einwohnerzahl: 4.800
Sportstätte: Freibad
Gesamtkosten: 1,122 Mio. Euro
Bundesförderung: 504.900 Euro
Eigenmittel: 617.100 Euro
Projektstart: 2022/23

Der Bund bezuschusst die Sanierung des Schwimmbads Roßleben. Aufgrund der finanziell angespannten Lage der Kommune erhält der Antragsteller eine deutlich erhöhte Förderquote in Höhe von 90 %. Die Stadt Roßleben hatte sich bereits 2018 erfolglos für eine Förderung beworben, wurde mit dem erneuten Projektaufruf nun aber doch berücksichtigt. Das Geld soll vor allem in die Sanierung des undichten Schwimmbeckens, die Sanierung des Sozialgebäudes, die Schaffung barrierefreier Zugänge zum Schwimmbecken sowie den Austausch der 20 Jahre alten Gebäudetechnik und Solaranlage fließen.

 

Ort: Bisingen
Einwohnerzahl: 9.500
Sportstätte: Stadion
Gesamtkosten: 2,2 Mio. Euro
Bundesförderung: 987.000 Euro
Eigenmittel: 1,213 Mio. Euro
Projektstart: 2022/23

Die Gemeinde Bisingen erhält insgesamt 987.000 Euro für die Sanierung ihres Schulsportstadions. Im Rahmen der umfassenden Sanierung, bei der laut Bürgermeister Roman Waizenegger „kein Sandkorn auf dem anderen bleiben“ wird, soll unter anderen in eine neue Kunststofflaufbahn, einen neuen Kunstrasen und eine zeitgemäße Beleuchtung investiert werden.

 

Ort: Plattling
Einwohnerzahl: 13.000
Sportstätte: Stadion
Gesamtkosten: 2,7 Mio. Euro
Bundesförderung: 1,2 Mio. Euro
Eigenmittel: 1,5 Mio. Euro
Projektstart: 2022/23

Der Bund fördert die Sanierung und Erweiterung des Karl-Weinberger-Stadions in Plattling. Das Geld soll neben der technischen und energetischen Sanierung des Hauptgebäudes vor allem in die Installation einer Photovoltaikanlage, den Neubau eines Geräteraums samt Außentoiletten, eine neue Kunststofflaufbahn, eine neue Flutlichtanlage sowie die Sanierung des Sportplatzes fließen.

 

Ort: Gelsenkirchen
Einwohnerzahl: 260.000
Sportstätte: Vereinsheim
Gesamtkosten: 1,2 Mio. Euro
Bundesförderung: 1,08 Mio. Euro
Eigenmittel: 120.000 Euro
Projektstart: 2022/23

Die Erler-Sportgemeinschaft aus Gelsenkirchen erhält einen Zuschuss in Höhe von 90 % der förderfähigen Kosten für den Ersatzneubau ihres Vereinsheims, bei dem aktuell noch auf Containerlösungen gesetzt wird. Das neue Sozial- und Funktionsgebäude soll Umkleiden, Sanitärbereiche, Büro- und Kursräume enthalten. Neben Angeboten des Sportvereins soll es unter anderem auch für Seniorentreffs und Sprachkursangebote zur Verfügung stehen. (Sportplatzwelt, 07.05.2021)

Weitere News - Förderung auf Bundesebene

Förderung auf LandesebeneContent+

Übersicht: Sportstättenförderung und -finanzierung

Die Fördersituation auf Bundes- und Landesebene gestaltet sich mitunter komplex. Ein Überblick über die wichtigsten Grundlagen der staatlichen Förderung sowie aktuelle Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene. mehr

Flutlicht

Neue Förderung für Amateurvereine: UEFA- EURO2024 Klimafond

Noch bis zum 30. Juni 2024 können sich Amateurvereine für eine Förderung über den UEFA-Klimafonds bewerben. Flutlichtspezialist MONTUM warnt Vereine und Verbände allerdings vor unseriösen Angeboten. mehr

Aktuelles

Vielfaltstour: Bewerbungen noch bis Anfang März möglich

Noch bis zum 25. Februar bzw. 3. März können sich Schulen auf den Stopps der UEFA EURO 2024 Vielfaltstour bewerben. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 7 in den EM-Spielorten. mehr