Beratung zu Fördergeldern für LED-Flutlichtanlagen

Noch bis Ende 2021 haben Vereine die Möglichkeit, Anlagen umzurüsten und von Fördertöpfen zu profitieren. Förderberatung zum Thema LED-Flutlichtanlagen bietet Lumosa gemeinsam mit dem württembergischen Landessportbund.

Laut Lumosa spart die Umrüstung auf eine LED-Flutlichtanlage nicht nur die laufenden Kosten, auch die Amortisationszeit verringert sich durch die Bezuschussung der unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten „drastisch“.

Der Beleuchtungs-Hersteller empfiehlt, einen Kostenvoranschlag für das Vorhaben von einem kompetenten LED- Flutlichthersteller zu beantragen.
Der Beleuchtungs-Hersteller empfiehlt, einen Kostenvoranschlag für das Vorhaben von einem kompetenten LED- Flutlichthersteller zu beantragen. Bild: Lumosa GmbH

Der Beleuchtungs-Hersteller empfiehlt, einen Kostenvoranschlag für das Vorhaben von einem kompetenten LED- Flutlichthersteller zu beantragen, bei dem gesetzesrelevante Elemente, wie beispielsweise Blendschutzmaßnahmen, abgedeckt werden. In der Projektierung sollte außerdem die Energieeinsparung durch die neue LED-Flutlichtanlage im Vergleich zur bestehenden Anlage konkret ausgewiesen sein.

Unterschiedliche Fördermittel können im Anschluss beantragt werden. Eine umfassende Lichtplanung ist maßgeblich für ein optimales Lichtergebnis und einen kompetenten Flutlicht-Hersteller. Diese muss individuell für jeden Sportplatz erstellt werden. „Hierbei sollte jede einzelne Leuchte von Experten punktgenau auf das jeweilige Sportfeld ausgerichtet und geplant werden, sodass ein maximales Ausleuchtungsergebnis erzeugt werden kann.“

Verschiedene Fördertöpfe

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Reduzierung der CO2-Emissionen eine Kommunalrichtlinie erlassen, die den Kommunen und Vereinen Projekt-Fördermöglichkeiten bietet.

Diese Förderung von bis zu 25 % der Bruttoinvestition einer Umrüstung der Flutlichtanlage auf stromsparende LED-Technik (inklusive Installationskosten) stellt bereits eine große Unterstützung bei einer Anschaffung einer neuen LED-Flutlichtanlage dar. Vor allem, weil die BMU-Förderung mit anderen Fördermaßnahmen kombinierbar ist.

Somit lassen sich oftmals höhere Förderquoten realisieren. Für die BMU- Förderung sind verschiedene Voraussetzungen bei der Antragsstellung zu berücksichtigen. Die Projektlaufzeit beträgt ein Jahr nach Bewilligungsbescheid. Der Fördermittelgeber ist Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bau. Das Projektmanagement übernimmt der Projektträger Jülich (PTJ).

Darüber hinaus gibt es noch je nach Bundesland unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten von den regionalen Sportverbänden und Sportbünde, den Landkreisen, Ministerien des Innern und für Sport und weiteren regionalen Organisationen. Die zum BMU noch zusätzlich in Frage kommenden Fördertöpfe müssen für jedes Projekt individuell abgeklärt werden. Die BMU garantiert diese Förderung bis einschließlich 2022.

Bis zu 85% aus Fördergeldern bekommen

Lumosa empfiehlt, dass trotz der Möglichkeit der Kombination der Fördermittel darauf geachtet werden soll, dass bei Beantragung die jeweiligen Förderungen der verschiedenen Töpfe offengelegt werden. Eine Bewilligung der Förderanträge dauert in der Regel drei bis sechs Monate.

Vereine, die noch rechtzeitig zur neuen Flutlichtsaison sanieren, erhalten je nach Bundesland insgesamt sogar eine Gesamt-Förderung (zusammengesetzt aus den unterschiedlichen Fördertöpfen) von bis zu 85% der Investitionskosten. (Stadionwelt, 23.09.2020)

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