Sportstättenförderung: Weitere 600 Mio. Euro vom Bund

Der im vergangenen Jahr angekündigte „Goldene Plan“ bleibt zunächst aus, dennoch stellt der Bund in diesem Jahr Fördermittel in einer Gesamthöhe von 600 Mio. Euro für kommunale Sportstättenprojekte in Aussicht.

Die Fördermittel sollen in erster Linie öffentlich genutzten Sportplätzen, Turnhallen, Schwimmhallen und Freibädern zugutekommen. Grundsätzlich werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur gefördert. Die Förderung umfasst konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten.

Die IAKS begrüßt die Entscheidung: „Für den Bau von Sport- und Freizeitanlagen ist dies aus Sicht der IAKS Deutschland eine gute Nachricht. Ob die Kommunen es aber schaffen werden, bis zur Frist am 30.10.2020 Projektskizzen für alle notwendigen Bauprojekte einzureichen, oder ob überwiegend bereits geplante Projekte eingereicht werden, bleibt abzuwarten.“ Das Anmeldeverfahren für Kommunen beginnt am 21. August – das Projektskizzenformular ist ab diesem Zeitpunkt über das Förderportal des Bundes aufrufbar. Eine Woche vor Fristende, also spätestens bis zum 23. Oktober 2020, muss zudem dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesministerium formlos mitgeteilt werden, ob und für welches Projekt ein Antrag gestellt werden soll.

Fördermittel

Als Nachtrag zum bereits beschlossenen Konjunkturpaket stellt der Bund im diesjährigen Haushalt weitere Fördermittel in Höhe von 600 Mio. Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur bereit. „Die Mittel stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung“, heißt es im offiziellen Projektaufruf des Bundes. Die Projekte sollten zudem auch einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und „über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen“.

Die ersten 200 Mio. Euro des Förderpakets sollen laut Bund bereits im September an ausgewählte Projekte, die sich bereits auf den letzten Projektaufruf 2018 beworben hatten, vergeben werden. Eine erneute Bewerbung ist deshalb nicht notwendig.

Die übrigen 400 Mio. Euro stehen für den aktuellen Projektaufruf ab dem 1. Quartal 2021 – den Beschluss des Bundestags zum Bundeshaushalt 2021 vorausgesetzt – zur Verfügung. Kommunen, die sich bereits 2018 beworben hatten, aber bislang nicht berücksichtigt wurden, wird empfohlen, eine aktualisierte Bewerbung erneut einzureichen.

Förderfähige Maßnahmen

Im Fokus des Förderprogramms stehen öffentlich genutzte Sportplätze einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen und Freibäder, da in diesen Bereichen laut Bund „ein besonderer Instandsetzungsrückstand“ bestehe.

Gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau nach oben genannten Kriterien. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig – etwa, wenn ein Neubau deutlich wirtschaftlicher ist als eine Sanierung.

Neben Einzelgebäuden können auch städtebauliche Ensembles gefördert werden – Grundvoraussetzung ist aber in jedem Fall die Einbindung in eine städtebauliche Gesamtstrategie bzw. ein Stadtentwicklungskonzept. Die Zweckbindung der Gebäude liegt bei 10 Jahren (Sanierung) bzw. 20 Jahren (Neubauten).

Der Bund: „Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und zur Unterstützung der regionalen Bedeutsamkeit sind auch interkommunale Projekte förderfähig. Förderfähig sind auch Objekte, die im Eigentum des Landes oder privater Dritter stehen sowie Projekte mehrerer Antragsteller. Dabei kommt es auf die kommunale Nutzung vor Ort an.“

Ähnliches gilt für die Antragsteller: Antragsberechtigter und Förderempfänger ist in jedem Fall die zuständige Kommune, auch wenn das zu fördernde Projekt in Privat-, Kirchen- oder Landeseigentum befindet.

Höhe der Förderung

Die Fördermittel des Bundes sind lediglich für eine anteilige Finanzierung der zu fördernden Projekte gedacht. Die übrigen Kosten trägt der Eigentümer des Objekts, also die Kommune bzw. der Landkreis. „Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel bei zwischen 0,5 bis 3 Millionen Euro liegen“, heißt es im Projektaufruf.

Grundsätzlich gilt, dass der Bund förderfähige Projekte mit bis zu 45 % der Gesamtkosten bezuschusst, die übrigen 55 % tragen Kommune bzw. Landkreis. Einzige Ausnahme: Kann die Kommune durch die Kommunalaufsichtsbehörde eine Haushaltsnotlage vorweisen, sind Förderquoten von bis zu 90 % möglich. „Eine freiwillige Beteiligung des Landes ist ausdrücklich erwünscht; sie kann jedoch nicht den Eigenanteil der Kommune ersetzen.“ (Sportplatzwelt, 20.08.2020)

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